Nach Auktion bei Nagel Um Drachen-Millionen wird vor Gericht gerungen

Einer der Kunstdrachen im Auktionshaus Nagel Foto: Silke Arning/SWR

Sechs Millionen Euro brachte 2022 eine Versteigerung von Kunstdrachen ein. Nun verklagt das Goethe-Institut die Erben des Sammlungs-Initiators auf Herausgabe des Geldes.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Wenn das Landgericht Stuttgart übernächste Woche über eine Klage des Goethe-Instituts gegen die Erben eines Ex-Mitarbeiters verhandelt, geht der Blick weit zurück in die Vergangenheit. Womit genau hat der damalige Statthalter im japanischen Osaka im Jahr 1987 Künstler aus aller Welt bewegt, jeweils ein Werk für eine große Sammlung von Kunstdrachen beizusteuern? Hat er ihnen verbindlich zugesagt, dass die „Art Kite Collection“ nach einer Welttournee zugunsten der Katastrophenhilfe der Vereinten Nationen versteigert würde? So sieht es das Goethe-Institut. Oder war dies nie fest vereinbart, handelte es sich nur um eine „lose Idee“? So argumentieren nach Auskunft des Gerichts die beiden Söhne und die aus Südamerika stammende Witwe jenes Paul Eubel, der bereits vor 15 Jahren im italienischen Palermo verstorben ist.

 

Die Frage könnte in dem Zivilprozess eine zentrale Rolle spielen, denn die Dinge kamen anders als geplant. Tatsächlich wurden die kunstvoll gestalteten Fluggeräte auf mehreren Kontinenten gezeigt und gefeiert. Ein noch heute verfügbarer Katalog zeigt den Ideenreichtum der Schöpfer, darunter Gerhard Richter, Niki de Saint Phalle, Otto Herbert Hajek oder Jean Tinguely. Doch zur Versteigerung kam es lange nicht. Stattdessen lagerten die Container mit der Sammlung viele Jahre erst in Palermo und später in Köln; Pläne für ein eigenes Museum in Deutschland scheiterten.

Versteigerung bei Nagel wird großer Erfolg

Gut zehn Jahre nach Eubels Tod mit nur 66 Jahren machten sich seine Söhne – zwei Mittzwanziger, die zur Ausbildung nach Stuttgart gekommen waren – dann an den Verkauf. Da sich die Drachen nicht geschlossen als Sammlung veräußern ließen, erhielt das Auktionshaus Nagel den Auftrag für eine Versteigerung. Die wurde im Februar 2022 als großes Event zum Auftakt von Nagels 100-jährigem Jubiläum zelebriert. Auch finanziell wurde sie ein großer Erfolg: die illustren Bieter, darunter Unternehmer und Spitzenmanager, zahlten insgesamt sechs Millionen Euro für die Kunstdrachen, zuzüglich des Aufschlags für Nagel; der teuerste Stück kostete rund 1,5 Millionen.

Nach einigen Monaten fragte unsere Zeitung nach, bei welcher Institution der Katastrophenhilfe der Erlös gelandet war. Das Ergebnis: überall Fehlanzeige. Die Eubel-Brüder gaben, wenn überhaupt, nur sporadisch Auskunft. Sie planten eine Spende, hieß es vage, nach Abzug der Kosten. Doch die ließ auf sich warten. Schließlich erinnerte der Heidelberger Plakatkünstler Klaus Staeck – selbst einer der Teilnehmer – das Goethe-Institut an das Versprechen seines Mannes in Osaka: Es sei der Garant dafür, dass das Geld tatsächlich für den zugesagten Zweck verwendet werde.

Erstes Urteil wird nicht wirksam

Am Ende entschloss sich der gemeinnützige Verein mit Sitz in München, der mit Bundesmitteln weltweit die deutsche Sprache und Kultur fördert, zur Klage in Stuttgart. Gefordert wurde nicht nur die Weiterleitung der Auktionsmillionen, sondern auch die Herausgabe von nicht verkauften Drachen und Auskunft über den Verbleib weiterer. Erst reagierten die Eubel-Erben nicht innerhalb der gesetzten Frist – mit der Folge, dass das Landgericht dem Goethe-Institut per „Versäumnisurteil“ Recht gab. Dann aber wehrten sie sich doch gegen die Klage, das Urteil wurde also nicht wirksam.

In ihrer Erwiderung behaupten die Eubels laut einem Gerichtssprecher, die Kunstdrachen seien nie in das Eigentum des Goethe-Instituts übergegangen. Dieses habe sich jahrzehntelang nicht für die Sammlung interessiert oder Ansprüche darauf geltend gemacht, selbst als diese nach Italien gebracht wurde. Nach zehn Jahren, hatten die Brüder argumentiert, seien die Kunstwerke in ihr Eigentum übergegangen – „Ersitzung“ lautet der juristische Fachbegriff dafür. Das Goethe-Institut sieht das alles ganz anders.

Durch Hilfszusage zur Teilnahme bewegt

Schon sein früherer Präsident Klaus von Bismarck hatte einst betont, wie wichtig das Spendenversprechen für Eubels Aktion war. Die „Himmelsbilder“ ermöglichen bei Katastrophen Hilfe aus der Luft – dieser Aspekt habe „viele Künstler von Weltrang zur Teilnahme veranlasst“, schrieb er im Katalog. Fast 30 Jahre nach seinem Tod wird über diese Zusage nun in Stuttgart vor Gericht verhandelt – das hätte er sich vermutlich nicht träumen lassen.

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