Kann man den Vatertag dazu nutzen, um den Rasen zu mähen? Welche Gartenarbeiten erlaubt sind und welche nicht.
Christi Himmelfahrt ist in allen Bundesländern ein gesetzlicher Feiertag. Damit gilt grundsätzlich Feiertagsruhe: Öffentlich bemerkbare Arbeiten, die die Ruhe des Tages stören oder dem Charakter des Feiertags widersprechen, sind verboten. Private Gartenarbeit ist aber nicht automatisch untersagt. In vielen Bundesländern sind leichte, nicht gewerbsmäßige Tätigkeiten im Garten erlaubt, solange sie niemanden stören und insbesondere keine Gottesdienste beeinträchtigen.
Entscheidend ist deshalb weniger der Vatertag als solcher, sondern die Art der Arbeit. Unproblematisch sind in der Regel leise Tätigkeiten wie Gießen, Pflanzen, Unkrautjäten oder Aufräumen. Anders sieht es bei lauten Arbeiten aus. Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung verbietet in Wohn- und ähnlich schutzbedürftigen Gebieten den Betrieb bestimmter Geräte und Maschinen an Sonn- und Feiertagen ganztägig. Dazu zählen unter anderem Rasenmäher, Grastrimmer, Heckenscheren, Laubbläser und Laubsammler.
Gartenarbeit an Christi Himmelfahrt: Was gilt in den Bundesländern?
| Bundesland | Regelung für Gartenarbeit an Christi Himmelfahrt |
|---|---|
| Baden-Württemberg | Leichte Gartenarbeiten durch Besitzer oder Angehörige sind erlaubt; störende öffentlich bemerkbare Arbeiten nicht. |
| Bayern | Leichtere Arbeiten in Gärten durch Besitzer oder Angehörige sind ausgenommen. |
| Berlin | Öffentlich bemerkbare Arbeiten sind verboten; eine ausdrückliche Garten-Ausnahme enthält die vorliegende Feiertagsschutz-Verordnung nicht. |
| Brandenburg | Nicht gewerbsmäßige Gartenarbeiten sind erlaubt, soweit sie die Öffentlichkeit nicht stören. |
| Bremen | Nicht gewerbsmäßige leichtere Betätigung in Haus und Garten ist erlaubt, sofern kein Gottesdienst unmittelbar gestört wird. |
| Hamburg | Nicht gewerbsmäßige Arbeiten in Haus und Garten sind ausgenommen. |
| Hessen | Nicht gewerbsmäßige leichtere Arbeiten in Haus und Garten sind erlaubt, wenn dadurch kein Gottesdienst unmittelbar gestört wird. |
| Mecklenburg-Vorpommern | Nicht gewerbsmäßige Gartenarbeiten sind erlaubt, soweit sie die Öffentlichkeit nicht stören. |
| Niedersachsen | Nicht gewerbsmäßige leichtere Betätigungen in Haus und Garten sind erlaubt. |
| Nordrhein-Westfalen | Nicht gewerbsmäßige Gartenarbeiten sind erlaubt; unnötige Störungen und Geräusche sind zu vermeiden. |
| Rheinland-Pfalz | Nicht gewerbsmäßige Tätigkeiten in Haus und Garten sind erlaubt, wenn sie die Öffentlichkeit nicht stören. |
| Saarland | Nicht gewerbsmäßige Tätigkeiten in Haus oder Garten sind erlaubt, wenn sie die Öffentlichkeit nicht stören; unnötiger Lärm ist zu vermeiden. |
| Sachsen | Leichte nicht gewerbliche Gartenarbeiten sind erlaubt, wenn sie keine störenden Geräusche verursachen. |
| Sachsen-Anhalt | Nicht gewerbsmäßige Betätigungen in Haus und Garten sind erlaubt. |
| Schleswig-Holstein | Nicht gewerbsmäßige Betätigung in Haus und Garten ist erlaubt. |
| Thüringen | Nicht störende, nicht gewerbsmäßige Tätigkeiten in Haus und Garten sind erlaubt; unnötige Lärmentwicklung ist zu vermeiden. |
Rasenmähen am Vatertag: In Wohngebieten tabu
Auch wenn leichte Gartenarbeit erlaubt sein kann, gilt für laute Gartengeräte eine strengere Regel. Nach der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung dürfen bestimmte Geräte und Maschinen in Wohngebieten und anderen lärmempfindlichen Gebieten an Sonn- und Feiertagen nicht betrieben werden. Das betrifft etwa Rasenmäher, Rasentrimmer, Heckenscheren, Vertikutierer, Laubbläser und Laubsammler.
Für die Praxis heißt das: Wer an Christi Himmelfahrt im Garten arbeiten möchte, sollte sich auf leise, private Tätigkeiten beschränken. Rasenmähen, motorisiertes Heckenschneiden, Laubblasen oder andere laute Arbeiten sollten auf einen Werktag verschoben werden. Zusätzlich können Kommunen eigene Ruhezeiten oder strengere Vorgaben festlegen. Im Zweifel gibt das örtliche Ordnungsamt Auskunft.