Otto Ruppaner, OB von Leinfelden-Echterdingen, möchte eine einstweilige Verfügung gegen Anwalt Michael Quaas erreichen. Das Urteil wird Ende Oktober erwartet.
Voraussichtlich am 31. Oktober wird ein Urteil am Stuttgarter Landgericht verkündet, das zumindest indirekt mit dem Moscheestreit in Leinfelden-Echterdingen zu tun hat. Oberbürgermeister Otto Ruppaner möchte eine einstweilige Verfügung gegen den Stuttgarter Anwalt Michael Quaas erreichen. Das Ziel dieses Verfahrens: Eine weitere Verbreitung von Äußerungen, „die nach unserer Auffassung nicht nur falsch, sondern auch rechtswidrig und rufschädigend sind“ zu unterbinden, wie Ruppaner sagt.
Unter anderem geht es dabei um die Auffassung von Michael Quaas, dass der Rathauschef kurz nach seinem Amtsantritt vom Verein für Kultur, Bildung und Integration (VKBI) verlangt habe, die von der Kanzlei Quaas und Partner erhobene Verfassungsbeschwerde gegen das BGH-Urteil beim Bundesverfassungsgericht zurückzunehmen, sonst würde es zu keinen Verhandlungen mit dem Verein und seinem Kölner Dachverband kommen.
Beide Parteien wurden mündlich angehört
Am Dienstagnachmittag hat sich ein Richter am Stuttgarter Landgericht die Sichtweisen beider Parteien dazu in einer mündlichen Verhandlung angehört. „In der Sache wurde ein Verkündungstermin anberaumt. Voraussichtlich am 31. Oktober wird ein Urteil verkündet“, heißt es am Mittwoch seitens des Gerichts.
Michael Quaas war lange der Vertrauensanwalt der Muslime. Er und sein Sohn Moritz Quaas hatten den muslimischen Verein im Streit mit der Stadt um den Weiterbau der Moschee auf den Fildern vor mehreren Gerichten vertreten. Die Stadt Leinfelden-Echterdingen fordert mittlerweile den Abriss des Gebetshauses bis Ende des Jahres ein. Das hat der Gemeinderat Ende Juli entschieden. Der muslimische Verein VKBI und sein Kölner Dachverband VIKZ lehnen dies jedoch ab. Der Verein will zunächst die Entschädigungsfrage klären.
Dem Abriss der Moschee könnte entgegenstehen, dass noch eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht anhängig ist, sagt derweil Rechtsanwalt Michael Quaas. Seinen Angaben nach ist die Beschwerde nicht vom Tisch. Sein Büro habe sie erneut erhoben.
Laut Otto Ruppaner habe das Verfahren am Stuttgarter Landgericht keine aufschiebende Wirkung was den Streit um die Zukunft der Moschee auf den Fildern betrifft. „Der Gemeinderat geht seinen Weg weiter“, sagt der Rathauschef. Und: „Wir haben unserer bisherigen Haltung nichts hinzuzufügen.“ Verwaltungsintern werde gerade ein Vorschlag erarbeitet, wie es nun weitergehen kann. Dazu wurden auch erste Gespräche mit Anwälten geführt. Bis Ende des Jahres soll der Vorschlag den Fraktionen vorgelegt werden. „Dann werden wir sehen, ob sich der Gemeinderat dem anschließen möchte.“