Landgericht Stuttgart 1,2 Millionen Euro – Tipp-Ex soll Betrug mit Corona-Tests verschleiern

Der Bürgertest sollte in der Coronapandemie Normalität zurückbringen, war aber auch großes Geschäft. Foto: dpa/Tom Weller

Eine Frau aus Leonberg sitzt seit Monaten in Untersuchungshaft. Nun steht sie wegen millionenschweren Corona-Testbetrugs vor dem Landgericht Stuttgart. Was ihr noch vorgeworfen wird.

Baden-Württemberg: Eberhard Wein (kew)

Die Coronapandemie, ein mutmaßlicher Millionenschaden und das gute alte Tipp-Ex als mögliches Tatmittel sind Zutaten zu einem Fall, der seit Montag vor der 15. Wirtschaftsstrafkammer des Stuttgarter Landgerichts aufgearbeitet wird. Angeklagt ist eine 60-jährige Frau aus Leonberg, die sich seit vergangener Woche auch wegen eines Vorfalls in der Stuttgarter Waranga-Bar verantworten muss. Dabei geht es um eine Kneipenschlägerei, bei der sie am 21. Geburtstag ihrer Tochter, einem angehenden Model, mit High Heels auf Sicherheitspersonal eingeschlagen haben soll. Der nun begonnene Betrugsprozess ist allerdings deutlich ernster. Seit Juli 2025 sitzt die Frau deshalb sogar in Untersuchungshaft

 

Nur ein Test im ersten Monat?

Zwischen Juni 2021 und März 2023 soll sie demnach in der Gerlinger Innenstadt und beim Gerlinger Kaufland, später auch in Stuttgart-Stammheim insgesamt drei Coronateststationen betrieben haben. Allzu viele Tests seien dort nach den Erkenntnissen der Stuttgarter Staatsanwaltschaft allerdings nicht durchgeführt worden. Abgerechnet wurden allerdings wesentlich mehr. In ihrer Anklageschrift taxiert die Staatsanwaltschaft den Schaden über den gesamten Zeitraum auf 1,224 Millionen Euro.

Schon im ersten Monat habe die Frau bei der für die Auszahlung zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KÄVBW) 33 865,42 Euro abgerechnet, sagte der Oberstaatsanwalt Oliver Henzler. Tatsächlich hätte sie aber nur 17,76 Euro geltend machen dürfen. So viel wurde in der Frühphase für einen einzelnen Bürgertest überwiesen. Für mehr als diesen einen durchgeführten Test fand die Staatsanwaltschaft offenbar keinen glaubhaften Nachweis.

„Wir haben den Eindruck, dass Aktensplitting mit der Steuerfahndung stattgefunden hat.“

Thorsten Zebisch, Verteidiger der Angeklagten

40 Minuten lang brauchten Henzler und der ermittelnde Staatsanwalt Tom Goretzki, um Monat für Monat den aus ihrer Sicht entstandenen Schaden aufzulisten. Dabei stiegen die Rechnungen, die sie bei der KÄVBW einreichte. Allein im Dezember 2021 soll sie rund 120 000 Euro zu viel abkassiert haben, im Januar 2022 waren es demnach sogar fast 200 000 Euro. Die KÄVBW zahlte brav aus und reichte die Rechnungen ans Bundesamt für soziale Sicherheit weiter.

In der damaligen Phase der Coronapandemie war es dem Gesetzgeber darum gegangen, durch eine breite Testung das öffentliche Leben wieder in Gang zu bringen, ohne dabei ein größeres gesundheitliches Risiko zu verursachen. Die Überwachung der Teststationen wurde dabei zunächst zurückgestellt. Doch das änderte sich. Im April 2023 meldete sich das baden-württembergische Sozialministerium bei der Frau und verlangte stichprobenartig Nachweise.

Daten sollen frisiert worden sein

Daraufhin brach, so vermutet es die Staatsanwaltschaft, hektische Betriebsamkeit im Hause der 60-Jährigen aus. Unterschriebene Selbstauskünfte und Datenschutzerklärungen von tatsächlichen Kunden wurden, so die Staatsanwaltschaft, umdatiert, um in den abgefragten Zeitraum zu fallen. Dabei kam unter anderem Tipp-Ex zum Einsatz, um das richtige Datum zu überschreiben.

Das kam allerdings spätestens zum Vorschein, als auch noch die Steuerfahndung vorstellig wurde, und die Originalunterlagen beschlagnahmte. Die Anklage lautet daher auch auf Urkundenfälschung. Zudem wird der Frau vorgeworfen, Sozialversicherungsbeiträge für einen Mitarbeiter nicht abgeführt zu haben.

Am ersten Prozesstag machte die Angeklagte keine Angaben. Die Verteidigung äußerte allerdings Zweifel an der Datengrundlage der Anklage. „Wir haben den Eindruck, dass Aktensplitting mit der Steuerfahndung stattgefunden hat“, sagte der Rechtsanwalt Thorsten Zebisch. Der Co-Verteidiger Mehmet Can kündigte die Vorlage von digitalen Datensätzen an, die weitere Testungen belegen könnten.

Gerlingen ist kein Einzelfall

Der Fall der 60-Jährigen ist nicht der einzige, der in Zusammenhang mit Abrechnungsbetrug in Corona-Testzentren steht. Schon 2022 schätzte das baden-württembergische Justizministerium in der Antwort auf eine Landtagsanfrage den Gesamtschaden im Land auf 76 Millionen Euro. Allein im Bereich der Staatsanwaltschaft Stuttgart habe man mehr als 70 Ermittlungsverfahren gegen Betreiber von Teststationen eingeleitet, sagte Oberstaatsanwalt Henzler. In rund 30 Fällen sei es zur Anklage gekommen. Der Gerlinger Fall zähle vom Schaden her zu den großen. Weitere acht Verhandlungstage sind angesetzt. Ein Urteil könnte Anfang März fallen. (Az. 15 KLs 115 Js 69971/24)

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