Vor dem Heilbronner Landgericht bleibt das kleine Häuflein Demonstranten an diesem Dienstag brav auf dem Gehsteig – ganz anders als vor eineinhalb Jahren. Da verurteilte eine Amtsrichterin zwei „Klimakleber“ zu zwei und drei Monaten Haft – ohne Bewährung. Gegen das „Unrechtsurteil“ setzten sich die Aktivisten spontan wieder auf die nahe Bundesstraße. Es folgte die nächste Verurteilung wegen Nötigung. Eine schnellere Rückfallgeschwindigkeit sei kaum denkbar, stellte dieselbe Richterin fest.
Abgesessen haben die Betroffenen ihre Strafen nicht. Erst jetzt, nach der Zusammenlegung der beiden Verfahren, kommt es zum Berufungsprozess vor dem Landgericht. Und ganz ohne Kritik sind die Urteile auch beim juristischen Fachpublikum nicht geblieben. Womöglich habe die Richterin, angestachelt durch die damalige Aufgeregtheit, zu sehr die Rückfallgefahr bestraft, als sich mit der eigentlichen Tat zu beschäftigen. Für Angeklagte ohne Vorstrafe sei eine unbedingte Freiheitsstrafe ziemlich hart.
Vorbestraft wegen Klimaprotest
Das ist auch die Meinung von Thilo Kurz, dem Vorsitzenden Richter im Berufungsverfahren. Er hätte er wohl anders geurteilt, gibt er unumwunden zu. Nur sei es nicht die Aufgabe seiner Kammer, das damalige Urteil auf Rechtsfehler zu prüfen. Im Berufungsverfahren würden vielmehr alle Tatsachen neu erhoben. Und da habe sich seither einiges getan, was für die Angeklagten positiv, aber auch negativ ins Gewicht falle.
Einerseits sind nämlich einige Parallelverfahren zum Abschluss gekommen. Das heißt, die Angeklagten, die teilweise berufsmäßig den Klimaprotest bestritten und an zahlreichen Blockaden teilnahmen, sind juristisch gesehen nicht mehr so unbescholten wie im März 2023. Andererseits hat die Letzte Generation der Protestform der Straßenblockade offiziell abgeschworen. Auch alle Angeklagten beteiligen sich laut ihren Verteidigern nicht mehr an solchen Aktionen. Doch hier verlangt Richter Kurz nicht nur Worte, sondern auch Taten – „wie bei einem Drogensüchtigen, der in Therapie geht, und deshalb nicht mehr einbricht“.
Zu einer prozessverkürzenden Verabredung war er deshalb nicht bereit. Freiheitsstrafen, ob mit oder ohne Bewährung, seien zwar nicht zwingend, Geldstrafen aber auch nicht sicher. Drei Verhandlungstage sind angesetzt. Das Urteil soll am Donnerstag fallen.