Michael Oertel ist ein Routinier, den nicht so schnell was aus der Ruhe bringt. Das ist nun anders. „Unsere Praxis trifft das wie ein Hammer“, sagt der niedergelassene Allgemeinarzt. Als Vorstand der Geschäftsstelle Notfallpraxis koordiniert Oertel mit seinem Praxisteam die ärztlichen Notdienste in Stuttgart, schon 24 Jahre. Seit das Bundessozialgericht entschieden hat, dass sogenannte Poolärzte, die auch in Stuttgart den wesentlichen Teil der Dienste in der Notfallpraxis der Niedergelassenen im Marienhospital und den Fahrdienst abdecken, sozialversicherungspflichtig seien, ist der Notdienst selbst ein Notfall.
Zwar ist eigentlich jeder niedergelassene Arzt zur Teilnahme am Notdienstsystem verpflichtet, weil das aber nicht jeder kann oder will, konnte der betreffende das bisher einfach in den Dienstplan bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Baden-Württemberg eintragen. Auf diesen hatten auch Poolärzte Zugriff, also etwa angestellte Mediziner oder Pensionäre, die keine Notdienste machen müssen, aber wollen.
Diese Vermittlungsstelle gibt es seit Dienstag nicht mehr. Man habe „die Notbremse“ gezogen, sagt KV-Sprecher Kai Sonntag. Bisher haben die Poolärzte direkt mit der KV abgerechnet, jetzt muss ein dienstpflichtiger Niedergelassener selbst einen anderen Arzt beauftragen, für ihn Dienst zu tun, und diesen auch selbst bezahlen, mit allen aufwendigen Formalitäten und Kosten.
Was machen in dieser Lage? Michael Oertel und sein Team haben nach dem Bekanntwerden des Urteils – vorher durften sie das nicht – alle notdienstpflichtigen Ärzte angeschrieben und einen neuen Dienstplan gemacht. In der Hoffnung, dass die sich melden und in der Notfallpraxis, wo pro Jahr etwa 60 000 Menschen behandelt werden, zum Dienst antreten oder doch auf die Schnelle einen anderen Arzt finden. Die nächsten Tage seien „eine kritische Zeit“, sagt der Notdienstkoordinator. Bald solle beim Ärzteverband Medi eine neue Plattform aufgebaut sein, die Suchende und Abgebende zusammenbringt.
Marienhospital sieht sich als Ausfallbürge
Weil das aber wahrscheinlich nicht auf Anhieb funktionieren wird, hat der Verein Notfallpraxis Stuttgart seine Leistungen eingeschränkt. Die Dienstzeiten im Marienhospital wurden von 19 Uhr auf Mitternacht verkürzt, bisher war immer bis ein Uhr offen. Vor allem aber ist die Notdienstzeit am Freitag von 14 bis 19 Uhr gestrichen. In dieser Zeit hätten die Niedergelassenen selbst noch ihre Praxen offen. Im Fahrdienst in der Nacht sind künftig unter der Woche nur noch zwei statt drei Fahrzeuge in Stuttgart unterwegs, am Wochenende drei statt bisher vier. Das kommt nicht nur beim Marienhospital nicht gut an. Die Einschränkungen bedeuteten „eine signifikante Mehrbelastung der Notaufnahme“, sagt Yves Oberländer, der Ärztliche Direktor für Notfallmedizin am Marienhospital. Das betrifft alle Notaufnahmen in Stuttgart, besonders aber das Marienhospital und vor allem am Freitagnachmittag. Die meisten Hilfesuchenden könnten die Notfallpraxis der Niedergelassenen und die Notaufnahme des Marienhospitals „nicht unterscheiden“ und landeten dann in letzterer, ärgert sich Yves Oberländer. Dafür habe man aber dort weder das Personal noch die Räume, bezahlt bekomme man es als Krankenhaus auch nicht. Auch nicht von der KV, die „einfach ihren Sicherstellungsauftrag kürzt – und wir Kliniken müssen diesen übernehmen“. Dadurch, so fürchtet Oberländer, „droht ein Kollaps unserer Notfallversorgung, da wir in den Notaufnahmen ohnehin seit Jahren schon am Limit arbeiten“.
In der Ärzteschaft ist der Ärger genauso groß. Auch Markus Klett, der Vorsitzende der Stuttgarter Ärzteschaft, ist ungehalten darüber, dass das bisherige Notfallsystem nicht mehr zulässig ist. Zwar stehen in seiner Liste noch rund 1400 Namen, darunter seien aber „nur knapp über 300 Hausärzte“. Die anderen sind Fachärzte und Psychotherapeuten. Alle Beteiligten sind sich einig, dass es wenig sinnvoll ist, etwa Fachärzte wie Radiologen oder Labormediziner, die mit dieser Praxis schon lange nichts mehr zu tun haben, zum Notdienst heranzuziehen. Deshalb seien die Poolärzte – 200 bis 300 sind in der Kartei – so wichtig, die bis zu 80 Prozent der Notdienste in Stuttgart stemmen. Und viele der in ihren Praxen ohnehin oft sehr stark beanspruchten Niedergelassenen könnten dazu nicht auch noch regelmäßig Zwölf-Stunden-Notdienste machen. Er selbst arbeite noch jeden Tag zehn bis zwölf Stunden, sagt Klett. Zusätzliche Notdienste „gefährden die Gesundheit“ bei den vielen älteren Kollegen, sagt Klett.
Verband verlangt Regelung wie bei Notärzten
Der Medi-Verband sieht jetzt die Politik am Zug, eine rechtliche Regelung zu schaffen, die das alte System wieder möglich macht. Dies sei auch bei den Notärzten gelungen, erklärte Medi-Landesvorsitzender Norbert Smetak. Kritische Stimmen gibt es aber auch in Richtung der KV im Land. Andere KVen in der Republik hätten nicht so drastisch reagiert auf das Urteil und machten vorerst einfach weiter, bis die Rechtslage nach dem Urteil definitiv geklärt ist.
Ähnlich wie in Stuttgart ist die Lage an vielen Stellen der Region, mancherorts noch schlimmer. So werden die Notfallpraxen in Schorndorf und Geislingen geschlossen. Zu Einschränkungen des Praxisbetriebs kommt es in Mühlacker, Bietigheim-Bissingen und Herrenberg, dort machen die Notfallpraxen unter der Woche gar nicht mehr oder nur noch teilweise auf und konzentrieren sich auf das Wochenende und die Feiertage.
So funktionieren Notfallpraxen
Organisation
Gesetzlich sind niedergelassene Ärzte und Zahnärzte dazu verpflichtet, Bereitschaftsdienste für Notfallpraxen zu übernehmen. Diese werden von den Kassenärztlichen (KV) und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV) organisiert.
Poolärzte
So manche niedergelassenen Ärzte, darunter etwa Pathologen, Radiologen und andere Sparten mit wenig bis keinem akutmedizinischem Patientenkontakt, können oder wollen die Dienste nicht übernehmen. Oft auch aus Zeitmangel oder um die Regelversorgung nicht zu gefährden: Wie soll etwa ein Arzt, der tagsüber und am nächsten Morgen für seine Patienten da ist, dazwischen eine Zwölf-Stunden-Schicht schieben? Bisher lassen sich daher viele gegen Bezahlung von sogenannten Poolärzten vertreten. Bei den Poolärzten handelt es sich unter anderem um Klinikärzte und Ruheständler. In Baden-Württemberg gibt es rund 3000 Poolärzte.
Klage
Hintergrund des am Dienstag gefällten Urteils des Bundessozialgerichts in Kassel war die Klage eines Zahnarztes, der eine Anstellung verlangte. Er hatte seine Praxis verkauft, beteiligte sich aber noch an Diensten im Notdienstzentrum Heidelberg. Bisheriger Stand war, dass Poolärzte selbstständig tätige Honorarkräfte sind. Der Kläger meinte dagegen, er sei sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen. Das Gericht gab der Klage statt: Poolärzte seien nicht automatisch selbstständig tätig. Es komme „auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an“ (AZ: B 12 R 9/21 R).
Konsequenzen
Nicht nur organisatorisch stellt das Urteil die Praxen und die KV vor Probleme. Offen bleibt, wer die Poolärzte anstellt, wer Urlaubsansprüche und krankheitsbedingte Ausfälle regelt. Außerdem gibt es weniger Geld. Statt 500 bis 800 Euro pro Dienst verdienen die Ärzte durch Abgaben noch an die 300 Euro. Viele Poolärzte sind Rentner, arbeiten freiberuflich oder in Teilzeit – und bessern sich so ihr Gehalt auf. Es wird befürchtet, dass diese sich nun zurückziehen.