Landtagsreform Droht das Volksbegehren gegen einen XXL-Landtag zu scheitern?

Der Landtag von Baden-Württemberg, fürchten manche, könnte nach 2026 auf mehr als 200 Abgeordnete anwachsen. Foto: IMAGO/Arnulf Hettrich/IMAGO/Arnulf Hettrich

Noch knapp vier Wochen haben die Initiatoren des Volksbegehrens „Landtag verkleinern“ – und das notwendige Quorum ist weit entfernt. Trotzdem hält der Initiator seinen Kampf nicht für aussichtslos.

Entscheider/Institutionen: Annika Grah (ang)

Das Volksbegehren gegen eine mögliche Vergrößerung des Landtags ist bei der Unterschriftensammlung noch weit entfernt vom notwendigen Quorum. Es sind noch gut vier Wochen bis zur Frist am 11. Februar. Doch bis Dezember meldete der Initiator der Initiative mit dem Titel „Landtag verkleinern“ erst 92 408 Unterschriften – notwendig wären 770 000. Dieter Distler sammelt dennoch unverdrossen weiter: „Ich erhoffe mir einen so hohen Stand, dass die Parteien von sich aus tätig werden“, sagt er.

 

Aufblähung des Landtags befürchtet

Hintergrund ist die Wahlrechtsreform, nach der der Landtag erstmals mit zwei Stimmen gewählt wird. Experten wie der Politikwissenschaftler Joachim Behnke fürchten, dass das Landesparlament dadurch auf 200 oder mehr Abgeordnete anwachsen könnte, sollte die Zahl der Wahlkreise nicht reduziert werden.

Dieter Diestler sammelt seit August Unterschriften für sein Volksbegehren. Foto: Richard Dannenmann/Foto: Richard Dannenmann

Distler schlägt deshalb mit dem Volksbegehren vor, die Zahl der Wahlkreise und damit der Direktmandate von 70 auf 38 zu senken. Gleichzeitig soll die Mindestgröße des Landtags auf 68 verringert werden, bisher sind 120 Abgeordnete vorgesehen. Aktuell hat der Landtag wegen Ausgleichs- und Überhangmandaten 154 Abgeordnete.

Die FDP trommelt seit Langem für ein Verkleinerung. Nachdem die Fraktion mit einer Gesetzesinitiative im Landtag gescheitert war, hatte die Partei selbst ein Volksbegehren gestartet. Das wurde nicht zugelassen, die FDP zog dagegen vor den Verfassungsgerichtshof. Eine Entscheidung soll Ende Februar fallen.

Gleichzeitig hatten die Liberalen – ebenso wie Volt und die Freien Wähler – Dieter Distler Unterstützung zugesagt. Die FDP will jetzt noch einmal verstärkt im Wahlkampf Unterschriften sammeln. Ob das allerdings ausreicht, ist angesichts der bisherigen Zahlen fraglich. Die Frist zur amtlichen Sammlung in Rathäusern ist bereits im Dezember abgelaufen, die freie Sammlung – etwa auf Formularen, die im Internet heruntergeladen werden können – läuft noch bis 11. Februar 2025.

Wahlrechtsreform vor der Landtagswahl unwahrscheinlich

Dass die Koalition das Wahlrecht von sich aus anfasst, scheint, auch wenn es theoretisch möglich wäre, unwahrscheinlich. Den Grünen war die Einführung des Listenwahlrechts wichtig, von dem Frauen und Minderheiten, aber auch kleinere Parteien profitieren sollen. Die Reform war 2021 nach langem Ringen beschlossen worden. 2018 hatte das Thema fast zum Bruch der ersten grün-schwarzen Koalition geführt. Zudem können die Parteien ab Februar damit beginnen, für die Landtagswahl ihre Bewerber in den Wahlkreisen aufzustellen. Die Maschinerie ist also schon angelaufen.

Die Fraktionschefs von Grünen und CDU zeigten sich allerdings zuletzt offen für Gespräche, sollte sich bei der Landtagswahl 2026 tatsächlich zeigen, dass das geänderte Wahlrecht zu einer massiven Vergrößerung führt. Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz sagte vergangene Woche, er werde in dem Fall prüfen, ob es eine Begrenzung brauche.

Die FDP signalisierte Zustimmung: „Wir halten unseren Vorschlag für sehr gelungen, sind aber gerne bereit, sofort den Vorschlag der Grünen, einen Oberdeckel einzuführen zu beschließen“, sagte Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke. „Wenn wir das rasch tun, greift es auch noch für die Landtagswahl 2026.“

SPD-Fraktionschef Andreas Stoch sagte: „Wie groß der Landtag wird, hängt entscheidend vom Willen der Wählerinnen und Wähler ab – und von der Zahl der im Landtag vertretenen Parteien“. Stoch, der seit 2009 im Landtag sitzt, stichelte in Richtung FDP: „Die momentan am lautesten schreien, werden womöglich am meisten für einen kleineren Landtag tun, wenn sie künftig nicht mehr im Parlament vertreten sind.“

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