Trotz angespannter Haushaltslage ist bei der Familien- und Bonuscard kaum gekürzt worden. Ein Überblick, welche Ermäßigungen es für wen gibt und wie Familien sonst noch sparen können.

Familie/Bildung/Soziales: Alexandra Kratz (atz)

Die Familiencard und die Bonuscard + Kultur gibt es schon lange. Damit unterstützt Stuttgart einkommensschwache Haushalte, um Kindern verschiedene Angebote zu ermöglichen. Trotz der angespannten Finanzlage standen Bonus- und Familiencard in den Etatberatungen Ende des vergangenen Jahres nie zur Debatte.

 

Das Land Baden-Württemberg unterstützt einkommensschwache Haushalte zudem mit dem Landesfamilienpass. Darüber hinaus erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter bestimmten Voraussetzungen auch vom Bund freiwillige Leistungen für mehr Bildung und Teilhabe. Ein Überblick.

Erstens: Familiencard und Bonuscard + Kultur

Die Familiencard können Eltern beantragen, deren jährliches Gesamteinkommen maximal 70 000 Euro beträgt. Haushalte mit vier oder mehr Kindern erhalten unabhängig vom Einkommen eine Familiencard. Beantragt werden kann diese:

  • per E-Mail an familiencard@stuttgart.de
  • beim Amt für Soziales und Teilhabe, Eberhardstraße 33
  • bei den Bürgerinformationsstellen der Bezirksrathäuser

Eltern mit Familiencard zahlen geringer Beiträge für Kitas, die Schulkindbetreuung und viele Ferienangebote. Darüber hinaus gibt es ein jährliches Guthaben von 60 Euro je Kind (bis einschließlich 16 Jahre). Diese können unter anderem eingesetzt werden für:

  • Tickets für die Bäder, die Eiswelt, die Wilhelma und den Fernsehturm
  • Tickets für Museen und Theater
  • Kurse bei der Musikschule und der Volkshochschule
  • Mitgliedsbeiträge und Kurse bei vielen Sportvereinen
  • Angebote der Stuttgarter Jugendhäuser, Jugendfarmen, Abenteuerspielplätze und Familienzentren
  • Die Bowling- und Billard-Lounge in Möhringen, das DAV Kletter- und Boulderzentrum Schwaben in Zuffenhausen und die Sprungbude

Familien, die eine Grundsicherung vom Staat beziehen, zum Beispiel Bürgergeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, können die Bonuscard + Kultur beantragen. Sie zahlen dann keine Betreuungsgebühren für ihr Kind. Auch die Teilnahme an vielen Ferienangeboten ist kostenlos. Dank der Kooperation mit Kultur- und Bildungseinrichtungen in der Stadt erhalten Bonuscard-Inhaber kostenlose Karten für Theater- und Konzertbesuche sowie weitere kulturelle Veranstaltungen sowie freien Eintritt in viele Museen.

Zweitens: Landesfamilienpass

Einen Landesfamilienpass erhalten Eltern mit mindestens drei Kindern. Familien in einer besonderen Lebenssituation erhalten den Pass bereits ab dem ersten Kind, zum Beispiel Alleinerziehende, Eltern mit einem schwerbehinderten Kind oder wenn jemand Bürgergeld bekommt.

Die Holzachterbahn Wodan im Europapark Rust Foto: dpa/Patrick Seeger

Mit dem Landesfamilienpass bekommen Familien in Baden-Württemberg Vergünstigungen bei verschiedenen Freizeit- und Kulturangeboten. Reduzierte Eintrittspreise gelten dann zum Beispiel für die Wilhelma und das Blühende Barock. Auch einige Freizeitparks kann man etwas günstiger besuchen, zum Beispiel das Ravensburger Spieleland, den Erlebnispark Tripsdrill in Cleebronn und den Europapark Rust. Das Mercedes-Benz-Museum und das Porsche-Museum in Stuttgart können kostenlos besucht werden, weitere Museen im Land gewähren Rabatte. Der Landesfamilienpass 2026 ist ab sofort bei der Stadt erhältlich.

Drittens: Das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes

Leistungsberechtigt sind grundsätzlich Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Bürgergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Bundesweit sind das bis zu 2,5 Millionen Menschen.

Bildungsleistungen erhalten Schülerinnen und Schüler bis 25 Jahre, die eine allgemein bildende Schule besuchen oder eine Berufsschule ohne Ausbildungsvergütung. Die Leistungen umfassen Ausflüge, Klassenfahrten, Mittagessen, Schulmaterial, Schülerfahrkarte und Lernförderung.

Teilhabeleistungen erhalten Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre. Die Teilnahme an sportlichen, künstlerischen, kulturellen und sozialen Aktivitäten wird mit 15 Euro monatlich gefördert.

Wer Bürgergeld empfängt, muss keinen separaten Antrag für die Bildungs- und Teilhabeleistungen stellen (außer bei Lernförderung). Es genügt die Vorlage der Bonuscard + Kultur in der Schule oder der Kita aus. Für alle anderen ist die Beantragung über den dafür vorgesehenen Antrag oder mit einem formlosen Schreiben möglich, und zwar entweder beim Jobcenter oder beim Sozialamt.