Klagen gegen die L-Bank Land will Hälfte der Corona Soforthilfe zurück

Wer muss das Geld zurückzahlen? Foto: imago images/Sven Simon

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entscheidet demnächst über sechs Musterfälle. 1400 Klageverfahren gegen die landeseigene L-Bank sind noch in erster Instanz anhängig.

Politik: Matthias Schiermeyer (ms)

Im Dauerkonflikt um die Hilfsprogramme für Kleinbetriebe und Selbstständige während der Corona-Pandemie bahnt sich die entscheidende Phase an. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat für den 2. und 7. Oktober in sechs Musterverfahren zur Corona Soforthilfe die Verhandlungen terminiert. Ein Teil der Kläger hat eine gute Chance, die damaligen Fördergelder behalten zu dürfen, denn darum geht es in den Auseinandersetzungen.

 

Nach Aussagen von L-Bank und Wirtschaftsministerium sind mit Stand 30. Juni infolge von knapp 1600 Klagen noch rund 1400 Verfahren vor den Gerichten anhängig – von diesen wurden mehr als 1200 mit Blick auf die Musterverfahren ruhend gestellt. Nach Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Stuttgart, Karlsruhe und Freiburg sind entweder die Landeskreditbank oder betroffene Unternehmer in Berufung gegangen.

Bei der Soforthilfe Corona – dem umstrittensten Förderprogramm – wurden im Land ca. 2,27 Milliarden Euro ausgezahlt, während sich alle Bewilligungen in der Überbrückungshilfe inklusive November- und Dezemberhilfen auf 8,5 Milliarden Euro summierten. Bis Ende Juni sind bei der Soforthilfe rund 711 Millionen Euro an die L-Bank zurückgeflossen. Zugleich waren noch Rückforderungen in Höhe von knapp 305 Millionen Euro offen. Das heißt: Das Land reklamiert die Hälfte der damals gewährten Summen zurück, obwohl viele Empfänger darauf gesetzt hatten, das Geld behalten zu dürfen.

Daniel Ohl, Geschäftsführer des Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) Baden-Württemberg, spricht von einer „erheblichen Bedeutung“ der VGH-Verfahren für seine Branche. Der Streit um die Corona-Gelder sei in den Betrieben und Verbandsgremien noch „sehr präsent“. Dies sei nicht verwunderlich, „denn wer, wenn nicht das Gastgewerbe, war damals davon betroffen?“ Die Frage der Rückzahlungen „schwebt über einigen Betrieben schon noch wie ein Damoklesschwert“. Allerdings seien die Konstellationen unterschiedlich. Die Entscheidungen des VGH träfen nicht auf alle Fälle im Hotel- und Gaststättenbereich gleichermaßen zu.

Die Rechtsanwältin Christina Oberdorfer von der Stuttgarter Kanzlei von Buttlar, die vor dem VGH den Betreiber eines Lauchheimer Hotel-Restaurants vertritt, zeigt sich „sehr optimistisch für die Fälle, in denen die Corona-Hilfsanträge bis 8. April 2020 gestellt wurden“. Seinerzeit wurden die Bestimmungen verschärft. Zudem verweist sie auf ein neues Ärgernis: Fälle, in denen Hilfe-Empfänger die geforderten Beträge zurückgezahlt hätten, für die die L-Bank aber nachträglich noch eine Verzinsung verlange. Oberdorfer hält diese Praxis für rechtswidrig. Da komme jetzt noch einmal eine neue Wut bei den Betroffenen hoch, berichtet sie.

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