Begründung per ChatGPT? Bei der Kriegsdienstverweigerung ist das nicht erlaubt. So prüft das BAFzA Anträge und geht bei Zweifeln vor.
Mitte Januar hat die Bundeswehr die ersten Briefe zur Wehrerfassung an den Geburtsjahrgang 2008 verschickt. Seitdem ist das Interesse am Thema Kriegsdienstverweigerung deutlich gestiegen. Die entsprechenden Suchanfragen bei Google haben seit Jahresbeginn spürbar zugenommen und sind im März laut Daten von Google Trends regelrecht explodiert.
Wer nach dem Thema sucht, landet häufig zunächst auf der Webseite des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA). Dort wird letztlich über die Anträge entschieden. Voraussetzung für die Kriegsdienstverweigerung ist unter anderem eine schriftliche Begründung für die Entscheidung. Diese darf nicht mithilfe von Künstlicher Intelligenz verfasst werden. Doch wie prüft das BAFzA, ob Antragsteller sich daran halten?
So kontrolliert das BAFzA
Nach Angaben einer Pressesprecherin werden die eingereichten Anträge von geschultem Personal sorgfältig geprüft – insbesondere im Hinblick auf Individualität, Ernsthaftigkeit und Plausibilität. Ein spezielles KI-Programm kommt dabei nicht zum Einsatz. Stattdessen verlässt sich die Behörde auf die Erfahrung ihrer Mitarbeiter.
Gibt es Zweifel an der Authentizität der Gewissensbegründung, kann der Antragsteller aufgefordert werden, diese erneut darzulegen. Bleiben die Zweifel bestehen, ist auch eine mündliche Befragung möglich. So soll sichergestellt werden, dass die Anträge nicht ohne ernsthafte Auseinandersetzung gestellt werden.
Wie funktioniert die Kriegsdienstverweigerung?
Zur Vorgehensweise bei der Antragstellung heißt es aus dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben: "Unabhängig von der Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht bleibt das Recht, den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes zu verweigern, bestehen. Der Antrag auf Kriegsdienstverweigerung ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) einzureichen. Das BAPersBw bestätigt den Eingang des Antrags und leitet diesen nach Feststellung der gesundheitlichen Eignung im Rahmen der Musterung an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) weiter, das über den Antrag entscheidet. Über den Antrag kann durch das BAFzA entschieden werden, wenn folgende Dokumente vorliegen: ein kurzes Anschreiben mit Berufung auf das Grundrecht der Kriegsdienstverweigerung im Sinne des Artikels 4 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes und Unterschrift, ein vollständiger tabellarischer Lebenslauf sowie eine ausführlich und persönlich verfasste Begründung, in der die Bewegründe für die Gewissensentscheidung dargestellt werden. Nach § 13 KDVG n. F. kann die Weiterleitung der Anträge von ungedienten Wehrpflichtigen, die vor dem 01.01.2010 geboren wurden, ohne vorherige Musterung des Antragsstellenden durch das BAPersBw an das BAFzA erfolgen. Dem Antrag sind nach wie vor ein tabellarischer Lebenslauf sowie die umfassende Begründung der Gewissensentscheidung beizufügen."