Die ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Leni Breymaier darf nicht mehr sagen, dass die Prostituierten bei John Heer im Leonhardsviertel mit Gewalt zu ihrer Arbeit gezwungen werden.
Nun ist der Streit auch im Hauptsacheverfahren geklärt. Eine Zivilkammer am Landgericht Stuttgart hat am Donnerstag im Rechtsstreit zwischen dem Stuttgarter Bordellbetreiber John Heer und der ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Leni Breymaier in Anwesenheit beider Beteiligten entschieden. Unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250 000 Euro darf Breymaier ihre in einer Fernsehdiskussion gemachten Äußerungen zu den Geschäftspraktiken Heers nicht mehr wiederholen. Außerdem muss sie die Kosten des Verfahrens tragen.
Gericht: Falsche Tatsachenbehauptung
Breymaier, die auch Vorsitzende des Vereins „Sisters – Für den Ausstieg aus der Prostitution“ ist, hatte in der SWR-Fernsehsendung „Zur Sache Baden-Württemberg“ im November 2023 sinngemäß gesagt, Prostitution beruhe bei den Prostituierten nicht auf Freiwilligkeit, da es nicht genügend Frauen geben würde. Deshalb würden Rockerbanden und Menschenhändler die Frauen zur Prostitution zwingen. Breymaier hatte sich auf die mündliche Urteilsverkündung im Stuttgarter „Paradise“-Prozess aus dem Jahr 2019 bezogen. Sie hatte hinzugefügt, das sei auch bei Heer so. Heer hatte daraufhin auf Unterlassung geklagt.
Das Gericht wertete Breymaiers Äußerung nicht als freie Meinungsäußerung sondern als falsche Tatsachenbehauptung. Einen Beweis dafür zu erbringen, sei Breymaier nicht gelungen.
Einen Vergleich, wie vom Gericht vorgeschlagen, hatte Breymaier bei der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht am 22. Mai 2025 abgelehnt. Heer war zuversichtlich aus der mündlichen Verhandlung gegangen. Ob Breymaier in die nächste Instanz geht, ist noch unklar. „Ich warte auf die Übersendung der schriftlichen Urteilsbegründung“, sagt sie auf Anfrage.