„Happy Cats Café & Trattoria“ Nach endgültigem Aus für Katzen im Café: Stadt Stuttgart nimmt Stellung

Keine Katzen mehr im „Happy Cats Café & Trattoria“, dafür aber weiterhin Speisen, Getränke und andere Kleinigkeiten. Foto: StZN/Gülay Alparslan

Das „Happy Cats Café & Trattoria“ war das erste Katzen-Café Stuttgarts. Doch nach nicht einmal zwei Jahren Betrieb durften die Katzen im Café nicht mehr gewerblich gehalten werden. Wie geht es dem Café heute? Und was sagt die Stadt dazu?

Bei der Vielzahl an Cafés und Restaurants in und um Stuttgart muss man als Gastronomiebetrieb auffallen, um Kunden anzulocken. Das „Happy Cats Café & Trattoria“ in der Arndtstraße im Stuttgarter Westen hatte ein Alleinstellungsmerkmal. Als erstes und bisher einziges Katzen-Café der Landeshauptstadt gab es hier nicht nur Essen und Trinken, sondern auch Katzen zum Anfassen und Streicheln. Doch nach nicht einmal zwei Jahren war damit Schluss.

 

Beschwerden aus der Bevölkerung über die Katzenhaltung riefen die Stadt Stuttgart auf den Plan. Das Ordnungsamt ging den Hinweisen nach und entzog in der Folge dem Betreiber die Erlaubnis zur gewerblichen Katzenhaltung. Der Café-Betreiber legte Widerspruch ein und startete sogar eine Petition im Internet. Doch alle Versuche, das Café in seiner damaligen Form zu erhalten, scheiterten.

Wie geht es dem Katzen-Café heute?

Wer derzeit das Happy Cats Café betritt, trifft auf Plastikspielzeugkatzen, Katzenmasken, Katzenbilder oder Katzenaufsteller - nur nicht auf echte Katzen. So wie es aussieht, werden sie auch nicht wiederkommen. Der Betreiber selbst möchte sich zur aktuellen Situation nicht äußern. Zu tief sitze die Enttäuschung über den Umgang der Stadt Stuttgart mit ihren Gewerbetreibenden.

Der Raum, in dem die Katzen früher frei herumliefen, steht nun leer. Foto: StZN/ Gülay Alparslan

Angesichts der vielen Leerstände in Stuttgart und der schwierigen Lage der Gastronomen stellt sich die Frage, ob sich die Stadt mit ihren – aus Sicht des Happy-Cats-Café-Betreibers – zu hohen Hürden nicht selbst ein Bein stellt. Zumal ab Juni einige Spiele der Fußball-Europameisterschaft in Stuttgart ausgetragen werden. Welche Möglichkeiten kann die Stadt dem Betreiber bieten, das Katzen-Café gegebenenfalls in anderen, größeren Räumlichkeiten weiterzuführen? Ein weiteres enormes Problem für viele Kleingastronomen dürften die hohen Mieten in der Stuttgarter Innenstadt sein. Gibt es Entlastungsmöglichkeiten?

Dr. Harald Knitter von der Pressestelle der Stadt Stuttgart erklärt auf Anfrage, dass beim Katzen-Café zwei Aspekte getrennt betrachtet werden müssen: die Wirtschaftsförderung und der Tierschutz. Die wirtschaftliche Situation der Gastronomen hänge von einer Vielzahl von Faktoren ab, die die Kostenstruktur ihres Betriebes beeinflussen. „Es kann nicht verallgemeinernd davon gesprochen werden, dass in Stuttgart ‚zu hohe Hürden‘ für den Betrieb einer Gastronomie aufgestellt werden“, erklärt Harald Knitter. Die Art der Auflagen sei dabei an gesetzliche Vorgaben gebunden und daher nicht frei gestaltbar.

Von der EM 2024 profitieren auch Gastronomen

Gerade die Fußball-Europameisterschaft 2024, für deren Austragung in Stuttgart sich die Stadtverwaltung nach Angaben des Pressesprechers stark engagiere und Millionen Euro investiere, werde viele Fußballfans in die Stadt bringen: sei es zu den Spielen im Stadion, zum Public Viewing aller EM-Spiele oder zu den Fanzonen und dem kulturellen Rahmenprogramm. So komme unmittelbar während des Turniers über vier Wochen viel zusätzliche Kundschaft in die Stadt.

Auch wenn die Katzen selbst nicht mehr im Café anzutreffen sind, so finden sich doch überall Dekorationen mit Katzenmotiven. Foto: StZN/ Gülay Alparslan

Zudem sei die Berichterstattung über Stuttgart als Austragungsort ein großes Aushängeschild für die Attraktivität der Stadt. Das ziehe auch nach der Europameisterschaft noch Touristen an. „Davon profitieren auch die Gastronomen“, sagt Harald Knitter und fährt fort, „auf der anderen Seite dürfen Geschäftsideen – auch wenn sie dem Grunde nach sympathisch erscheinen – nur umgesetzt werden, soweit sie die gesetzlichen Voraussetzungen zum Schutze aller Beteiligten erfüllen“. Im Zusammenhang mit einem Katzen-Café gebe es Auflagen, die über die eines normalen Gastronomiebetriebes hinausgehen, um das Wohl der Tiere zu gewährleisten. Auf diese könne nicht zugunsten eines Geschäftsmodells verzichtet werden.

Was die Räumlichkeiten betrifft, so sei es nicht Aufgabe der Stadt, sondern des privaten Betreibers, geeignete Räumlichkeiten, Ausstattung und Personal für seine Geschäftsidee zu finden und anzumieten. „Demgegenüber ist der Tierschutz eine Pflichtaufgabe des Staates und steht nicht zur Disposition der Behörden“, erklärt Harald Knitter.

Die Rolle der Stadt besteht darin, Anbieter und Interessierte zusammenzuführen

Die jeweilige Miete sei im Vertrag zwischen Vermieter und Mieter festgelegt. Die Höhe richtet sich in der Regel nach dem Prinzip von Angebot und Nachfrage. Wenn der Pächter zu den Konditionen dort keinen rentablen Betrieb führen könne, müssten beide Vertragspartner aufeinander zugehen. „Die Rolle der Stadt beschränkt sich auf die Rolle bei Leerständen Anbieter und Interessierte zusammenzuführen“, erklärt Harald Knitter. Dafür habe die Wirtschaftsförderung der Stadt Stuttgart das Online-Portal „roomstr“ eingerichtet. Beide Seiten bekommen einen Überblick, was der Markt hergibt und leerstehende Büro-, Laden- oder Gewerbeflächen können so schneller wieder genutzt werden.

Ob und wann es in Stuttgart ein weiteres Katzen-Café geben wird, ist unklar. Die Pressestelle der Stadt Stuttgart teilte auf Anfrage mit, dass ihr derzeit weder ein Antrag noch eine Anfrage bezüglich eines Katzen-Cafés bei der Gewerbe- und Gaststättenbehörde vorliege. Auch dem Amt für Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen und Verbraucherschutz sei nichts bekannt. Das Happy Cats Café in der Arndtstraße sieht jedenfalls ohne die Katzen ziemlich verwaist aus.

Info: Tierschutzrechtliche und hygienische Anforderungen an gewerbliche Katzenhaltung


Die Stadt Stuttgart ist verpflichtet, auf Regelungen zu achten, die dem Tierschutz dienen.

• Bei gewerbsmäßiger Katzenhaltung richtet sich die zulässige Anzahl der Tiere unter anderem nach der Größe der zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten und deren Ausstattung. Die Räumlichkeiten müssen nach amtstierärztlichem Gutachten für die Haltung von untereinander verträglichen und ausgeprägt menschenbezogenen Katzen geeignet sein.

• Für jede Katze müssen mindestens ein sichtgeschützter Rückzugsbereich sowie erhöhte Schlafplätze und Kratzmöglichkeiten vorhanden sein. Die Schlafplätze und Rückzugsmöglichkeiten müssen dreidimensional in verschiedenen Ebenen angeordnet sein, die die Katzen jederzeit ungehindert erreichen können.

• Darüber hinaus müssen weitere Auflagen umgesetzt werden. Beispielsweise müssen die Café-Besucherinnen und -Besucher im Umgang mit den Katzen unterwiesen werden. Das Füttern der Katzen muss verboten sein und Hunde oder andere Tiere dürfen keinen Zutritt haben. In diesem Zusammenhang gelten auch besondere Hygieneanforderungen.

• Für all dies, so Harald Knitter, sei aus tierschutzrechtlichen Gründen eine entsprechende Sachkunde und Zuverlässigkeit erforderlich. Der Betreiber eines Katzen Cafés müsse seiner Verpflichtung nachkommen, die Tiere artgerecht und ihren Bedürfnissen entsprechend zu ernähren und zu pflegen. Außerdem müssen die Tiere verhaltensgerecht untergebracht sein und die Möglichkeit zu artgemäßer Bewegung haben. Den Tieren dürfen keine Schmerzen, vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden. Laut Pressesprecher Harald Knitter war es der Behörde unter Berücksichtigung dieser Auflagen nicht möglich, die Genehmigung für das Katzen-Café aufrecht zu erhalten.

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