Ob es um verbeamtete Fraktionsberater oder die drohende Aufblähung geht: Der Landtag und der Rechnungshof müssen auf berechtigte Kritik anders reagieren, kommentiert Andreas Müller.
Wenn Verantwortung noch etwas zählt im landespolitischen Betrieb, dann müssten Muhterem Aras und Cornelia Ruppert sie jetzt wahrnehmen – oder Konsequenzen ziehen. Beide, die grüne Landtagspräsidentin und die von Grün-Schwarz gekürte Präsidentin des Landesrechnungshofs, haben ihre Institutionen ins Zwielicht gebracht. Zwielichtig ist die Art und Weise, wie die Parlamentsspitze unter Aras mit dem fundierten Votum eines Ex-Verfassungsrichters umgeht, der Einsatz von Beamten als Berater der Fraktionen sei rechts- und verfassungswidrig. Es wird so getan, als sei das eine Rechtsmeinung unter vielen – dabei ist das baden-württembergische Konstrukt schon seit langem hoch fragwürdig. Nicht minder zwielichtig ist es, wie die Führungsriege der Kontrollbehörde unter Ruppert mit den Ergebnissen ihrer Prüfung des Landtags umgeht. Ihre Befunde zu den Beratern und, mehr noch, zur drohenden Aufblähung des Landtags durch die Wahlrechtsreform sind für die Öffentlichkeit hoch relevant – werden aber aus unerfindlichen Gründen unter Verschluss gehalten. So erwecken die beiden Frauen den Eindruck eines Kartells, das sich von außen um keinen Preis stören lassen will.