Kriterien für die Schulen: Hitzefrei – diese Regeln gelten in Baden-Württemberg

Die Schüler sind im Freibad oder in der Eisdiele – an dieser Schule ist Hitzefrei (Archivbild).
Imago/Horst RudelIm Sommer behalten viele Schulkinder das Thermometer ganz genau im Auge: Denn wenn das Quecksilber schon am Vormittag stramm auf die 25 Grad Celsius zumarschiert, besteht zumindest die Chance, dass es Hitzefrei geben könnte. Aber nach welchen Kriterien wird Hitzefrei eigentlich gewährt? Und wer hat die Entscheidungsgewalt?
Bundesweit einheitliche Hitzefrei-Regeln gibt es nicht. In jedem Bundesland sind die Regelungen etwas anders.
Welche Hitzefrei-Regeln gelten in Baden-Württemberg?
Eine generelle Vorgabe, wann Hitzefrei gegeben werden soll, gebe es von seiner Seite nicht, betont das Kultusministerium in Stuttgart. Die Entscheidung liege bei den Schulleiterinnen und Schulleitern vor Ort. „Die Schulleitungen entscheiden in eigener Zuständigkeit, ob und unter welchen Voraussetzungen sie Hitzefrei geben“, heißt es vom Ministerium.
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Bei der Entscheidung gehe es immer um das „körperliche Wohl der Schüler“. Das Kultusministerium empfiehlt Rektorinnen und Rektoren, sich an konkreten Kriterien zu orientieren, die da lauten:
Wenn das Kind plötzlich Hitzefrei bekommt, haben berufstätige Eltern oft ein Betreuungsproblem. Deshalb appelliert das baden-württembergische Kultusministerium an die Schulleitungen, Betreuungsfragen bei ihrer Hitzefrei-Entscheidung mit einzubeziehen und das Thema ganz generell auch mit dem Elternbeirat abzustimmen.
