Die überhöhte Vergütung von Betriebsratsmitgliedern der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) hat für ein früheres Vorstandsmitglied des städtischen Nahverkehrskonzerns ein Nachspiel. Das Landgericht Stuttgart hat die Klage der SSB auf Schadenersatz gegen das bis 2015 für Personal, Liegenschaften und öffentliche Zuschüsse zuständige Vorstandsmitglied entschieden. Der Vorstand muss zahlen.
Nachfolgerin stellte Frage nach Begünstigung
Reinhold Bauer, der 1978 zum städtischen Nahverkehrsbetrieb kam, stand 20 Jahre lang, bis zum 30. September 2015, als oberster Personaler an der SSB-Spitze. Er ging mit 65 in den Ruhestand. 13 Monate nach dem Abgang in Ehren warf Bauers Nachfolgerin Sabine Groner-Weber ihrem Vorgänger die unerlaubte Begünstigung von Mitgliedern des Betriebsrates vor. Die Beschäftigten seien in zu hohen Entgeltgruppen eingestuft worden. Laut Betriebsverfassungsgesetz führen Betriebsräte ihr Amt unentgeltlich als Ehrenamt. Ihr Gehalt muss sich am Arbeitsentgelt vergleichbarer Arbeitnehmer „mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung“ bemessen. Groner-Weber wurde 2022 von den SSB freigestellt. Sie verließ das Unternehmen in den vorzeitigen Ruhestand.
Arbeitsgerichte urteilten im Sinne der SSB
Die SSB AG konnte sich mit ihrer Sicht, untermauert durch Gutachten, seit 2016 vor verschiedenen Arbeitsgerichten durchsetzen. Sie kürzte die Gehälter von vier freigestellten Betriebsräten samt Schwerbehindertenvertreter durch Herabgruppierungen, strich Zulagen und erwirkte Rückzahlungen. Mit diesem Ergebnis im Rücken reichte die Aktiengesellschaft 2020 Klage gegen ihren ehemaligen Vorstand ein. Der von der 31. Kammer für Handelssachen festgesetzte Streitwert lag bei 1,9 Millionen Euro.
Die Kammer gibt der SSB-Klage nun teilweise statt und stellt fest, dass durch den ehemaligen Personalvorstand Schadenersatz in Höhe von 580 000 Euro zu leisten sei, weil er seine Pflichten durch Unterlassung verletzt habe. Das Gericht sieht ihn in der Haftung. Bei den SSB habe nicht nur ein Compliance-System zur unternehmensinternen Überwachung von Vergütungsbestandteilen gefehlt. Die tatsächliche Vergütungspraxis – das Jahresbrutto der Betriebsräte erreichte teils sechsstellige Beträge – habe teilweise „nicht einmal im Einklang mit dem vom Vorstand beschlossenen Grundsätzepapier“ gestanden, so das Landgericht.
Vergleich scheiterte
Bauer hatte vor Gericht argumentiert, dass die fünfjährige Verjährungsfrist bei nahezu sämtlichen geltend gemachten Ansprüchen bereits abgelaufen sein. Die Kammer hatte eine gütliche Einigung zwischen SSB AG und dem Vorstand versucht, die jedoch scheiterte. Bei einem Vergleich wäre der nun festgesetzte Schadenersatz von 580 000 Euro dem Vernehmen nach unterschritten worden.
Reinhold Bauer wollte sich am Freitag auf Anfrage unserer Zeitung nicht zu dem Urteil und zu der Frage äußern, ob eine Manager-Haftpflichtversicherung für den Schaden einstehe. Das Thema werde durch seinen Anwalt bearbeitet, mehr gebe es dazu nicht zu sagen. Gegen das Unternehmen hegt er offenbar keinen Groll. Natürlich besuche er Treffen der Ehemaligen.
Die Pressestelle der SSB AG verwies in dem Fall an die Stadt Stuttgart, dem Betrieb lägen keine Informationen vor. Man kenne bislang nur den Tenor des Urteils, teilt die Pressestelle der Stadt mit, daher könne man nicht Stellung nehmen. Tatsächlich soll das Urteil den Streitparteien in der kommenden Woche zugestellt werden. Dann läuft die vierwöchige Berufungsfrist.
Aktiengesetz regelt Sorgfaltspflichten
Das Aktiengesetz regelt Sorgfaltspflichten der Vorstandsmitglieder. Wer Pflichten verletzt, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, heißt es in Paragraf 93. Schließt eine Gesellschaft eine Versicherung zur Absicherung eines Vorstandsmitglieds gegen Risiken aus dessen beruflicher Tätigkeiten für die Gesellschaft ab, „ist ein Selbstbehalt von mindestens 10 Prozent des Schadens bis mindestens zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung des Vorstandsmitglieds vorzusehen“, so das Gesetz. Die SSB haben dem Vernehmen nach für ihre Vorstandsmitglieder eine entsprechende Versicherung abgeschlossen. Bauers letztes Gehalt lag 2015 bei 215 000 Euro, in seinem letzten vollen Jahr erreichte es 272 500 Euro. Im Beteiligungsbericht der Stadt heißt es, es bestehen Pensionszusagen seitens der Gesellschaft. Mit dem jetzigen Urteil müsste Bauer laut Aktiengesetz mindestens 58 000 Euro des Schadenersatzes stemmen.
Die Bezahlung von Betriebsräten beschäftigt weiter Gerichte. Zuletzt hatte der Bundesgerichtshof im Fall der Volkswagen AG unangemessen hohe Gehälter von Betriebsräten bemängelt. VW kürzte daraufhin erheblich; nun klagen die Betroffenen.