Ludwigsburger Raserprozess Zwei junge Frauen tot: Hohe Strafen sind ein starkes Signal an die Szene

Der Tatort in Ludwigsburg war lange Zeit von Anteilnahme geprägt. Foto: Simon Granville)

Das Urteil „lebenslänglich“ im Ludwigsburger Raserprozess wirkt abschreckend. Hoffentlich zeigt es Wirkung, meint Oliver von Schaewen.

Ludwigsburg: Oliver von Schaewen (ole)

Das Urteil im Ludwigsburger Raserprozess überrascht keineswegs und erscheint angemessen. Das Landgericht in Stuttgart folgt den Strukturen, die bereits den Berliner Ku’damm-Prozess im Jahr 2017 prägten. Der Richterspruch damals wie heute: lebenslänglich.

 

Wer sich für ein illegales Autorennen ans Steuer setzt, begibt sich bewusst in einen Nervenkitzel, der das Leben der anderen gefährdet – und erfüllt damit unter anderem die Mordmerkmale der Gemeingefährlichkeit und der Heimtücke. G. und I. haben das auf tragische Weise bewiesen, als ihr Rennen am Abend des 20. März 2025 die beiden jungen Frauen Merve und Selin aus dem Leben riss.

Späte Reue kann Tat nicht mehr rückgängig machen

Akribisch arbeitete das Gericht die Umstände der Tat auf. Es besteht kein Zweifel: G. drückte das Gaspedal auf der Schwieberdinger Straße in Ludwigsburg sinnentleert bis zum Anschlag durch. Sein Bremsmanöver bei Tempo 157 war zum Scheitern verurteilt. Fahrlässiges Töten? Juristisch wäre ein solches Urteil offenbar nicht haltbar.

Die Reue, die die Angeklagten während des Prozesses spät zur Schau stellten, kann die Tat nicht mehr rückgängig machen. Das Urteil ist für die Angehörigen eine gewisse Genugtuung – der Schmerz um den Verlust wird die schwer gezeichneten Familien jedoch weiter begleiten.

Starkes Signal an die Raserszene in Deutschland

Das harte Urteil – verurteilt wurde auch I. zu 13 Jahren Haft wegen versuchten Mordes – sendet ein starkes Signal an die Raserszene in Deutschland. Die hohen Strafen drücken aus: Solche Taten dürfen nicht erneut geschehen. Die Gesellschaft pocht auf Sicherheit im Straßenverkehr und duldet keine potenziellen Todestouren.

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