Konflikt um Neubau eskaliert „Unerträgliches Machtspiel“: Landratsamt versiegelt komplette Paulus-Baustelle

Die Fenster sind zum Teil eingebaut worden – fortfahren darf der Fensterbauer aber nicht. Foto: Simon Granville

An einem Mehrfamilienhaus in Höpfigheim(Kreis Ludwigsburg) wurden trotz Baustopp-Verfügung Fenster eingesetzt. Deshalb hat das Landratsamt Ludwigsburg härtere Geschütze aufgefahren.

Mehr als ein Dutzend bezahlbare Wohnungen und eine Kita sollen in der Höpfigheimer Mühlbachstraße 36 entstehen. Wann die Einweihung des Mehrfamilienhauses gefeiert werden kann, steht aber mehr denn je in den Sternen. Zunächst schien alles rundzulaufen, wurde das Mehrfamilienhaus Stück für Stück nach oben gezogen - bis das Landratsamt Ludwigsburg im Dezember zum ersten Mal intervenierte. Die Behörde ordnete einen Stopp der Arbeiten an, weil die Ausführung anders als genehmigt erfolgt sei. Obwohl zwischenzeitlich ein geändertes Baugesuch eingereicht wurde und die Stadt Steinheim dafür sogar ihre Zustimmung gegeben hat, steht die Ampel weiter auf Rot. Der Konflikt hat sich sogar zugespitzt.

 

Das Kreishaus hat die Bandagen angezogen und die gesamte Baustelle zum 12. Mai versiegelt, sodass sie nicht mehr betreten werden kann. Ein Instrument, zu dem man greifen könne, „wenn die Bauarbeiten trotz einer schriftlich oder mündlich angeordneten Baueinstellung fortgesetzt werden“, erklärt Andreas Fritz, Pressesprecher des Landratsamts Ludwigsburg.

Handwerker waren trotz Baustopp auf der Baustelle

Erwin Paulus liegt im Clinch mit dem Landratsamt wegen eines Bauvorhabens. Foto: Archiv (Werner Kuhnle)

Genau diese Konstellation war auf dem Grundstück tatsächlich eingetreten, wie Erwin Paulus einräumt. Der Geschäftsführer der bei dem Projekt federführenden AW Grundbesitz GmbH macht keinen Hehl daraus, dass Handwerker an dem Gebäude zugange waren. Unschwer war auch für Beobachter und Passanten zu erkennen, dass an dem Haus geschafft wurde und Fenster eingebaut wurden. Dies habe man jedoch nur „aus Rücksicht auf den unter Druck stehenden Fensterbauer“ zugelassen, erklärt Erwin Paulus. „Der Betrieb war, wie andere übrigens auch, bereits in Vorleistung gegangen. Die Fenster waren schon im Hof gelagert und die Firma wollte den Auftrag endlich ausführen“, erklärt er.

Der Geschäftsmann muss in der Zukunft aufpassen, den Bogen nicht noch weiter zu überspannen, will er keine empfindliche Straße kassieren. Das Landratsamt verweist auf die Landesbauordnung (LBO), wonach ordnungswidrig handele, „wer als Bauherr oder Unternehmer vorsätzlich oder fahrlässig einer vollziehbaren Verfügung der Baurechtsbehörde zuwiderhandelt“. Ein solches Vergehen könne mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro geahndet werden. „Darüber hinaus wäre ein Bruch der Versiegelung nach Strafgesetzbuch strafbar“, betont Pressesprecher Fritz.

„Die Fenster waren schon im Hof gelagert und die Firma wollte den Auftrag endlich ausführen.“

Erwin Paulus, Geschäftsführer der AW Grundbesitz GmbH

Erwin Paulus seinerseits erinnert ebenfalls an die LBO, wenn auch an einen anderen Passus. Demnach hätte das Landratsamt seinen geänderten Bauantrag „zwingend“ bis zum 23. Mai genehmigen müssen. Alle erforderlichen Unterlagen hätten dem Kreishaus am 23. März vorgelegen. Und die Behörde habe zwei Monate Zeit, eine Entscheidung zu treffen. Er habe innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung bekommen, auch keinen Widerspruch, weshalb er davon ausgehe, grünes Licht bekommen zu müssen.

Das Landratsamt schätzt die Sachlage anders ein. Besagte Zweimonats-Frist beginne erst, wenn sämtliche Bauvorlagen vollständig vorlägen und alle für die Entscheidung erforderlichen Stellungnahmen und Mitwirkungen eingegangen seien, konstatiert Pressesprecher Andreas Fritz. „Da die aktuell eingereichten Antragsunterlagen weiterhin unvollständig beziehungsweise fehlerhaft sind“, sei die Deadline keinesfalls bereits abgelaufen.

Erwin Paulus bekommt einen dicken Hals, wenn er so etwas hört. Die Beanstandungen des Landratsamts empfindet er als „kleinlich, formalistisch und ohne jeden Maßstab“. Es sei zum Beispiel moniert worden, dass eine Mauer in den Plänen farblich nicht korrekt hinterlegt worden sei. „Das ist einfach lächerlich“, sagt er. Für ihn fühle sich das alles inzwischen wie ein „unerträgliches Machtspiel“ an.

Vorgaben um acht Zentimeter überschritten

Ein Flatterband und ein schriftlicher Hinweis zeigen an, dass die Baustelle nicht mehr betreten werden darf. Foto: Simon Granville

Im Kern gehe es doch lediglich darum, dass bei dem Vorhaben die Traufhöhe um acht Zentimeter und die Erdgeschossfußbodenhöhe um sechs Zentimeter von den Vorgaben des Bebauungsplans abweiche. „Wegen solch geringer Verstöße wird kein Gericht einen Abbruch des Hauses verfügen“, sagt Paulus. Zumal man über das neue Gesetz zur Baubeschleunigung theoretisch sogar ein ganzes Geschoss hätte zusätzlich obendrauf packen können. Deshalb appelliert der Unternehmer eindringlich ans Kreishaus, von seinem harten Kurs abzuweichen und ihm die Freigabe zu erteilen. Auch im Sinne der Bauwirtschaft und der beteiligten Firmen, die auf Aufträge angewiesen seien.

Sollte die Baufreigabe in den nächsten beiden Monaten vorliegen, könne es schnell gehen. „Wir würden die Fertigstellung des Hauses bis Anfang 2027 hinbekommen“, versichert Paulus.

Der Ball liegt also beim Landratsamt, das zumindest in einer Hinsicht ein positives Signal sendet. Dass die Arbeiten trotz Baustopps fortgeführt worden seien, habe „keinen Einfluss auf die Entscheidung über den Bauantrag selbst“.

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