Ludwigsburger Mordprozess Raser G. ist voll schuldfähig – und eine weitere „echte Wende“ vor Gericht

Raser G. (Mitte in Handschellen) ist voll schuldfähig. Foto: LICHTGUT

Am Ende der Beweisaufnahme im Ludwigsburger Raserprozess scheint ein Mordurteil gegen den Hauptangeklagten möglich. Es könnte sogar eine „besondere Schwere der Schuld“ vorliegen.

Ludwigsburg: Oliver von Schaewen (ole)

Alkohol und Drogen waren nicht im Spiel, als bei einem illegalen Autorennen des Angeklagten G. und seines Bruders I. in Ludwigsburg im März vor einem Jahr zwei Frauen getötet wurden. Ein Gerichtspsychiater erklärte den 33-Jährigen am Dienstag für voll schuldfähig. Eine Strafminderung aus diesem Grund darf der wegen Mordes Angeklagte also nicht erwarten.

 

Tatsächlich verdichteten sich am Ende der Beweisaufnahme die Anzeichen dafür, dass das tödliche Rasen auf der Schwieberdinger Straße juristisch so geahndet werden könnte wie der Fall des Berliner Kuhdammrasers, der wegen Mordes im Jahr 2017 zu einer lebenslänglichen Gefängnisstrafe verurteilt worden war. Das Urteil war 2022 höchstrichterlich vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bestätigt worden: Raser nehmen billigend in Kauf, dass Menschen bei ihren Rennen ums Leben kommen können.

Der Vorsitzende Richter Norbert Winkelmann (Zweiter von links) erwartet die Plädoyers für den 31. März. Foto: Max Kovalenko/Lichtgut

Auf die „besondere Schwere der Schuld“ einer Straftat mit Todesfolge hob der Vorsitzende Richter Norbert Winkelmann am Ende des 14. Verhandlungstages ab, als er den Prozessbeteiligten einen sogenannten rechtlichen Hinweis gab. Winkelmann bezog sich auf die Mordmerkmale nach Paragraf 211 des Strafgesetzbuches, zu denen unter anderem niedere Beweggründe, Gemeingefährlichkeit und die Wehrlosigkeit der Opfer als ein zentrales Element von Heimtücke gehören.

Ein rechtlicher Hinweis ist noch kein Urteil, aber die Einlassung des Gerichts macht deutlich: Sollten die beiden Brüder bei einem Schuldspruch mit dem Strafmaß „lebenslänglich“ belegt werden, wäre es für sie schwierig, nach 15 Jahren mit Bewährungsauflagen aus dem Gefängnis zu kommen.

Juristisch neu bewertet das Gericht offenbar die Teilnahme des Bruders I. am illegalen Autorennen mit der Todesfolge. Der 35-Jährige könnte wegen Mittäterschaft zum Mord belangt werden, teilte Winkelmann mit. Bisher ist I. lediglich wegen versuchten Mordes infolge eines Autorennens angeklagt. Ein Delikt, für das der zweite Teilnehmer am Kuhdammrennen, ein Jeep-Fahrer, 13 Jahre Haft bekam. Sollte das Gericht I. als Mittäter in einem gemeinschaftlich begangenen Mord ansehen, droht ihm ebenfalls eine lebenslange Gefängnisstrafe.

Diese überraschende Wendung sorgte im Gerichtssaal besonders aufseiten der Angehörigen von G. und I. für Unruhe – Angehörige der beiden Seiten mussten von Richter Norbert Winkelmann, der durch den Saal „Seien Sie ruhig“ schrie, zur Ordnung gerufen werden. Fatih Zingal, Anwalt von Selins Familie, sprach im Anschluss von „einer echten Wende“, er hoffe auf ein gerechtes Urteil. Ein Tatplan, wie er für eine Mittäterschaft ausschlaggebend sei, könne man bei einem Autorennen auch durch kurzes Zunicken fassen, „und nicht durch wochenlanges Planen wie bei einem Banküberfall“.

G. will wegziehen – und sich um seine Tochter kümmern

In der Verhandlung war dem Hauptangeklagten G. noch Gelegenheit gegeben worden, sich zu seiner Person zu äußern. Der 33-Jährige lebt seit seiner Geburt in Ludwigsburg, arbeitete einige Jahre bei Mercedes am Band in Sindelfingen und machte sich 2020 mit einer eigenen Kfz-Werkstatt selbstständig.

Aus seiner Ehe, zu der die Scheidung läuft, ist eine inzwischen sechsjährige Tochter hervorgegangen. „Ich möchte meine Vaterrolle ausüben“, sagte G., der sich – überraschend wortreich – reuig gab und ankündigte, nach seiner Haftstrafe aus Ludwigsburg wegziehen zu wollen, damit er den Angehörigen der Opfer kein „Dorn im Auge“ sei.

Die Hauptangeklagten vor dem Landgericht. Foto: Kovalenko

Auf die Frage des Richters, wie er sich sein weiteres Leben vorstelle, antwortete G. relativ konkret. Er wisse nicht, wie lange er im Gefängnis sitze, auch habe er eine große seelische Last zu verarbeiten. „Ich werde meine Geschichte teilen und jedem erzählen“, sagte er. Es gehe ihm darum, davor zu warnen, sich so zu verhalten wie er. Allein: Der Traum einer Freiheit nach der Haft erscheint nach den rechtlichen Hinweisen des Gerichts in weiter Ferne.

Beim Kauf des Mercedes fehlten auf einmal 5000 Euro

Ob sich G. ändern wird, weiß niemand. An diesem Verhandlungstag wurde ein Detail bekannt, das ein wenig vorteilhaftes Licht auf den Angeklagten wirft. So zeigte ihn ein Mann an, bei dem G. im November 2024 ein Fahrzeug kaufte. Abgemacht waren 30.000 Euro, die G. im Beisein eines Begleiters auch zunächst auf die Kühlerhaube legte. Beim nochmaligen Nachzählen bemerkte der Verkäufer jedoch, dass einer der 5000-Euro-Stapel fehlte. So kam es zum Streit darüber, auf welche Weise das Geld verschwunden war.

Die Anzeige wegen Betrugs verlief aber offenbar im Sande, weil die herbeigerufene Polizei bei der Suche nach dem vermissten Geld nur auf 15.000 Euro im Handschuhfach von G.s Begleiter stieß, die Staatsanwaltschaft aber nicht die Behauptung des Begleiters widerlegen konnte, das ganze Geld mitgebracht zu haben. G. konnte den Wagen mitnehmen.

Im Gespräch mit dem Gerichtspsychiater Hermann Ebel, dem ehemaligen Leiter der Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatische Medizin im RKH-Klinikum Ludwigsburg, wies sich G. selbst ein „Helfersyndrom“ zu. Er wolle manchmal die ganze Welt retten. Er sei aber auch „leicht reizbar“ und „halte nicht seinen Mund“, wenn ihn jemand ungerecht behandele. Letztlich konstatierte Ebel bei G. nur „eine gewisse Jugendtümlichkeit“, was sich im Umgang mit Autos zeige, und „Unreife“, aber keine krankhaften seelischen Störungen.

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