STZ+STZ+Hamburger OLG-Urteil
: Ex-Inspekteur wehrt sich gegen Schmähbegriff

Ein Hamburger Presserechts-Urteil wirft ein neues Licht auf die Vorwürfe gegen den einst höchsten Polizeibeamten. Die Bezeichnung als „P...-Polizist“ wird darin als Beleidigung eingestuft.
Von
Andreas Müller
Stuttgart
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Ort des Geschehens: Eckkneipe „Corner“ in Cannstatt

/mül
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