Der Kläranlage droht von der Murr Ungemach. Foto: (Werner Kuhnle
Das Hochwasser Anfang Juni hat auch die Kläranlage in Marbach im Kreis Ludwigsburg bedroht. Ein umgekippter Baum hätte den Damm schädigen können. Der Rathauschef schlägt Alarm.
Christian Kempf
14.07.2024 - 08:00 Uhr
Bei dem Hochwasser Anfang Juni ist das Vereinsgebäude des Kanuclubs Marbach buchstäblich abgesoffen. Der benachbarte Ruderverein hatte ebenfalls mit den Fluten zu kämpfen. Eher unbemerkt von der Öffentlichkeit drohte auch der Kläranlage Häldenmühle Ungemach. Wenn die Rettungskräfte nicht beherzt eingegriffen hätten, wäre unter Umständen der Damm zur Murr hin erheblich beschädigt worden.
Der Marbacher Bürgermeister Jan Trost mag gar nicht an den Worst Case denken. „Wenn das Gruppenklärwerk überflutet worden wäre, wäre dies eine große Umweltkatastrophe gewesen, wenn das Abwasser von so vielen Menschen ungeklärt in Murr und Neckar abgeleitet worden wäre“, sagt er – und fordert ein Umdenken beim Land in Sachen Hochwasserschutz.
Esche kracht in die Murr
Das Problem in Marbach war, dass an besagtem Juni-Wochenende in der Nacht von Sonntag auf Montag aus dem aufgeweichten, begrünten Damm eine große Esche samt Wurzelballen in die Murr gekracht ist, berichtet Trost. „Dies hat uns vor Probleme gestellt, da der Damm an dieser Stelle geschwächt war“, erklärt er. Wäre der Baum von den Fluten vollends herausgerissen worden, hätte das das Bollwerk „deutlich geschädigt“, sagt Trost. Mit Unterstützung von Bauhof, Feuerwehr, THW und DLRG habe die Esche gegen ein Abtreiben gesichert werden können. Die Schadstelle im Damm, für dessen Unterhalt und Pflege das Land zuständig sei, habe man durch Sandsäcke gesichert. Nach Ende des Hochwassers sei der Baum entfernt und die geschundene Stelle im Damm repariert worden.
Der Bürgermeister findet aber, dass es so weit gar nicht hätte kommen dürfen. „Was alle Beteiligten massiv verärgert, ist, dass bei Hochwasserdämmen der Natur- und Artenschutz über der Sicherheit des Dammes steht“, erläutert er. Dabei müsse es genau anders herum sein. So große Bäume wie die Esche schwächten das Bauwerk durch ihre Wurzeln. Entsprechend sollte der Damm zur Murrseite hin von großem Gehölz befreit werden. Außerdem setze sich der Wall mit der Zeit. Früher sei es möglich gewesen, dann per Lastwagen Erde aufzufüllen und die Barriere wieder zu verdichten. Aus naturschutzrechtlichen Gründen sei dies nicht mehr gestattet.
In großen Bäumen am Damm zur Murr hin sieht der Marbacher Bürgermeister ein Problem. Foto: Werner Kuhnle
Das Umweltministerium erklärt dazu, den „Vorgang“ nicht zu kennen, weshalb man ihn auch nicht beurteilen könne. Pressesprecherin Claudia Hailfinger weist allerdings darauf hin, dass das Abholzen von Bäumen „grundsätzlich auch unter Naturschutzaspekten selbstverständlich möglich“ sei. Selbst wenn konkret in Marbach das generelle Fällverbot von Bäumen außerhalb von Wäldern vom 1. März bis zum 30. September greifen sollte, sei eine Ausnahme aus Gründen der Verkehrssicherheit denkbar. „Ganz generell können wir sagen, dass es mitnichten so ist, dass der Naturschutz über dem Schutz von Dämmen steht. Es gibt keinerlei Vorschrift im Bundes- oder Landesrecht, die den Dammschutz generell einschränken würde“, betont Hailfinger. „Im Einzelfall mögen Naturschutz und Hochwasserschutz in Konflikt geraten, dann lassen sich aber Wege finden, diese Konflikte zu lösen“, sagt sie.
Kommandant empfiehlt fachliche Begutachtung des Damms
Zur Wahrheit gehört freilich auch, dass Fachleute in anderen Kommunen ebenfalls die Gefahr im Blick haben, die das Wurzelwerk von großen Bäumen auf die Sicherheit von Dämmen haben kann und den Bewuchs mit solchem Gehölz kritisch sehen. Der Marbacher Feuerwehrkommandant Alexander Schroth will sich dazu kein Urteil erlauben. Er regt aber an, den Schutzwall vor der Häldenmühle zumindest von einem Fachmann prüfen zu lassen. „Wenn der Experte einen Handlungsbedarf erkennt, sollte man reagieren, wenn nicht, dann nicht“, sagt Schroth, der zudem erklärt, dass es bei dem Hochwasser Anfang Juni letztlich glimpflich ausgegangen sei.
Die Kläranlage sei nicht überflutet worden, bestätigt Jan Trost. Man habe aber am Samstag die Reinigungsstufe „Biologie“ außer Betrieb genommen. Das sei in „enger Abstimmung“ mit dem Landratsamt als Aufsichtsbehörde geschehen.
Landratsamt: Wasser war ausreichend verdünnt
Das Kreishaus bestätigt, dass das Abwasser in der Häldenmühle vom 1. bis 3. Juni lediglich über die Vorklärung gereinigt wurde, „weil ein Ablauf aus der biologischen Stufe der Kläranlage wegen der hohen Wasserstände in der Murr nicht möglich war“, wie Pressesprecherin Franziska Schuster erläutert. Durch die großen Wassermengen in dem Fluss sei aber eine ausreichende Verdünnung sichergestellt gewesen.
Infolge des Dauerregens vom 1. bis 4. Juni hätten auch die Kläranlagen in Freiberg und Ludwigsburg-Hoheneck ihren Betrieb kurzzeitig einschränken beziehungsweise ganz vom Netz genommen werden müssen. In Freiberg seien die Wasserstände am Altneckar so hoch gewesen, „dass ein Freispiegelablauf, also ein Ablauf ohne zu pumpen, aus der Kläranlage nicht mehr möglich war“. In Hoheneck seien Überflutungsschäden registriert worden, weshalb der Betrieb vorübergehend ganz eingestellt worden sei.
Was bedeutet biologische Reinigung?
Austrag Wegen des Hochwassers in Marbach musste in der Kläranlage vorübergehend auf eine biologische Reinigung verzichtet werden. So nennt man laut Landratsamt den Vorgang, bei dem mit Hilfe von Mikroorganismen und der Zufuhr von Sauerstoff der Hauptteil der Abwasseraufbereitung erledigt wird. Fällt dieser Schritt weg, erhöht sich der Austrag von sauerstoffzehrenden beziehungsweise biologisch abbaubaren organischen Stoffen und sonstigen Nährstoffen wie Stickstoff und Phosphat.
Verdünnungseffekt Je nach Mischungsverhältnis zwischen Einleitungsmenge aus der Kläranlage und Wasseraufkommen in einem Fluss wie der Murr kann das gefährlich für das Gewässer sein – durch das allerdings bei einem Hochwasser ein Vielfaches der normalen Menge wälzt. Dieser Verdünnungseffekt bewirkt, dass eine zeitweilige Außerbetriebnahme der biologischen Reinigung keine merkliche Auswirkung auf die Flüsse hat, in die das Wasser geleitet wird.