Kombination HH 88 „Hitler-Code“ am Motorrad: Landkreis machtlos
Darf ein Motorrad weiter mit „HH 88“ herumfahren? Ja, meint das Landratsamt des Enzkreises: Für einen Entzug gebe es keine Handhabe.
Darf ein Motorrad weiter mit „HH 88“ herumfahren? Ja, meint das Landratsamt des Enzkreises: Für einen Entzug gebe es keine Handhabe.
Kann es wirklich sein, dass im Südwesten Fahrzeuge mit Nazisymbolik auf dem Kennzeichen unterwegs sein dürfen? Diese Frage hatte ein Fall aufgeworfen, in dem ein Motorrad die „HH 88“ – auch als Hitler-Code bekannt – aufgrund von „Bestandsschutz“ behalten durfte. Die zuständige Behörde, das Landratsamt des Enzkreises, hat die Kennzeichenvergabe nun noch einmal überprüft. Auch nach ergänzenden Recherchen sieht sie keine Möglichkeit, das Kennzeichen zu entziehen. Dies teilte eine Sprecherin auf Anfrage unserer Zeitung mit.
Das Motorrad mit der Nummer PF HH 88 war von einer irritierten Bürgerin, die es auf der Autobahn entdeckt hatte, an die Kreisverwaltung gemeldet worden. Später wies die Frau ergänzend darauf hin, dass ihr bei dem Fahrer ein „Eisernes Kreuz“ am Helmvisier aufgefallen sei. Dieses Symbol wird gerne auch von Rechten verwendet, als Ersatz für das verbotene Hakenkreuz. Zunächst hatte die Behörde darauf verwiesen, dass vor einem Stichtag im Jahr 2020 vergebene Kennzeichen nicht nachträglich entzogen werden könnten. Damals war die Palette der verbotenen Kombinationen von Buchstaben und Zahlen deutlich erweitert worden.
Im Fall des Motorrads mit „HH 88“ – was für „Heil Hitler“ stehen kann – habe man das Kennzeichen für die Zukunft gesperrt, so die Kreissprecherin. Es wird also nicht neu vergeben, sollte das Motorrad abgemeldet werden. Die Hinweise auf das „Eiserne Kreuz“ hätten sich anhand des vorgelegten Fotos „nicht konkret belegen“ lassen. Zudem sei der Fahrzeughalter „bisher nicht auffällig“ geworden. Auch bei weiteren auf ihn zugelassenen Fahrzeugen bestünden hinsichtlich der entsprechenden Kennzeichen „keine ähnlich gelagerten Auffälligkeiten“.