Landgericht Ellwangen Wenn Lehrer sexuell belästigen

Das Landgericht in Ellwangen hat einen Lehrer verurteilt. Foto: dpa/Stefan Puchner

In Ellwangen hat ein übergriffiger Lehrer eine hohe Geldstrafe bekommen. Angezeigt werden nur die wenigsten Taten. Die Furcht, man könne Nachteile erleiden, ist groß.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Im Frühjahr hat das Amtsgericht Bad Mergentheim einen Lehrer zu einer Gefängnisstrafe von neun Monaten verurteilt. Der Mann hatte Schülerinnen in einer Art und Weise berührt, wie Lehrer keine Schülerinnen berühren sollten. Verurteilt worden ist der Mann für zwei konkrete Taten. In der Verhandlung kam jedoch heraus, dass diese beiden Vorfälle alles andere als ein Einzelfall waren. Seit mehr als zehn Jahren war der Berufsschullehrer für seine Übergriffigkeit bekannt, sowohl auf verbale als auch auf körperliche Weise.

 

Berufung bestätigt die meisten Vorwürfe

Inzwischen hat das Landgericht Ellwangen die Berufung im Wesentlichen verworfen. Allerdings ist die Strafe geändert worden. An Stelle einer Gefängnisstrafe zur Bewährung ist der Lehrer zu einer Geldstrafe verurteilt worden. 120 Tagessätze zu je 145 Euro, das sind 17 400 Euro. Im juristischen Wertekanon ist das etwas weniger schwer als eine – wenn auch zur Bewährung ausgesetzte – Haftstrafe. Im realen Leben kann der Eindruck für den Betroffenen auch genau entgegengesetzt sein.

Was das Ellwanger Landgericht nicht wissen konnte: unmittelbar nach der Berichterstattung über die Angelegenheit im März dieses Jahres, haben sich ehemalige und aktuelle Schüler des Mannes bei dieser Zeitung gemeldet. Tenor: Das war bei mir ebenso oder ähnlich. In der Zeitung lesen wollen sie weder ihren Namen, noch das, was sie zu erzählen haben. Auch aus anderen Gegenden haben sich Schüler gemeldet um zu erzählen: hier auch.

Furcht vor einer Anzeige

Angezeigt werden vermutlich nur die wenigsten Taten. Die Furcht, man könne dadurch in der Schule Nachteile erleiden, ist groß, auch das haben Betroffene immer wieder gesagt. Die Zahl der bekannt gewordenen Fälle von sexuellen Übergriffen ist daher auch eher überschaubar. Im November vergangenen Jahres hat das Kultusministerium im Landtag eine Stellungnahme zu derartigen Vorwürfen an Schulen abgegeben. 55 Fälle waren es im Jahr 2022, in den Jahren zuvor jeweils etwas weniger. Vergleichbar sind die Vorwürfe nur schwer, das liegt auch daran, dass das Strafrecht in diesem Bereich ständig reformiert worden ist. Die sexuelle Belästigung, die auch in Ellwangen angeklagt worden ist, steht in der Statistik jedoch ganz oben.

Das Thema existiert, aber niemand spricht gerne darüber. Das Haus von Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) weist ausdrücklich darauf hin, dass die Kriminalstatistik Taten sammelt, keine Information zu den Tätern. Heißt im Klartext: Es müssen nicht immer Lehrer sein, die an Schulen strafrechtlich relevant über die Stränge geschlagen haben. Es fragt sich allerdings, wer sonst dafür in Frage kommen sollte. Vielleicht der Hausmeister oder die Schulsekretärin? Sie könne viel erzählen, sagt eine Schulleiterin, die nicht genannt werden will. „Aber lieber nicht“.

Der Dienstweg ist ein Problem

Ein Problem, von dem Betroffene immer wieder berichten: Der Dienstweg, gegen einen auffälligen Lehrer vorzugehen, führt über der Rektor. Das empfinden viele Betroffene als ein Hemmnis. Nicht nur, wenn – wie in der Berufsschule Bad Mergentheim – bekannt ist, dass Rektor und Lehrer ein gutes Verhältnis miteinander haben. Eine unabhängige Meldestelle, die diesen Dienstweg für betroffene Schüler umgeht, scheint das Ministerium nicht zu planen. Auf entsprechende Nachfrage verweist das Ministerium auf bestehende Beratungs- und Hilfsangebote wie die bundesweite Telefonnummer bei Sexuellem Missbrauch 0800-2255530.

Im Prozess vor dem Ellwanger Landgericht ist auch einer der Schulleiter als Zeuge aufgetreten. Natürlich habe man gehandelt, sagt der Mann, natürlich sei man tätig geworden, bestätigt auch das zuständige Regierungspräsidium gegenüber dieser Zeitung. Ein Problem: Die Betroffenen bekommen davon in der Regel nicht viel mit. Personalangelegenheiten, Datenschutz – da sind die Behörden schmallippig. Ob etwas geschieht und wenn ja, was, das bleibt meistens im Verborgenen.

Untersuchungsausschuss klammert Schulen aus

Auch politisch bleiben Vorgänge dieser Art an Schulen weitgehend unter der Wahrnehmungsschwelle. Der Untersuchungsausschuss des Landtages, der in Folge des Skandals um den ehemaligen Inspekteur der Polizei im Land eingesetzt wurde, hat im Oktober 2023 eine Ermittlungsbeauftragte berufen. Deren Aufgabe: sie soll die sexuelle Belästigung in Landesbehörden untersuchen. Schulen und Universitäten sind von der Aufgabenstellung ausdrücklich nicht umfasst.

Was in den Prozessen in Bad Mergentheim und Ellwangen jedoch eindeutig zu Tage getreten ist: Wäre früher gehandelt worden, manch einem Schüler und manch einer Schülerin wäre einiges an Leid, Not und Pein erspart geblieben.

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