Machtkampf im Leonberger Rathaus Staatsanwalt stellt Verfahren gegen OB Cohn ein
Die Ermittlungen um den Aston Martin-Kauf und andere Vorwürfe haben kein strafbares Verhalten des Leonberger Oberbürgermeisters ergeben.
Die Ermittlungen um den Aston Martin-Kauf und andere Vorwürfe haben kein strafbares Verhalten des Leonberger Oberbürgermeisters ergeben.
Groß war die Aufregung, als vor mehr als zwei Jahren bekannt wurde, dass der Leonberger Oberbürgermeister sich einen Aston Martin zugelegt hatte. Dabei war es nicht so sehr die britische Luxusmarke selbst, die für Gesprächsstoff sorgte, sondern vielmehr der üppige Nachlass von 88 000 Euro, den Martin Georg Cohn erhalten haben soll. Der Neupreis belief sich seinerzeit auf 212 590 Euro. Von einem „OB-Rabatt“ und „Vorteilsnahme im Amt“ war die Rede. Der Fall landete bei der Staatsanwaltschaft.
Cohns Anwalt wies die Vorwürfe seinerzeit zurück und sprach von einer Sonderaktion des Händlers für Vorjahreswagen, von dem sein Mandant bei dem Privatkauf profitiert habe. Eine Sichtweise, die die Staatsanwaltschaft Stuttgart dem Grunde nach jetzt bestätigt und daher das Ermittlungsverfahren eingestellt hat.
„Die Ermittlungen ergaben zwar, dass auf das Fahrzeug ein Rabatt gewährt wurde, dieser jedoch aus der Tatsache resultierte, dass es sich um ein sogenanntes Vorratsfahrzeug aus dem Modelljahr 2019 gehandelt hat, das nicht dem zum Zeitpunkt des Kaufs aktuellen Serienstand entsprach“, erklärte die Presse-Staatsanwältin Stefanie Ruben auf Nachfrage unserer Zeitung.
Auch in drei anderen Fällen habe die Anklagebehörde ihre Ermittlungen eingestellt. Zweimal, weil „kein strafbares Verhalten festgestellt werden konnte“, in einem anderen Fall „konnte dem Beschuldigten kein strafbares Verhalten nachgewiesen werden.“
Bei diesen jetzt eingestellten Ermittlungen könnte es sich um jene Vorwürfe handeln, die dem Vernehmen nach im vergangenen April drei frühere Freundinnen Cohns gegen ihn erhoben haben sollen. Damals, knapp sechs Wochen vor der Kommunalwahl, hatte eine Mail die Fraktionschefs im Leonberger Gemeinderat erreicht, die von den früheren Partnerinnen stammen soll. Darin sollen sie Cohn verschiedener Vergehen, darunter angeblich auch Vorteilsnahme, bezichtigt haben.
Der OB reagierte auf die Anwürfe seiner Ex-Freundinnen aufgebracht und sprach von „unwahren und ehrenrührigen Behauptungen der untersten Kategorie“. Der Sozialdemokrat erklärte seinerzeit, „sich nichts habe zuschulden kommen lassen.“
Die nun eingestellten Ermittlungen stehen im Zusammenhang mit dem Dauerkonflikt zwischen Cohn und seiner Stellvertreterin Josefa von Hohenzollern (FDP). Die hatte der OB im Juni 2023 wegen „schwerwiegender Dienstverletzungen“ mit einem Arbeitsverbot belegt. Seither prüft das Regierungspräsidium den Fall, hat sich aber bislang nicht geäußert. Auch von juristischer Seite gibt es keine Aussagen. Eine Anfrage unserer Zeitung beim zuständigen Amtsgericht Leonberg blieb unbeantwortet. Die Vize-OB, vielen unter ihrem Geburtsnamen Schmid bekannt, hat stets beteuert, dass sie sich keiner Schuld bewusst ist und eine Rückkehr ins Rathaus anstrebt.