Im Rechtsstreit zwischen dem OB und seiner Vize punkten beide. Doch es könnte noch härter zur Sache gehen, meint unser Leonberger Redaktionsleiter Thomas K. Slotwinski.

Bedienten wir uns der Sprache des Sports, so könnte man im Endkampf zwischen dem Ersten und der Zweiten an der Leonberger Verwaltungsspitze von einem Unentschieden sprechen. Martin Georg Cohn, der sozialdemokratische Oberbürgermeister, war in der vergangenen Woche in Führung gegangen: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat die Ermittlungen in mehr als 40 Anzeigen gegen ihn eingestellt. Um den Erfolg publikumswirksam zu feiern, beorderte er seinen Anwalt in den Gemeinderat, auf dass dieser darlege, was sein Mandant und er mehr als zwei Jahre „durchgemacht haben.“

 

Max Klinger, ein versierter Strafverteidiger aus Schorndorf, hatte bei seinem Auftritt die, um im Bild zu bleiben, Finalgegnerin Cohns im Visier: die vom OB mit einem Dienstverbot belegte Erste Bürgermeisterin. Josefa von Hohenzollern (FDP) würde hinter den allermeisten Anzeigen stecken. Außerdem gebe es einen Strafbefehl gegen sie. Während der Jurist im Vagen blieb, sprach sein Mandant öffentlich von einem Strafbefehl wegen Urkundenfälschung und versuchten Betrugs. Der OB berief sich auf einen Artikel in einem Online-Portal.

Seit Dienstag, und damit kommen wir zum Ausgleichstreffer, ist bekannt, was es mit den Vorwürfen auf sich hat. Josefa von Hohenzollern hatte gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt und ist jetzt vom Leonberger Amtsgericht freigesprochen worden. Für die Erste Bürgermeisterin, die in Sachen Resolutheit ihrem Chef in nichts nachsteht, eine willkommene Gelegenheit zum Gegenstoß. Inhalt der Anzeige wie auch ihrer Beurlaubung ist der nachträglich um eine Hotelübernachtung für 160 Euro erweiterte Dienstreiseantrag zu einem Bürgermeisterinnen-Treffen beim Bundespräsidenten im Mai 2023. Dies sei aber „keine Täuschung im Rechtsverkehr“, nennt von Hohenzollern einen Grund für den Freispruch. Auch der ihr vorgeworfene versuchte Betrug sei vom Gericht verneint worden, denn es habe ein Rechtsanspruch auf die Hotelübernachtung bestanden.

OB könne das Dienstverbot rückgängig machen

Die von Cohn kaltgestellte Stellvertreterin macht keinen Hehl daraus, dass sie zurück auf ihren Posten will. Nachdem die Staatsanwaltschaft auch die Ermittlungen gegen sie wegen der vom OB angezeigten „schweren Dienstpflichtverletzungen“ eingestellt habe, sei es nun an ihm, „das Dienstverbot rückgängig zu machen“. Das sei nicht Sache der Rechtsaufsichtsbehörde.

Tatsächlich hat das Regierungspräsidium die Vorwürfe mit Blick auf die Persönlichkeitsrechte bisher nie kommentiert und stets auf die bis dato noch laufenden Ermittlungen der Staatsanwälte hingewiesen. Zu „personalrechtlichen Vorgängen“ könne weiterhin keine Auskunft gegeben werden, heißt es nun auf eine aktuelle Anfrage.

Und jetzt? Dass Martin Georg Cohn seine Vize wieder zurückholt, liegt jenseits der Realität. Im Gegenteil: Er lässt prüfen, inwieweit er von Hohenzollern wegen Rufschädigung belangen kann. Die frühere Josefa Schmid wiederum verweist darauf, dass sie bis 2029 als Erste Bürgermeisterin und Kreisrätin gewählt ist. Und äußert quasi unverhohlen ihre Ambitionen auf das OB-Amt. Zwar werde sie eine Entscheidung über eine Kandidatur erst später bekannt geben. Gleichwohl möchte sie „künftig noch stärker Verantwortung für Leonberg“ übernehmen.

Cohn bewirbt sich zwar nicht um eine Wiederwahl. Doch es bedarf keiner seherischen Gabe um zu prophezeien, dass er alles unternehmen wird, um einen Erfolg von Hohenzollerns zu unterminieren. Das Finale im Rathaus ist noch lange nicht vorbei.