Innerhalb der letzten 6 Jahre sind die Anträge auf Kriegsdienstverweigerung massiv gestiegen, wie offizielle Zahlen zeigen.
Die Zahl der Anträge auf Kriegsdienstverweigerung in Deutschland ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Das zeigen Zahlen des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA), die uns auf Nachfrage von einer Pressesprecherin übermittelt worden sind.
Anträge nehmen jährlich zu
Während im Jahr 2020 noch 137 Anträge eingingen, waren es 2025 bereits 3879 (2731 % mehr). Innerhalb von fünf Jahren hat sich die Zahl damit massiv erhöht. Besonders deutlich ist der Anstieg seit 2022. Nach 201 Anträgen im Jahr 2021 registrierte das BAFzA 2022 bereits 951 Anträge. 2023 stieg die Zahl weiter auf 1079. 2024 gingen dann 2249 Anträge ein, 2025 schließlich 3879. Auch für 2026 zeichnet sich bereits ein hohes Niveau ab. Bis zum 28. Februar gingen beim BAFzA nach Angaben der Behörde schon 1964 Anträge auf Kriegsdienstverweigerung ein.
Die Entwicklung zeigt, dass das Thema Kriegsdienstverweigerung zuletzt wieder deutlich an Bedeutung gewonnen hat. Aus den Zahlen allein geht allerdings nicht hervor, aus welchen Gründen die Anträge zunehmen. Sie belegen zunächst vor allem, dass sich deutlich mehr Menschen als noch vor wenigen Jahren mit dem Thema befassen und einen entsprechenden Antrag stellen. Es ist aber wahrscheinlich, dass der Krieg in der Ukraine sowie der neue Wehrdienst und zuletzt der Iran-Krieg als Ursache für die gestiegenen Anträge gelten.
Die Zahlen im Überblick:
- 2020: 137
- 2021: 201
- 2022: 951
- 2023: 1079
- 2024: 2249
- 2025: 3879
- 2026 (Stand 28. Februar): 1964
Wie verweigert man den Kriegsdienst?
In Deutschland ist das Recht auf Kriegsdienstverweigerung im Grundgesetz verankert (Artikel 4 Absatz 3). Wer den Dienst an der Waffe aus Gewissensgründen ablehnt, muss einen schriftlichen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer stellen. Dieser Antrag wird direkt an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAfzA) gerichtet. Der Kern des Antrags besteht aus drei Teilen: einem formlosen Anschreiben, einem tabellarischen Lebenslauf und einer ausführlichen persönlichen Begründung.
In dieser Darlegung muss der Antragsteller glaubhaft machen, dass jede Beteiligung an einer Waffenanwendung gegen die eigene Gewissensentscheidung verstößt, die sich gegen das Töten von Menschen in bewaffneten Konflikten richtet. Das Bundesamt prüft die Anträge auf Plausibilität. Wer noch nicht gemustert wurde, muss den Musterungsprozess in diesem Zug nachholen. Wird der Antrag anerkannt, erlischt die Pflicht zum Dienst an der Waffe. Im Spannungs- oder Verteidigungsfall könnten anerkannte Verweigerer stattdessen zu zivilen Dienstleistungen herangezogen werden.