Das Landesarbeitsgericht hält eine Kürzung der Bezüge beim Porsche-Betriebsratsvorsitzenden Harald Buck und zwei Mitstreitern für rechtswidrig. Von ihrem erfolgreichen juristischen Kampf könnten viele Arbeitnehmervertreter profitieren.
Seit über einem Jahr schwelt der juristische Konflikt zwischen Porsche und teils hochrangigen Betriebsratsvertretern, die alle gegen die Kürzung ihrer Bezüge klagen. Anlass für die Aktion des Arbeitgebers war eine spektakuläre Entscheidung des Bundesgerichtshofs von Januar 2023. Der BGH hatte in einem Strafverfahren bei Volkswagen für die Vergütung von freigestellten Betriebsratsmitgliedern strengere Vorgaben gemacht, damit diese nicht unangemessen begünstigt werden. Nun gibt es auch in der zweiten Instanz eine Entscheidung zugunsten der Betriebsräte und gegen das Unternehmen. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg hat am Dienstag die Berufung von Porsche gegen drei entsprechende Urteile des Arbeitsgerichts Stuttgart zurückgewiesen.