Heizen in Stuttgart Mitte 2026 ändert sich in Stuttgart etwas für neue Gasheizungen

Der Bezirksschornsteinfeger – hier an einer Gastherme – kontrolliert, ob das Heizungsgesetz eingehalten wird. Rechts zu sehen ist Stuttgart mit rauchenden Kaminen. Foto: Imago/Sabine Gudath, Archiv Lichtgut/Achim Zweygarth

Stuttgart gehört zu den Städten, in denen ab Juli 2026 laut Gesetz keine rein fossilen Heizungen mehr eingebaut werden dürfen. Was Eigentümer von Immobilien jetzt wissen müssen.

Klima & Nachhaltigkeit: Judith A. Sägesser (ana)

Im Frühjahr 2023 war die Aufregung groß: Das Heizungsgesetz wurde zum Symbol des Streits in der damaligen Ampelregierung. In Kraft trat es vergangenes Jahr – wenn auch deutlich abgemildert im Vergleich zu dem an die Presse durchgestochenen und in der Folge heftig diskutierten Entwurf. In Städten wie Stuttgart greift ab Mitte 2026 eine neue Stufe. Wir erklären, was Eigenheimbesitzer jetzt wissen sollten.

 

Was gilt ab 1. Juli 2026 in Stuttgart?

Bisher ist es nur in Neubauten Pflicht, dass sich die Heizung aus mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energiequellen speist. In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern greift ab dem 1. Juli 2026 eine neue Regel. Das Gebäudeenergiegesetz alias Heizungsgesetz verlangt, dass dann auch im Bestand keine rein fossilen Heizungen mehr eingebaut werden dürfen.

Etwa die Hälfte von Stuttgart soll künftig selbstversorgend heizen – zum Beispiel mit Wärmepumpe. Foto: dpa/Silas Stein

Für Kommunen, die weniger als 100.000 Einwohner haben, greift diese gesetzliche Regel übrigens ab Mitte 2028.

Gibt es in Stuttgart Übergangsregelungen?

Ein Fallbeispiel: In einem Stuttgarter Mehrparteienhaus, das einer Eigentümergemeinschaft gehört, geht im Oktober 2026 die Gasheizung kaputt. In der Straße verläuft bis dato kein Wärmenetz, eine Einzellösung wie eine Wärmepumpe kommt nicht infrage. Was können die Eigentümer tun?

„Wir empfehlen, dass sich eine Wohnungseigentümergemeinschaft in solchen Fällen an das Energieberatungszentrum wendet“, erklärt Sven Matis, Sprecher der Stadt. „Dort kann geklärt werden, welche Maßnahmen erforderlich beziehungsweise möglich sind.“

Matis weist auf Übergangsregelungen hin. So könne im Härtefall für bis zu fünf Jahre eine neue Heizung eingebaut werden, auch wenn diese die 65-Prozent-Vorgabe nicht erfülle. Übrigens, und das ist durchaus interessant für Stuttgarter: „Im Falle einer Gas-Etagenheizung wird die Frist auf 13 Jahre verlängert, wenn der Beschluss über die Umstellung auf eine Zentralisierung der Heizung innerhalb der ersten Frist von fünf Jahren gefasst wird“, erklärt Matis.

Wann steht fest, wer in Stuttgart Nah- oder Fernwärme bekommt?

Laut Auskunft der Stadt bereits im Frühjahr 2024 soll bis Mitte 2026 häuserscharf feststehen, wo mit einem Wärmenetz in Stuttgart zu rechnen ist und wo nicht. Bleibt es dabei? Nein. „Da die Planungen zu den Gebieten noch andauern, können bis Mitte 2026 noch nicht in allen Bereichen endgültige Entscheidungen getroffen werden“, erklärt der Stadt-Sprecher. „Im Rahmen der für Mitte 2026 geplanten Fortschreibung der Wärmeplanung erhalten die Stuttgarterinnen und Stuttgarter jedoch aktualisierte Informationen.“

Sobald feststeht, ob an einer Adresse ein Wärmenetz kommt, haben Hausbesitzer die Möglichkeit, eine kaputte Heizung für übergangsweise zehn Jahre gegen eine auch rein fossile Heizung zu tauschen. Diese Übergangszeit beträgt zehn Jahre. Wichtige Voraussetzung: ein verbindlicher Anschluss- und Liefervertrag sowie ein von den Netzbetreibern vorgelegter Ausbau- und Dekarbonisierungsfahrplan.

Wer kontrolliert in Stuttgart, welche Heizung eingebaut wird?

Kontrollinstanz, dass das Heizungsgesetz konkret in den Kellern umgesetzt wird, ist die untere Baurechtsbehörde, die Landesstelle für Bautechnik im Regierungspräsidium Tübingen und der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger. Letzterer überprüfe, ob die Heizung den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes entspricht. „Bei Zuwiderhandlung gibt er den Fall an das Baurechtsamt weiter“, erklärt der Stuttgarter Stadt-Sprecher Sven Matis. Das Baurechtsamt genehmige auch Ausnahmen.

Welche Pläne hat die Bundesregierung beim Heizen?

Die gesetzlichen Vorgaben beim Heizen werden aktuell auch wieder in Berlin diskutiert. Während der Umweltminister Carsten Schneider (SPD) davon ausgeht, dass sich nichts Wesentliches am Kurs ändert, fordern führende Unionspolitiker wie Markus Söder oder Carsten Linnemann, die 65-Prozent-Regel abzuschaffen.

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