Mit Mitte 60 zu alt? Ein Prüfer fühlt sich von der IHK kühl abserviert

IHK-Prüfung in der Gastronomie Foto: Rüdiger Ott

Jahrzehnte engagiert sich ein Prüfer ehrenamtlich für die Kammer. Dann wird ihm plötzlich sein Abschied mitgeteilt. Bei der Begründung verheddern sich die IHK-Leute.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Das Päckchen aus der Landeshauptstadt wirkte auf den ersten Blick wie eine nette Geste. Mit einem Weinpräsent bedankte sich die Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart bei Martin Klein (Name geändert) für sein „langjähriges Engagement“ als Prüfer in der Aus- und Fortbildung. Mit Fachkunde und Zuverlässigkeit habe der 66-Jährige aus dem Kreis Ravensburg „wesentlich zur Qualität und zum Erfolg unserer Prüfungen beigetragen“. Leider, hieß es eingangs, habe Klein „nicht persönlich an unserer Abschiedsveranstaltung teilnehmen“ können. Aber er möge der IHK „gerne verbunden“ bleiben.

 

Abschied? Das war für Klein eigentlich noch kein Thema. Auch im Ruhestand wollte er gerne als ehrenamtlicher Prüfer weitermachen, mit einer Wiederbestellung für die im Oktober beginnende Periode hatte er fest gerechnet. Irritiert erkundigte er sich bei der IHK, wie die Nachricht zu verstehen sei. Die Antwort kam postwendend. Die Altersgrenze für Prüfer liege bei „Mitte 60, sodass eine weitere Berufung leider nicht mehr möglich ist“. Einen Rechtsanspruch darauf, hieß es später, gebe es ohnehin nicht.

Diskriminierung wegen des Alters?

„Respektlos“ und „herabwürdigend“ sei das, zürnte Klein in seiner Erwiderung – und zudem „eindeutig altersdiskriminierend“. Immerhin hatte er es in Stuttgart lange mit einem deutlich älteren Chef der Prüfungskommission zu tun, und für eine andere Kammer war sein Alter auch kein Problem. Er werde die Sache nun seinem Anwalt übergeben, verblieb der Abservierte.

In der Antwort verlegte sich die IHK plötzlich auf eine andere Argumentation. Bei den Prüfungen von Industriekaufleuten setzte man verstärkt auf Prüferinnen und Prüfer aus der Region Stuttgart, schrieb eine andere Kammerfrau. Man sei gehalten, die Ressourcen sparsam einzusetzen. Dann folgte der zentrale Satz: „Auch vor dem Hintergrund Ihrer weiten Anreise und der damit verbundenen Kosten haben wir uns dazu entschlossen, Sie künftig nicht mehr zu berufen.“ Weiter hinten ging es noch darum, dass Prüfer möglichst noch im Berufsleben stehen sollte.

„Unglücklich und missverständlich kommuniziert“

Erst wird eine Altersgrenze angeführt, dann der (bescheidene) Fahrtkostenersatz – was, fragte Klein, gelte denn nun? „Schlichtweg schäbig, stil- und charakterlos“ sei das Verhalten der IHK. Eine Sprecherin reagierte gegenüber unserer Zeitung zerknirscht: „Wir bedauern sehr, dass im Fall von Herrn K. von unserer Seite unglücklich und missverständlich kommuniziert wurde.“ Das habe man erst im Lauf der Angelegenheit bemerkt und den Ärger im persönlichen Gespräch leider nicht ausräumen können.

Von der Präferenz für Prüfer aus Stuttgart ist in der offiziellen Erklärung eher am Rande die Rede. „Zentrales Kriterium“ bei der erneuten Berufung ist laut der Sprecherin, ob Prüferinnen und Prüfer noch im Berufsleben stünden und den jeweiligen Beruf ausübten. In Zeiten von Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz änderten sich Berufsbilder schließlich rasant, und der Prüfstoff solle „möglichst praxisnah gestaltet“ sein. Daher setze man vorrangig auf „Personen, die noch im aktiven Berufsleben stehen“.

Der Großteil der Prüfer darf weitermachen

Klein wäre am Ende der Periode schon seit fünf Jahren ausgeschieden, betonte die Sprecherin. Er sei übrigens der einzige Fall, in dem es solche Turbulenzen gab. Derzeit habe die IHK Region Stuttgart 4144 Prüferinnen und Prüfer; 3395 von ihnen machten weiter, 749 seien neu berufen worden. Als Geste der Wiedergutmachung hatte der aussortierte Prüfer zuletzt eine finanzielle Kompensation vorgeschlagen. Seitdem habe er von der IHK nichts mehr gehört.

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