Mindestens zwei Schafe sind im Landkreis Ludwigsburg für das muslimische Opferfest illegal ohne Betäubung geschlachtet worden. Das haben Veterinäre des Landratsamtes Ludwigsburg am vergangenen Sonntag während unangekündigter Kontrollen bei Schafhaltern festgestellt. Die Razzien waren anlässlich des Opferfestes angeordnet worden.
In einem der Betriebe im Landkreis Ludwigsburg waren die Tiere ohne Betäubung geschlachtet worden, heißt es in einer Presseerklärung des Landratsamtes am Montag. Eine solche Schächtung stelle einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar. Es liege der Verdacht einer Straftat vor. Der Polizeivollzugsdienst habe deshalb die Personalien aller Anwesenden festgestellt. Die Beamten beschlagnahmten laut Landratsamt das Fleisch. Dem Schäfer seien alle weiteren Schlachtungen sowie die Abgabe von Schafen untersagt worden. Weitere Ermittlungen seien im Gange. Der Betrieb werde engmaschig überwacht.
Hobbyschäferei mit 26 Schafen
Bei dem Betrieb handele es sich um eine Hobbyschäferei mit 26 Schafen. Das Unternehmen sei in der Vergangenheit mehrfach kontrolliert worden, zuletzt am 12. Juni. Dabei seien aber lediglich Mängel in der Dokumentation im Bestandsregister festgestellt worden – jedoch keine Verstöße gegen das Tierschutzgesetz.
Im Vorfeld des auch Ibrahimsfest genannten Opferfestes seien durch das Veterinäramt Ludwigsburg im Kreis Ludwigsburg insgesamt 50 Schafhaltungsbetriebe aufgesucht und kontrolliert worden, teilt die Kreisbehörde in ihrem Pressetext weiter mit. Die Tierhalter seien darüber aufgeklärt worden, dass sowohl nicht angemeldete Schlachtungen als auch das Schlachten ohne Betäuben untersagt seien. Die Hobbyschäferei sei bei der Kontrolle am 12. Juni darüber aufgeklärt worden.
Opferfest läuft noch bis 20. Juni
Das Opferfest gilt mit als das höchste islamische Fest und wird in diesem Jahr vom 16. bis 20. Juni begangen. Das Fest wird weltweit von Muslimen gefeiert und beinhaltet traditionell das Schlachten eines Wiederkäuers – meist eines Schafes, einer Ziege oder eines Rindes, erklärt das Landratsamt. Beim Schlachten der Tiere müssten religiöse Vorschriften beachtet werden.
Eine Schlachtung von Tieren ohne Betäubung sei in Deutschland grundsätzlich untersagt. Eine rituelle Schlachtung werde nur mit einer Ausnahmegenehmigung und unter Einhaltung strenger Auflagen erlaubt. Im Landkreis Ludwigsburg seien keine Ausnahmegenehmigungen erteilt worden, teilt die Kreisbehörde abschließend mit.