Im Sommer 2023 bildeten sich lange Warteschlangen vor der Ausländerbehörde. Seitdem es eine Online-Terminvergabe gibt, hat sich der Stau ins Internet verlagert. Foto: Lichtgut
Ein Wissenschaftler aus Russland behauptet, wegen Verzögerungen bei der Stuttgarter Ausländerbehörde habe er eine Stelle erst später antreten können. Die Stadt weist dies zurück.
Jörg Nauke
14.04.2026 - 18:00 Uhr
Eineinhalb Jahre nach der teilweise erfolgreichen Schadensersatzklage eines brasilianischen Krankenpflegers muss sich die Stadt Stuttgart erneut vor Gericht wegen Verzögerungen in ihrer Ausländerbehörde verantworten. Vor einer Zivilkammer des Landgerichts fordert ein aus Russland stammender Wissenschaftler 35.755 Euro Schadensersatz. Er wird am Donnerstag geltend machen, seine Stelle am Fraunhofer-Institut in Sankt Augustin wegen behördlicher Verzögerungen erst ein halbes Jahr später als geplant angetreten zu haben.
Der Kläger wird vom Stuttgarter Rechtsanwalt Roland Kugler vertreten, der seit Jahren Verfahren gegen die Stadt führt. Dabei geht es häufig um sogenannte Untätigkeitsklagen vor dem Verwaltungsgericht, die möglich sind, wenn Behörden über Anträge länger als drei Monate nicht entscheiden.
Stadt sieht keinen Behördenfehler
Die Stadt Stuttgart weist den Vorwurf einer Pflichtverletzung zurück. Nach ihrer Darstellung sei kein Behördenfehler erkennbar und auch kein ersatzfähiger Schaden entstanden. Behörden seien zwar verpflichtet, Anträge innerhalb einer angemessenen Frist zu bearbeiten, nicht jedoch zwingend innerhalb von drei Monaten. Angesichts der hohen Arbeitsbelastung sei die Bearbeitungsdauer im vorliegenden Fall noch vertretbar gewesen. Zudem habe sich durch den Umzug des Klägers während des Verfahrens die Zuständigkeit der Behörde geändert.
Nach Auffassung der Stadt hätte der Wissenschaftler außerdem unmittelbar nach Antragstellung einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht stellen können, um eine schnellere Entscheidung zu erreichen. Der Verzicht darauf schmälert demnach seine Chancen auf einen erfolgreichen Prozess.
Roland Kugler (rechts) 2024 im Gespräch mit seinem brasilianischen Mandanten und dessen Arbeitsvermittlerin. Foto: StzN
Der Fall weist Parallelen zu einem Verfahren aus dem Jahr 2024 auf. Damals hatte ein brasilianischer Krankenpfleger aus Ludwigsburg, ebenfalls von Roland Kugler vertreten, nach einem Vergleich mit der Stadt einen Teil seines Verdienstausfalls ersetzt bekommen. Die Stadt betonte jedoch auch damals ausdrücklich, darin kein Eingeständnis einer Amtspflichtverletzung zu sehen. Sie wollte damit vermeiden, dass weitere Betroffene, die sich oft monatelang vergeblich um einen Termin bei der Behörde bemühen, ähnliche Ansprüche geltend machen.
Rechtsanwalt Kugler wertete den damaligen Vergleich dennoch als Signal, dass Betroffene nicht rechtlos seien. Zwar scheiterten Amtshaftungsklagen in neun von zehn Fällen an Fragen der Kausalität, des Mitverschuldens oder eines nicht ausreichend nachgewiesenen Schadens. Dennoch könnten unter bestimmten Umständen Schadensersatzansprüche bestehen.
Neuer Job – neuer Antrag
Im aktuellen Verfahren geht es um einen Wissenschaftler, der im Sommer 2023 seine Tätigkeit an der Universität Stuttgart beendete und zum 1. Oktober eine Stelle beim Fraunhofer-Institut in Sankt Augustin antreten wollte. Für die neue Beschäftigung benötigte er eine geänderte Aufenthaltserlaubnis. Nach Darstellung des Klägers wartete er bis zu seinem Umzug im November 2023 bereits vier Monate trotz Nachfragen durch ihn und seinen neuen Arbeitgeber vergeblich auf eine Entscheidung der Stuttgarter Ausländerbehörde. Auch danach verzögerte sich das Verfahren weiter. Die Ausländerbehörde in Schweinfurt hatte die Akten Anfang Dezember in Stuttgart angefordert. Bis zur Übersendung vergingen rund neun Wochen. Der Wissenschaftler konnte seine neue Stelle schließlich erst am 1. April antreten.
„Kommunen sind verpflichtet, ihre Behörden so auszustatten, dass Anträge ohne vermeidbare Verzögerungen bearbeitet werden können.“
Roland Kugler, Stuttgarter Rechtsanwalt
Sein Anwalt sieht darin eine Amtspflichtverletzung. Der Antrag hätte seiner Ansicht nach innerhalb kurzer Zeit entschieden werden können, da keine Zustimmung weiterer Behörden erforderlich gewesen sei. Selbst wenn eine Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit notwendig gewesen wäre, hätte diese in der Regel innerhalb von zwei Wochen erfolgen müssen. Auch die verzögerte Weiterleitung der Akten nach dem Zuständigkeitswechsel wertet Kugler als rechtswidrig. Es liege kein Mitverschulden seines Mandanten vor. Man stelle keinen Eilantrag während des Verfahrens.
„Strukturelle Mängel in der Verwaltung“
Zudem wirft er der Stadt organisatorische Defizite vor. „Kommunen seien verpflichtet, ihre Behörden so auszustatten, dass Anträge ohne vermeidbare Verzögerungen bearbeitet werden können“, so Kugler. Anhaltende Probleme wie in der Stuttgarter Behörde könnten daher auf strukturelle Mängel in der Organisation der Verwaltung hinweisen. Laut Kugler habe sich die Situation zuletzt wieder verschlechtert.
Die Ausländerbehörde Stuttgart war in den vergangenen Jahren wiederholt wegen langer Wartezeiten in die Kritik geraten. 2023 sorgten Berichte für bundesweite Aufmerksamkeit, wonach Antragsteller teilweise viele Stunden auf Termine warteten und sogar vor dem Gebäude übernachteten. Die Stadt führte die Situation unter anderem auf außergewöhnliche Belastungen zurück: Nach dem russischen Angriff auf die Ukraine mussten innerhalb kurzer Zeit rund 10.000 Geflüchtete registriert werden. Hinzu kamen zusätzliche Anträge nach dem schweren Erdbeben in der Türkei und in Syrien.
Nach Angaben der Stadt war zeitweise nur etwa die Hälfte der Stellen besetzt. Neue Mitarbeiter mussten zunächst eingearbeitet werden. Inzwischen seien zusätzliche Stellen geschaffen und besetzt, technische Abläufe verbessert und Online-Terminvergaben sowie ein Auskunftstelefon eingerichtet worden. Für besonders dringende Fälle gebe es zudem ein Notfallsystem.