Klinik-Skandal in Stuttgart Ehemaliger Bürgermeister Wölfle und Ex-Führungsriege angeklagt

Die Aufarbeitung des Skandals am Klinikum Stuttgart dauert an – es wurde Anklage gegen neun Personen erhoben. Foto: Lichtgut/ Ferdinando Iannone

Die Staatsanwaltschaft wirft den Verantwortlichen Betrug, Untreue, Bestechlichkeit und Bestechung vor. Es geht unter anderem um den Abrechnungsbetrug bei der Behandlung von mehreren hundert libyschen Kriegsversehrten am Klinikum Stuttgart.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat nach Informationen unserer Zeitung im Fall des Abrechnungsbetrugs bei der Behandlung von mehreren hundert libyschen Kriegsversehrten am Klinikum Stuttgart und um etwaige Schmiergeldzahlungen bei einem Beratungsprojekt mit dem kuwaitischen Gesundheitsministerium Anklage gegen neun weitere Personen erhoben.

 

Die 20. Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Stuttgart sah es vor einem Jahr als erwiesen an, dass beim Libyen-Komplex betrogen worden war. Sie verurteilte in der Folge zwei externe Dienstleister zu Haft- und Geldstrafen. Das Verfahren gegen einen Dritten wurde gegen eine Geldauflage eingestellt. Nun soll die Tatbeteiligung der im Zeitraum zwischen 2013 und 2016 agierenden Führungskräfte geklärt werden. Das Landgericht äußerte sich bisher nicht zur Frage, ob die Anklage vollständig oder in Teilen angenommen worden ist und wann ein Prozess stattfinden könnte. Zuvor müsste wohl ohnehin erst über drei weitere angeklagte Dienstleister geurteilt werden, die seit zwei Jahren auf ihre Verhandlung warten.

Wer soll angeklagt werden?

Bei den nun Angeschuldigten handelt es sich um die damaligen Mitglieder der Krankenhausleitung, den alleinigen Geschäftsführer Ralf-Michael Schmitz, die Ärztlichen Direktoren Claude Krier und in dessen Nachfolge Jürgen Graf sowie die Direktorin für Controlling und Finanzen, Antje Groß. Erster Staatsanwalt Heiner Römhild hat zudem Anklage gegen den ehemaligen Leiter der für die ausländischen Patienten verantwortlichen Abteilung International Unit (IU), Andreas Braun, erhoben – sowie gegen den damaligen Krankenhausbürgermeister Werner Wölfle (Grüne), der sich nach Bekanntwerden der Vorwürfe beim Regierungspräsidium selbst angezeigt hatte. Drei nachgeordneten Mitarbeiterinnen, die in der IU tätig waren, wird ebenfalls zur Last gelegt, bei den Projekten „Libyen“ und „Kuwait“ gegen Recht und Gesetz verstoßen zu haben. Die Staatsanwalt sieht in insgesamt 24 Fällen die Vorwürfe der Untreue, versuchten und vollzogenen Betrugs, Bestechlichkeit und die Bestechung ausländischer Amtsträger durch die Angeschuldigten in verschiedenen Konstellationen als wahrscheinlich an. Bis zum Abschluss eines möglichen Verfahrens gilt für sie die Unschuldsvermutung.

Was sagen die Angeschuldigten?

Die Anwälte der Angeschuldigten teilten mit, sich gegenwärtig nicht zur Anklageschrift zu äußern, oder sie ließen eine Anfrage unserer Zeitung unbeantwortet. In den bisherigen Vernehmungen wurde allerdings angedeutet, dass man sich auf ein rechtlich korrektes Vorgehen Brauns verlassen habe. Der Abteilungsleiter wiederum verwies gegenüber unserer Zeitung auf seine Äußerungen als Zeuge im Prozess gegen die Patientenbetreuer. Er räumte, wie schon in Verhören, zwar Verfehlungen ein, betonte aber, nicht alleine, sondern in Absprache mit seinen Vorgesetzten gehandelt zu haben. Oberstes Ziel sei es gewesen, das Defizit des Klinikums durch Erlöse aus Geschäften mit arabischen Partnern zu verringern, wie es von der Stadt Stuttgart gefordert gewesen sei. Wölfles Anwalt Markus Bessler betonte, die Mehrzahl der Anschuldigungen würden seinen Mandanten gar nicht betreffen. Und er sei sicher, die erhobenen drei weder tatsächlich noch rechtlich zutreffenden Vorwürfe widerlegen zu können.

Wie lauten die Vorwürfe?

Laut Anklage war die Krankenhausleitung bereit, für Millionenerlöse die Grundsätze ordentlichen Wirtschaftens zu ignorieren und große Risiken einzugehen. Braun sei nicht ausreichend kontrolliert worden, obwohl er die Leitung über die auftretenden Probleme informiert habe. Zeichnungsregelungen seien missachtet worden. Vor allem der für die Genehmigung von Ausgaben jenseits einer Grenze von 3,5 Millionen Euro zuständige Krankenhausausschuss des Gemeinderats soll mehrfach übergangen worden sein. Im Zusammenhang mit dem Libyen-Projekt wurden nach Feststellung des Gerichts Zuwendungen ohne vertragliche Grundlage an die verurteilten Patientenbetreuer und libyschen Vertreter von einem Konto des Klinikums abgebucht, wobei die Angeschuldigten in wechselnden Konstellationen die Rechnungen pflichtwidrig abgezeichnet haben sollen. Zusammen mit nicht vereinbarten Ausgaben für Unterkunft, Verpflegung und Taschengeld – die meisten Patienten wurden ambulant behandelt und lebten in Hotels – sollten die Provisionen als Behandlungskosten getarnt werden, um den libyschen Kostenträger zu täuschen. Dieser hat für seine Vorauszahlungen von knapp 19 Millionen Euro bis heute keine ordentliche Abrechnung, weshalb er laut Staatsanwaltschaft einen Anspruch auf Rückzahlung des vollen Betrags zu Lasten des Klinikums habe.

Zwar wurden im Klinikum-System für die 370 Libyer 15 Millionen Euro für medizinische Leistungen abgerechnet; allerdings sind darin 6,5 Millionen zu Unrecht erhobene Zuschläge enthalten. Diese Zusatzentgelte waren bereits 2007 entwickelt worden, um ausländische Selbstzahler stärker zur Kasse bitten zu können – ohne dass dies sichtbar gewesen wäre. Das Klinikum wiederum hat knapp 13,6 Millionen Euro Ausgaben für die Betreuung der Patienten getätigt, für die es laut Anklage keine vertragliche Grundlage gegeben hat und ist deshalb nicht nur Täterin, sondern auch Opfer.

Und was geschah in Kuwait?

Bei dem nach dem kuwaitischen Krankenhaus Al Razi benannten Projekt hat sich das Klinikum 2014 verpflichtet, für die Dauer von drei Jahren und ein Entgelt von rund 46 Millionen Euro erfahrene Klinikum-Fachärzte dorthin zu entsenden, um durch deren Hilfe bei Operationen die medizinischen Leistungen in dem Golfstaat zu verbessern. Die Angeschuldigten sollen laut Staatsanwaltschaft gegenüber dem kuwaitischen Gesundheitsministerium (MOH) aber unerfüllbare Bedingungen akzeptiert haben. Weil man nicht jeweils fünf Mediziner für je sechs Monate abstellen konnte, wurde vertragswidrig externer Ersatz verpflichtet. Der Vertrag soll zudem unkalkulierbare Risiken enthalten haben, es galt etwa kuwaitisches Recht. Tatsächlich kürzte das MOH schnell seine Quartalszahlungen, weil zu wenig Ärzte aus Stuttgart gekommen waren.

Für das Zustandekommen des Vertrags und die Freigabe der Ratenzahlungen von insgesamt 21 Millionen Euro sollen zudem 7,8 Millionen an ausländische Amtsträger als Schmiergeld und weitere 4,4 Millionen Euro Kosten ohne vertragliche Grundlage bezahlt worden sein. Für ihr „Bakschisch“ wanderten in Kuwait bereits zwei Ministeriumsmitarbeiter für sieben Jahre ins Gefängnis – Zwangsarbeit inklusive.

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