Landesbank-Tochterfirma Wofür die LBBW-Kritiker ihren Chef rügen

Im Zentrum des Konflikts: Geschäftsführer Michael Hünseler Foto: LBBW

Massive Vorwürfe erheben Anlage-Manager der LBBW-Investmentfirma gegen ihren Chef. Laut der Landesbank ergab die Überprüfung, sie seien „so nicht zutreffend oder überzeichnet“.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Was genau werfen zahlreiche Portfolio-Manager der Landesbank-Tochter LBBW Asset Management dem obersten Anlagestrategen der Investmentgesellschaft vor? Nachdem die internen Vorwürfe gegen den erst seit gut einem Jahr amtierenden „Chief Investment Officer“ (CIO) Michael Hünseler (57) bisher nur in groben Zügen durchsickerten, wird die Kritik nun auch im Detail bekannt. In einem Schreiben an den Vorsitzenden der Geschäftsführung und BW-Bank-Vorstand Uwe Adamla, das unserer Zeitung inzwischen vorliegt, sind diverse Beispiele aufgeführt. Moniert werden etwa ein Gegeneinander-Ausspielen von Beschäftigten, eine „negative/destruktive Führung“ sowie ein fachlicher Schlingerkurs. Bei einer weiteren Zusammenarbeit mit Hünseler, warnen die Verfasser, drohe der Banktochter ein „großes operationelles Risiko“.

 

Der Brief an Adamla vom Oktober 2024 war Auslöser der Untersuchung durch eine externe Anwaltskanzlei, die laut der LBBW inzwischen abgeschlossen ist. Sie komme zum Ergebnis, dass die Vorwürfe „so nicht zutreffend oder überzeichnet“ seien; nähere Auskünfte könne man wegen Personenrechten und dem Schutz von Geheimnissen nicht geben.

Urheber der massiven Kritik sind nach eigenen Angaben mehr als 20 Portfolio-Manager, deren Namen beim Betriebsrat hinterlegt seien. Sie stellen sich als Leistungsträger dar, die sich teils seit vielen Jahren mit hohem Einsatz für die „LBBW AM“ engagierten. Damit hätten sie erst die Substanz geschaffen, die es den wechselnden Geschäftsführern „erlaubte, ihre teils konträren Ideen zu verwirklichen“.

„Große Sorge“ um die Entwicklung der LBBW-Tochter

Als Grund ihrer „konstruktiv-kritischen“ Intervention nennen sie das Unternehmensinteresse und die Verbundenheit mit den Kunden. Seit dem Amtsantritt von Hünseler gegen Ende 2023 seien sie in „großer Sorge“ um die Entwicklung der Gesellschaft. Diverse Vorkommnisse zeigten einen „eklatanten Mangel an Führungs- und Kommunikationskompetenz“ und stellten auch einen Verstoß gegen die LBBW-Verhaltensregeln für Führungskräfte dar.

Im Einzelnen beklagen die Verfasser eine „Spaltung der Belegschaft“ in Jung und Alt, Altersmobbing und das Abstempeln von Beschäftigten als „Querulanten“. Oft würden Mitarbeitern Konsequenzen angedroht oder „Strafarbeiten“ ohne erkennbaren Sinn verteilt. Leistungsträger würden „in unangemessener Situation“ – etwa in der Kantine – zum Kündigen aufgefordert. Zugleich würden Mitarbeiter offen ermuntert, ihre direkten Vorgesetzten zu umgehen.

Warnung vor Risiken und Schäden

Auch fachlich sehen die Anlage-Experten große Defizite, was wiederholt zu Irritationen in Fragen der Portfolio-Strategie geführt habe. Konträre Sichtweisen seien nicht erwünscht, ein „offener und ehrlicher Umgang ist kaum möglich“. Erschwert werde die Arbeit durch „wechselnde, häufig sehr kurzfristige Vorgaben“. Insgesamt fehle das Vertrauen in den Geschäftsführer und eine offene Kommunikation. Gerade in „schwierigen Marktphasen“ sei diese aber nötig, um im Interesse der Kunden „Risiken und Schadensfälle“ zu vermeiden.

Eine konkrete Forderung erheben die Kritiker nicht. Sie wünschen „endlich Ruhe“ in der Firma, um sich wieder ganz auf Kapitalmärkte und bestehende und neue Kunden konzentrieren zu können. Zudem verweisen sie darauf, bei einer Mitarbeiterbefragung sei auch aus anderen Bereichen Kritik an Hünseler gekommen. Umgekehrt soll es Portfolio-Manager gegeben haben, die sich von der Kritik der Kollegen distanzierten.

Verbesserung des Dialogs geplant

Eine LBBW-Sprecherin hatte betont, man nehme die „Bedenken hinsichtlich möglicher Herausforderungen im Führungsverhalten sehr ernst“. Eine konstruktive und wertschätzende Arbeitskultur sei für die Bank essenziell. Man arbeite gemeinsam an einer Verbesserung des innerbetrieblichen Dialoges. Die externe Prüfung war laut LBBW von der Geschäftsführung der Tochterfirma angeordnet worden. Auch der Aufsichtsrat dürfte sich damit befassen.

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