Mietskandal in Stuttgart-Weilimdorf 100 Kündigungen schaffen Platz für Flüchtlinge
Ein Hauseigentümer bietet der Stadt sein Boardinghaus an. Den Bewohnern, die unbefristete Mietverträge haben, hat er kurzfristig gekündigt.
Ein Hauseigentümer bietet der Stadt sein Boardinghaus an. Den Bewohnern, die unbefristete Mietverträge haben, hat er kurzfristig gekündigt.
Die Stadt Stuttgart greift wegen des starken Zuzugs von Flüchtlingen aus der Ukraine nach jedem Strohhalm, um deren Unterbringung zu sichern: In Stuttgart-Weilimdorf will sie nun vorübergehend ein Apartmentgebäude der Eigentümergemeinschaft (ETG) Dobler & Dr. Dobler mieten, wofür diese allen dort wohnenden Personen trotz unbefristeter Mietverträge mit einer kurzen Frist gekündigt hat. Der Mietervereinsvorsitzende Rolf Gaßmann hatte vor einigen Tagen den verzweifelten Betroffenen – in der Mehrzahl allein lebende Migranten, deren Miete in Einzelfällen vom Jobcenter übernommen wird – in einem Flugblatt, das er dort verteilte, Mut gemacht: Die Kündigungen seien unwirksam.
Der Vermieter begründet den Rauswurf nun aber auch noch damit, dass sein Gebäude lediglich als Beherbergungsbetrieb genehmigt sei – er hätte also keine Mietverträge abschließen dürfen. Tatsächlich ist im Gewerbegebiet, in dem sich das Boardinghaus Holdäckerstraße 35 befindet, dauerhaftes Wohnen untersagt. Gaßmann warnt die Stadt, sich „zum Gehilfen für ungerechtfertigte Kündigungen zu machen“ und damit Sozialneid und Hass auf Flüchtlinge zu schüren. Die Verwaltung hält an ihrem Vorhaben fest, zumal sie zwei weitere Unterkünfte der Betreiber von Hotels und Fast-Food-Filialen aus Göppingen anmieten könnte.
Wie ist die Situation vor Ort?
115 Namen, die meisten von Migranten, die etwa für einen Paketdienst arbeiten oder einen Integrationskurs besuchen, prangen auf Zetteln neben der Eingangstür. Deren Mietverträge laufen „auf unbestimmte Zeit“. Die teilmöblierten Mikroapartments mit rund 20 Quadratmetern kosten monatlich rund 570 Euro warm. Zweimal im Monat soll es eine Reinigung geben. Die durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete für normale Wohnungen liegt in Stuttgart bei 10,34 Euro pro Quadratmeter. Kleine Wohnungen sind gewöhnlich teurer als große. Im August hat die ETG Dober & Dr. Dobler die Kündigungen verschickt, viele lagen bei Gaßmanns Vor-Ort-Aktion aber noch auf einem Tisch im Foyer. Gefordert wird die Räumung des Gebäudes binnen vier Wochen, also bis zum 30. September. Angeblich seien „dringende, umfangreiche Renovierungsmaßnahmen und notwendige Arbeiten an der Trinkwasseranlage“ vorzunehmen. Am Eingang wird auf einen „positiven Legionellenbefund“ hingewiesen.
Einem Mieter wurde mitgeteilt, man hätte sich „die harten Auflagen vom Baurechtsamt wirklich nicht gewünscht“. Baurechtsamtsleiterin Kirsten Rickes sagte auf Anfrage unserer Zeitung aber, ihre Behörde habe keine Auflagen gemacht.
Was sagt das Mietrecht?
Gaßmann meint, die „Kündigung der Mietverträge“ sei nicht rechtens, weil sie nur mit Eigenbedarf oder einer fehlenden wirtschaftlichen Verwertung des Objekts begründet werden könne; beides greife nicht. Die Beseitigung eines Legionellenproblems oder eine Sanierung erfordere keine die Räumung eines kompletten Gebäudes.
Wo liegt nun das Problem?
Im Baurecht. Für die Holderäckerstraße 35 gibt es nur eine Genehmigung für einen Beherbergungsbetrieb. Richtiges Wohnen, das „eine auf Dauer angelegte Häuslichkeit und die Eigengestaltung der Haushaltsführung“ voraussetzt, ist im Gewerbegebiet verboten. Mietverträge hätten folglich gar nicht abgeschlossen werden dürfen. Die ETG kommt also mit der Räumung einer Nutzungsuntersagung des Baurechtsamts zuvor, das ihr dann ein Kündigungsrecht einräumen würde. Weil die Eigentümer, die gegenüber unserer Zeitung die Beantwortung eines Fragenkatalogs ablehnten, jetzt eine – genehmigungsfähige – Unterbringung von Flüchtlingen anstreben, wird nicht einmal ein Bußgeld fällig.
Welche Rolle spielt die Stadtverwaltung?
Sie wäre Nutznießerin der Zwangsräumung: Sie kann dort mehr als 100 Apartments für Menschen aus der Ukraine anmieten. Laut Sprecher Sven Matis sind die Eigentümer wegen der Vermietung des Gebäudes auf die Verwaltung zugekommen. Während die Baurechtsamtsleiterin betont, sie habe von dem Fall erst durch eine Anfrage unserer Zeitung erfahren, datiert der Erstkontakt des Liegenschaftsamts mit den Eigentümern schon vom März dieses Jahres – vier Monate bevor die Kündigungen rausgingen. Rolf Gaßmann ist sich sicher, dass sich städtische Vertreter die Immobilie angeschaut haben – „alles andere wäre fahrlässig“ – und bemerkt haben müssen, dass sie bewohnt sei. Dennoch an der Anmietung festzuhalten, zeuge von „sozialer Verantwortungslosigkeit“. Er befürchtet, dass nicht wenige Bewohner deshalb bald im Jobcenter um Hilfe bitten müssten. Damit schüre die Stadt Sozialneid und liefere den Rechten Argumente für ihre Hetze gegen Flüchtlinge. Noch hält die Verwaltung am Projekt fest, denn: „Die Lage ist sehr angespannt, wir haben keine Spielräume.“
Warum hat niemand bemerkt, dass die unbefristete Vermietung unzulässig ist?
Man sollte annehmen, dass wer bezahlt auch kontrolliert. Die Jobcenter überweisen für ihr Klientel die Miete teils direkt an die Vermieter – aber sie genehmigen keine Mietverträge. Deshalb nahm wohl niemand Anstoß daran, dass schon länger als ein Jahr Wohnkosten für die Unterbringung in einem Beherbergungsbetrieb bezahlt werden. Es sei „nicht Aufgabe der Jobcenter, die Einhaltung gewerberechtlicher oder baurechtlicher Vorschriften zu prüfen“. Und das Baurechtsamt kommt offensichtlich auch nicht dazu. Übernommen würden die Kosten in tatsächlicher Höhe, „soweit diese Kosten angemessen sind“. Wegen Corona sei zumindest im ersten halben Jahr „jeder Betrag angemessen“.
Wie geht es weiter?
Laut Mieterverein steht den getäuschten Betroffenen Schadenersatz zu, den sie vom Eigentümer einklagen können. „Darunter können Aufwendungen wie Hotel- und Umzugskosten oder der Mehrpreis für eine neue Wohnung fallen.“ Das hält Rolf Gaßmann aber für unrealistisch, „weil die armen Teufel kein Geld haben, um in Vorleistung zu gehen und sich auch keinen Anwalt leisten können“. Er fordert deshalb die Stadt auf, Druck auf den Eigentümer auszuüben, den Deal mit der Stadt zumindest zu verschieben, damit die Mieter so lange in ihren Apartments bleiben können, bis er Ersatzwohnraum besorgt habe. Einige Monate könne man eine Nutzungsuntersagung hinauszögern, sagt Amtsleiterin Rickes. Gaßmann fordert zudem, die Unterbringungskosten zu begrenzen. Es könne nicht sein, dass OB Frank Nopper (CDU) der Mietenexplosion den Kampf ansage und dieser dann durch die Bezahlung von Wucherpreisen noch Vorschub leiste.