Mit einer Schwerpunktkontrolle überprüft die Polizei, ob das Messer- und Waffenverbot im ÖPNV eingehalten wird. Das Ergebnis.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Wer hat am helllichten Tag ein Messer in der Tasche und steigt damit in eine Stadtbahn? Das hat die Polizei dieser Tage bei einer großen Kontrollaktion am Charlottenplatz herausfinden wollen. Mehrere Stunden lang waren rund 20 Einsatzkräfte dort unterwegs.

 

Die Aktion diente dabei nicht allein dem Auffinden der auch im ÖPNV verbotenen gefährlichen Gegenstände, sondern sie soll den Bürgerinnen und Bürgern auch vermitteln, dass die Polizei auf die gefährlichen Gegenstände achtet.

Das gefundene Multitool hat neben mehreren Werkzeugen auch eine Klinge. Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Drei verbotene Messer wurden eingezogen. Zwei klassische Taschenmesser und ein sogenanntes Multitool, an dem neben mehrerer Werkzeuge auch noch eine Klinge ausklappbar ist. Der Innenminister Thomas Strobl, der die Kontrollstelle ebenfalls besuchte, betonte, dass auch das Werkzeug geeignet sei, jemand damit schwer oder gar tödlich zu verletzen.

Die Polizei kann seit dem zurückliegenden Sommer auch in den Bahnen und Bussen des ÖPNV kontrollieren, ob jemand Messer dabei hat. Eine neue gesetzliche Regelung macht solche sogenannten anlassunbezogenen Kontrollen möglich. In erster Linie seien es junge Männer, die wegen Messergewalt auffallen – dementsprechend wurden überwiegend Vertreter dieser Gruppe herausgezogen und überprüft.

Das Verbot heißt nicht, dass man auf gar keinen Fall mit einem Messer unterwegs sein kann. So gibt es Ausnahmen für Personen, die scharfe Gegenstände beruflich brauchen. Wer als Privatperson etwa ein Messer in der Stadt kauft und es heim transportieren will, bleibt auch unbehelligt. Es muss so verstaut sein, dass man es nicht auf Anhieb herausholen kann. Die Grundregel lautet: Es muss mindestens drei Handgriffe brauchen, um an das Messer zu gelangen, dann ist es sicher genug aufgehoben.

Seit 2023 herrscht bereits in den Nächten des Wochenendes ein Messer- und Waffenverbot in einer festgelegten Zone – innerhalb des Cityringes. Dort geschehen laut der Polizei die meisten Straftaten mit Messern. Mit dem Verbot im ÖPNV reagierte das Land auf die Entwicklung, dass auch in den öffentlichen Verkehrsmitteln die Zahl der Messerattacken steigt.

Die Polizei schaut in alle Jackentaschen – und findet in diesem Fall nichts. Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Im ÖPNV wurden in Baden-Württemberg im vergangenen Jahr 222 Messerangriffe verübt. Mit Schusswaffen gedroht wurde in 14 Fällen. In Stuttgart waren es 2024 im ÖPNV 24 Messerangriffe, acht mehr als 2023. Während das Innenministerium von einem leichten Rückgang der Messerdelikte insgesamt für das Jahr 2025 aufgrund der bisher vorliegenden Zahlen ausgeht, rechnen die Statistiker mit einem Anstieg im Land, aber mit einem Rückgang in Stuttgart.