Ludwigsburger Raserprozess „Offenbare Gesetzeslücke“ – Raser bekamen immer wieder Führerschein zurück

Die beiden Brüder G. (links) und I. (mit dem roten Umschlag) aus Ludwigsburg sind angeklagt. Foto: LICHTGUT

Kopfschütteln vor dem Landgericht: Den Angeklagten wurde mehrfach der Führerschein entzogen, jedes Mal bekamen sie ihn zurück – und das trotz mehrerer Vorstrafen.

Ludwigsburg: Oliver von Schaewen (ole)

Beobachter des Raserprozesses am Landgericht Stuttgart kamen aus dem Staunen nicht mehr heraus. Den beiden angeklagten Brüdern I. und G. aus Ludwigsburg war in der Vergangenheit mehrfach die Fahrerlaubnis entzogen worden – dennoch erhielten sie die Erlaubnis im Laufe der Jahre immer wieder neu.

 

Ein Prozessbeobachter sprach von einer „offenbaren Gesetzeslücke“, die es notorischen Verkehrssündern ermögliche, trotz gravierender Vorbelastungen von der Straßenverkehrsbehörde erneut einen Führerschein zu bekommen. Das positive Gutachten einer externen Firma zu I. wurde von der Führerscheinstelle im Landratsamt Ludwigsburg trotz anfänglicher Bedenken akzeptiert.

Fahrerlaubnisakte erweiterte sich permanent

Die Anklage lautet auf Mord – für den Hauptangeklagten G. (32) und seinen Bruder I. (35) geht es in dem Prozess um viel. Zuletzt hatte G. in einer Einlassung vehement betont, dass er die beiden jungen Frauen Merve (23) und Selin (22) am Abend des 20. März 2025 nicht vorsätzlich getötet habe und seine Tat bereue.

Die Fahrerlaubnisakte, die sich in den vergangenen Jahren permanent erweiterte und am Nachmittag des elften Tages von den Richtern vorgelesen wurde, spricht eine andere Sprache – eine der Uneinsichtigkeit. Immer wieder gerieten G. und I. mit dem Gesetz in Konflikt.

Der tödliche Unfall ereignete sich an der Aral-Tankstelle an der Schwieberdinger Straße. Foto: Simon Granville

Besonders eindrücklich fiel die Bilanz beim Hauptangeklagten aus: 113 Einträge umfasst sein Register, 47 davon sind noch aktuell verwertbar. Die Delikte reichen von Fahren ohne Fahrerlaubnis über Tankbetrug und Unfallflucht bis hin zu wiederholten massiven Geschwindigkeitsüberschreitungen – teils bis zu 41 km/h über dem erlaubten Tempo.

An diesem Verhandlungstag wurde zudem durch Aufzeichnungen des Fahrsystems belegt, dass G. auf der Schwieberdinger Straße mit seinem aufgemotzten schwarzen Mercedes der S-Klasse mit über 150 km/h unterwegs war – in einem Bereich, in dem lediglich Tempo 50 erlaubt war. Außerdem war der Wagen von G. mit 21 Zoll großen Rädern derartig unerlaubt getunt, dass die Betriebserlaubnis erloschen war.

Auffällig bei I. sind seine Trunkenheitsfahrten

Anschließend nahmen die Richter die Fahrerlaubnisakte seines Bruders I. in den Blick. Bei ihm sind den Ermittlern 51 Einträge aktuell verfügbar. Seine Deliktliste beginnt im Jahr 2012 und reicht bis 2025 – zweimal wurde sein Führerschein kassiert, auch er fuhr trotz des Verbots.

Auffällig bei I. ist vor allem die Vielzahl an Trunkenheitsfahrten: Mehrfach wurde er mit Alkoholwerten um die eine Promille am Steuer erwischt. Hinzu kommen schwere Vergehen wie Fahrerflucht. In einem Verkehrsfall habe er versucht, so der Vorsitzende Richter Norbert Winkelmann, während einer rücksichtslosen Flucht in eine Sackgasse, einen Polizeibeamten anzufahren, der sich nur durch einen Sprung zur Seite retten konnte.

Auch hier äußerten Zuschauer im Saal Unverständnis darüber, dass I. trotz dieser Vorfälle immer wieder eine neue Fahrerlaubnis erhielt, zuletzt am 23. Januar 2025, etwa zwei Monate vor dem tödlichen Autorennen. Das Landratsamt habe noch im Oktober 2023 Zweifel an seiner charakterlichen Eignung geäußert, als I. nach einer erneuten 18-monatigen Führerschein-Sperre einen Antrag auf Fahrerlaubnis stellte, teilte das Gericht mit. Letztlich sei die Behörde aber dem Gutachten der Fremdfirma gefolgt, die I. begutachtet habe.

Norbert Winkelmann und seine Richterkollegen verbrachten viel Zeit damit, die Liste der Verkehrsdelikte vorzutragen. „Sie sind deshalb nicht getilgt worden, weil immer wieder neue Straftaten hinzukamen“, erklärte der Vorsitzende Richter.

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