Mit 300 Sachen rund um Stuttgart Anklage wegen halsbrecherischer Flucht vor der Polizei

41 Polizeiwagen und ein Polizeihubschrauber waren bei der nächtlichen Flucht hinter dem Raser her. Foto: dpa/Marijan Murat

Ein Mann soll Anfang 2023 in einem Mercedes mit bis zu 300 Stundenkilometern der Polizei davon gerast sein. Offenbar war er sogar entgegen der Fahrtrichtung unterwegs. Jetzt muss er sich vor dem Amtsgericht Ludwigsburg verantworten.

Reporter: Sebastian Steegmüller (seb)

Es war wohl eine der spektakulärsten Verfolgungsjagden im Raum Stuttgart in den vergangenen Jahren. Mit Tempo 300, teilweise in falscher Richtung und am Ende zu Fuß soll ein 37 Jahre alter Mann in der Nacht auf den 21. Januar 2023 vor der Polizei geflohen sein. 41 Streifenwagenbesatzungen und ein Polizeihubschrauber nahmen damals die Fahndung auf, zunächst erfolglos. Sie konnten in Mühlhausen im Täle nur noch das abgestellte Fahrzeug sicherstellen – einen Mercedes AMG GT 63 S.

 

Andere Autofahrer setzten Notruf ab

Über die Zulassung des Fahrzeugs, das von einem Biberacher Autohaus geleast war, kamen die Ermittler schnell auf die Spur des heute 39-Jährigen. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart am Amtsgericht Ludwigsburg Anklage gegen ihn erhoben: Wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens – in Deutschland ist dieser Straftatbestand auch ohne Kontrahenten möglich – in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Die Flucht führte am 21. Januar 2023 quer durch die Region Foto: Polizei/Lange

Der Umstand, dass er wohl keinen Führerschein hatte, könnte die Flucht in der kalten Januarnacht ausgelöst haben. Der Mercedesfahrer soll sich kurz vor 1 Uhr an der A-81-Anschlussstelle Stuttgart-Zuffenhausen einer Kontrollstelle der Polizei genähert und im Stau plötzlich umgedreht haben. Vorbei an mehreren schockierten Verkehrsteilnehmern, die den Notruf wählten, soll er als Geisterfahrer ein kurzes Stück über die Bundesstraße 10 in Richtung Stuttgart gefahren sein. Anschließend muss der Sportwagen wieder gewendet haben, denn etwas später entdeckte ihn eine Streife auf der A 81 in Richtung Heilbronn. Statt an der Anschlussstelle Ludwigsburg jedoch den Beamten von der Autobahn zu folgen, soll der Mann aufs Gas gedrückt haben. Aufgrund der hohen Geschwindigkeit verloren sie den AMG schnell aus den Augen.

An der Anschlussstelle Mundelsheim soll der Mercedesfahrer erneut gedreht haben, um zurück in Richtung Stuttgart zu fahren – offenbar die Gelegenheit für mehrere Polizeistreifen, die Verfolgung aufzunehmen, allerdings nur kurzfristig. Der etwa 640 PS starke Luxus-Bolide brauste mit weit mehr als 250 Stundenkilometern davon, teilweise soll er mit Tempo 300 unterwegs gewesen sein, so eine Schätzung der Einsatzkräfte. Nur ein Polizeihubschrauber ließ sich nicht so leicht abschütteln. Von der Autobahn 81 und durch den Engelbergtunnel ging es weiter über die A 8 in Richtung München bis zur Anschlussstelle Mühlhausen im Täle. Dort soll der Mann gegen 1.50 Uhr abgefahren sein. Nach Angaben der Polizei wurde der Wagen wenig später abgestellt, dann soll sich der Fahrer des AMG im Schutz der Dunkelheit zu Fuß aus dem Staub gemacht haben. Obwohl zahlreiche Einsatzkräfte das Gebiet absuchten, blieb die Fahndung in der Nacht erfolglos.

Die Anklageschrift ist bereits verschickt

Doch handelt es sich beim 39-Jährigen wirklich um den Autobahnraser? Diese Frage wird man sich in absehbarer Zeit wohl auch am Amtsgericht Ludwigsburg stellen. Entscheidend wird sein, ob dem Mann nachgewiesen werden kann, dass er hinterm Steuer saß. Möglicherweise werden Videoaufnahmen von Überwachungskameras, Dashcams und Mobiltelefonen ausgewertet. Eventuell gibt es auch das eine oder andere Blitzerfoto. Einen weiteren Beweis könnte die Funkzellenauswertung liefern. War der Mann mit seinem Mobiltelefon an den verschiedenen Autobahnabschnitten entlang der Fluchtstrecke eingewählt? Noch steht der Termin des Prozessauftakts nicht fest, allerdings wurde die Anklageschrift bereits an den 39-Jährigen verschickt. Ein Indiz, dass ihm Ungemach drohen könnte.

Bei kleineren Verbrechen, die eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr nach sich ziehen, können Beschuldigte sich eine öffentliche Gerichtsverhandlung ersparen, sollten sie keinen Einspruch einlegen und den von der Staatsanwaltschaft beantragten Strafbefehl akzeptieren. Im aktuellen Fall hat er die Möglichkeit jedoch nicht. Die Vorwürfe sind zu schwerwiegend, er kommt um einen Prozess nicht herum.

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