Auch für das Jahr 2021 kann die Homeoffice-Pauschale noch in der Steuererklärung genutzt werden. Aber muss man sie überhaupt ansetzen? Diese und weitere Fragen beantworten wir im Artikel.

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Die Homeoffice-Pauschale beträgt 5 € pro Tag, an dem ausschließlich von zu Hause aus gearbeitet wurde. Maximal werden jedoch 120 Tage berücksichtigt. Das entspricht 600 €. Da die Finanzämter ohnehin eine Werbungskostenpauschale von 1000 € ansetzen, wirkt sich auch die volle Homeoffice-Pauschale nicht auf die Steuerlast aus, wenn man keine weiteren Werbungskosten hat. Die Überlegung, anstelle der Homeoffice-Pauschale einfach die Pendlerpauschale anzugeben, liegt also nahe. Denn für die Anfahrt zum Arbeitsplatz beträgt die Pauschale pro gefahrenem Kilometer 30 Cent und ab dem 21. Kilometer dann 35 Cent. Wer also mehr als 17 Kilometer (5,10 €) Wegstrecke hat, profitiert mehr von den Pendlerpauschale als von der Homeoffice-Pauschale.

 

Muss man die Homeoffice-Pauschale in der Steuererklärung angeben?

Wenn Sie die Homeoffice-Pauschale nicht in der Steuererklärung angeben, dann setzt das Finanzamt die Werbungskostenpauschale von 1000 € bei Ihnen an. Im Prinzip müssen Sie die Homeoffice-Pauschale also nicht angeben. ABER: Wenn Sie versuchen, Ihre Steuerlast durch Falschangaben zu senken, indem Sie anstelle der Homeoffice-Pauschale die Pendlerpauschale angeben, obwohl Sie nicht im Büro waren, verstoßen Sie gegen die Wahrheitspflicht bei der Steuererklärung. Dies kann strafrechtliche oder bußgeldrechtliche Folgen nach sich ziehen.

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Kann man Homeoffice- und Pendlerpauschale angeben?

Sollten Sie im Jahr 2021 teilweise von zu Hause und teilweise im Büro gearbeitet haben, können Sie für die Tage im Büro natürlich wie gewohnt die Pendlerpauschale ansetzen. Falls Sie an einem Tag teilweise von zu Hause gearbeitet haben und dann noch ins Büro gefahren sind, dürfen Sie für diesen Tag jedoch nur die Pendlerpauschale ansetzen.

Wie viele Homeoffice-Tage angeben?

Wie oben bereits erwähnt, müssen Sie Ihre Steuererklärung wahrheitsgemäß ausfüllen. Das heißt, Sie sollten zunächst ausrechnen, wie viele Tage Sie abzüglich Wochenenden, Feier-, Urlaubs- und Krankheitstagen wirklich gearbeitet haben. Bei der Ermittlung der Arbeitstage kann diese Seite helfen. Davon ziehen Sie dann die Tage ab, an denen Sie im Büro gearbeitet haben. So können Sie die Tage im Homeoffice ermitteln. Allerdings ist die Homeoffice-Pauschale bei 120 Tagen gedeckelt. Sie können darüber hinaus aber auch weitere Kosten für Arbeitsmittel bei den Werbungskosten angeben. Darunter fallen zum Beispiel Ausgaben für Büromaterialien, Fortbildungen, Bewerbungskosten, Fachliteratur oder die Ausstattung des Arbeitszimmers. Laut Lohnsteuerhilfeverein sind außerdem bis zu 20 % der Internet- und Telefonrechnung absetzbar, maximal jedoch 20 Euro im Monat.

Wo wird die Homeoffice-Pauschale 2021 eingetragen?

Anders als im letzten Jahr, wurden die Steuerformulare für 2021 angepasst. Die Homeoffice-Pauschale wird dieses Jahr in der Anlage N in Zeile 45 unter „Homeoffice-Pauschale“ eingetragen.

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