Boris Palmer hatte nach einem Angriff auf Polizisten härtere Strafen gefordert. Justizministerin Marion Gentges nimmt dazu Stellung. Foto: imago/Dennis Duddek, imago/Marius Bulling, Florian Gaertner
Nach einem Angriff auf Polizisten in Tübingen hatte OB Palmer höhere Strafen gefordert. Die Polizeigewerkschaft ist skeptisch, Justizministerin Gentges verweist auf einen Gesetzentwurf.
Florian Dürr
30.01.2026 - 12:24 Uhr
Boris Palmers empörte Reaktion über den brutalen Angriff eines Ukrainers auf Polizisten vor zwei Wochen in Tübingen können sie bei der Gewerkschaft der Polizei (GdP) gut verstehen: „Wer Einsatzkräfte angreift, greift den Rechtsstaat an. Insofern ist die Empörung von Oberbürgermeister Palmer über die Tat nachvollziehbar“, sagt Thomas Mohr, der GdP-Sprecher für Baden-Württemberg. Dennoch halte man es „für rechtlich und verfassungsrechtlich problematisch, eine automatische Ausweisung als zwingende Folge eines Angriffs auf Polizeibeamte zu fordern“, heißt es auf Anfrage unserer Zeitung.
Jeder Einzelfall müsse geprüft werden: Aufenthaltsstatus, Dauer des Aufenthalts in Deutschland, familiäre Bindungen, der Gesundheitszustand des mutmaßlichen Täters sowie die Lage im Herkunftsland. „Pauschale Automatismen werden der Komplexität solcher Fälle nicht gerecht und sind mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit kaum vereinbar“, teilt die Gewerkschaft mit.
Gewerkschaft der Polizei: Hauptproblem liegt weniger im Strafrahmen
Der Tübinger OB Boris Palmer (parteilos) hatte sich nach dem Angriff eines ukrainischen Staatsangehörigen auf zwei Polizisten in der Tübinger BG-Klinik auf Facebook zu Wort gemeldet. Der alkoholisierte Angreifer hatte einen Polizisten so lange gewürgt, bis dieser ohnmächtig wurde. Auch eine Polizistin wurde verletzt. Unter anderem hatte der Mann die beiden gegen den Kopf geschlagen. „Ich kann es nur immer wieder sagen: Wer unsere Polizisten angreift und verletzt, hat sein Recht verwirkt, in unserem Land Schutz zu erhalten. Der Schutz für die Polizei durch das Strafgesetzbuch muss verschärft werden: Höhere Mindeststrafen für Angriffe auf Polizeibeamte, so dass die Ausweisung die zwingende Folge ist“, forderte Palmer.
Die Polizeigewerkschaft hingegen zeigt sich zurückhaltend, bereits jetzt stünden Angriffe auf Einsatzkräfte unter erhöhter Strafandrohung. Das Hauptproblem liege „weniger im Strafrahmen als vielmehr in der oftmals zu geringen abschreckenden Wirkung durch milde Urteile oder Einstellungen von Verfahren“, heißt es. Der GdP-Sprecher macht deutlich: „Eine starre Kopplung von Mindeststrafen an eine zwingende Ausweisung unterstützen wir jedoch nicht, da dies rechtlich hochproblematisch wäre.“
Justizministerin: „In solchen Fällen kommt immer auch Ausweisung auf den Tisch“
Auch Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges (CDU) reagiert nach Anfrage unserer Zeitung auf Palmers Forderung: „Blaulichtdelikte werden in Baden-Württemberg schon jetzt mit aller Konsequenz verfolgt und in Zukunft noch schärfer gefasst“, kündigt sie an und verweist auf einen Gesetzesantrag der Landesregierung „zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften“. Die Bundesregierung habe das Thema inzwischen aufgegriffen und einen sogenannten Referentenentwurf vorgelegt. Derzeit laufe die Praxisanhörung. In dem Gesetzesantrag aus Baden-Württemberg ist unter anderem die Rede von einer Erhöhung der Mindeststrafe bei tätlichen Angriffen und beim Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
Der tödliche Messerangriff auf den Polizisten Rouven Laur in Mannheim war der traurige Höhepunkt der Entwicklung der Gewalttaten gegen Polizisten. Foto: dpa/Uwe Anspach
Die Ausweisung ausländischer Staatsangehöriger sei aber keine Strafsanktion nach dem Strafgesetzbuch, sondern eine Maßnahme im Aufenthaltsgesetz. „Sie wird von der Ausländerbehörde verfügt, nicht von einem Strafgericht als Teil des Urteils, und in der Regel auf Grundlage des Strafurteils“, erklärt das Ministerium. Aber Gentges macht klar: „Selbstverständlich kommt in solchen Fällen immer auch die Ausweisung auf den Tisch. Was rechtlich möglich ist, muss auch durchgesetzt werden.“
Zahl der Angriffe gegen Polizisten nehmen stark zu
Gewalttaten gegen Polizisten haben in den vergangenen Jahren bundesweit zugenommen. Alleine in Baden-Württemberg sind sie laut Landesregierung von 2014 bis 2024 kontinuierlich und um mehr als 60 Prozent auf einen neuen Höchststand von rund 6400 Fällen gestiegen. Bis ins Jahr 2023 hat sich die Gesamtzahl der im Südwesten verletzten Polizisten um 68 Prozent erhöht – auf 3000 Verletzte, ebenfalls ein neuer Höchstwert. Diese Zahl hat im Jahr 2024 zwar um 7,3 Prozent auf 2.784 Verletzte abgenommen, bewegt sich aber immer noch auf einem hohen Niveau.
Im Tübinger Fall endete der Angriff sogar bei der zeitweiligen Dienstunfähigkeit der Beamten. „Die überwiegende Mehrzahl der Verletzungen führt glücklicherweise nicht zu dauerhafter Dienstunfähigkeit, wohl aber zu teilweise langen Ausfallzeiten und erheblichen gesundheitlichen Folgeschäden“, teilt die Gewerkschaft der Polizei mit.