Der Karfreitag ist ein stiller Feiertag, aber darf man deswegen auch keine Wäsche waschen und aufhängen? Wir klären auf.

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Wer hier im Süden aufgewachsen ist, hat bestimmt schon einmal gehört, dass es sich nicht gehört, sonntags oder an Feiertagen Wäsche zu waschen oder sie gar draußen aufzuhängen. Aber gibt es dafür eigentlich eine rechtliche Grundlage?

 

Darf man am Karfreitag Wäsche waschen?

An Feiertagen gilt eigentlich eine gesetzliche vorgeschriebene Feiertagsruhe. Das heißt, gewisse Arbeiten und Tätigkeiten, welche die Feiertagsruhe beeinträchtigen können, sind laut den Feiertagsgesetzen der Bundesländer verboten. Das Waschen der Schmutzwäsche gehört aber in der Regel nicht dazu. Solange die Waschmaschine in der eigenen Wohnung steht und nicht übermäßig laut beim Waschen ist, darf man sie auch am Karfreitag einschalten. Anders sieht es aus, wenn es einen gemeinsamen Waschraum gibt. Hier sollte zunächst ein Blick in die Hausordnung und den Mietvertrag geworfen werden. Eventuell gibt es dort eine Klausel, die es untersagt, die Wäsche an Feiertagen zu waschen. Dann sollte man sich auch daran halten.

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Wie sieht es zu den Ruhezeiten aus?

Die Ruhezeit beginnt in der Regel um 22:00 Uhr und dauert bis 6:00 Uhr morgens. Allerdings kann die genaue Zeitspanne je nach Gemeinde, Hausordnung oder Mietvertrag leicht abweichen. Zudem kann es zusätzlich noch eine Mittagsruhe geben. Jedenfalls sollte man zu diesen Zeiten die Waschmaschine nicht nur am Karfreitag, sondern auch an allen anderen Tagen nicht einschalten. Ansonsten droht Ärger wegen Ruhestörung. Mitunter kann es in Einzelfällen jedoch unvermeidbar sein, die Waschmaschine nachts laufen zu lassen. Etwa im Falle eines Schichtarbeiters, der zu keiner anderen Zeit zu Hause ist. Hier kann es sinnvoll sein, die Nachbarn zu informieren und einen Kompromiss zu finden. Ansonsten könnte nur ein Richter entscheiden, ob das nächtliche Wäschewaschen zulässig ist oder nicht.

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Darf man am Karfreitag die Wäsche aufhängen?

Wenn am Karfreitag die Sonne scheint, ist es durchaus verlockend, die Wäsche zum Trocknen draußen aufzuhängen. Eventuell haben Sie aber Hemmungen, weil es sich in besonders religiösen Gegenden nicht gehört. Und tatsächlich findet sich im Feiertagsgesetz von Baden-Württemberg ein Satz, der so ausgelegt werden könnte, dass er das Wäscheaufhängen untersagt. Und zwar heißt es in § 6 Absatz 1: „ An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Ruhe des Tages zu beeinträchtigen, verboten, soweit in gesetzlichen Vorschriften nichts anderes bestimmt ist.“ Das Wäscheaufhängen im Freien könnte je nach Perspektive als eine öffentliche wahrnehmbare Arbeit angesehen werden, von der sich ein Nachbar in seiner Feiertagsruhe gestört fühlen könnte. Letzten Endes wäre aber auch hier die genaue Auslegung des Paragrafen die Sache eines Gerichts. Doch wo kein Kläger, da kein Richter. Und selbst wenn sich jemand beschweren sollte, wird das Ordnungsamt vermutlich versuchen, einen Kompromiss zwischen den beiden Streitparteien zu finden. Das Aufhängen der Wäsche am Karfreitag bleibt also mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ohne Konsequenzen.