Nachdem die Staatsanwaltschaft einen Bericht zu möglichem Behördenversäumnisse nach der Tötung von Luca S. veröffentlicht, spricht der Vater. Er zeigt sich „sehr enttäuscht.“

Digital Desk: Sascha Maier (sma)

Mehr als ein halbes Jahr nach der Tötung des damals 31-Jährigen Luca S. aus Esslingen hat die Staatsanwaltschaft Heilbronn ihr Ergebnis eines sogenannten Prüfvorgangs veröffentlicht, wonach kein Fehlverhalten von Behörden vorliege. Zuvor hatten der Vater des Opfers, Rolf Seufferle, Kickers-Fans, die Luca S. nahestanden und andere Menschen aus dem Umfeld des aus dem Leben gerissenen Esslingers den Ermittlern schwere Versäumnisse vorgeworfen: Hätten Polizei und andere im Vorfeld entschlossener gehandelt und Warnzeichen nicht ignoriert, vielleicht wäre Luca S. dann noch am Leben, ist ihr Credo.

 

Noch heute zeugt eine Brandruine an der Straße am Kronenhof in der Innenstadt von den Ereignissen im November 2024, als ein Mieter Luca S. mit einer selbstgebauten Waffe erschoss, die er später mutmaßlich gegen sich selbst richtete und das Gebäude niederbrannte, wobei auch Luca S.’ Verlobte schwerste Verletzungen erlitt, nachdem sie sich wahrscheinlich nur durch einem Sprung aus dem Fenster vorm Verbrennen retten konnte.

Vater von Prüfvorgang „sehr enttäuscht“

In dem Gebäude lebte auch der Hausbesitzer, der Vater des Getöteten. Seine Immobile ist bis heute unbewohnbar, er hat in den letzten Monaten mehrere Umzüge hinter sich. Nachdem ihm die Stadt eine Übergangswohnung etwas abseits der City besorgt hatte, lebt Seufferle nun wieder in Innenstadtnähe und blickt mit großem Unverständnis auf die staatsanwaltschaftliche Prüfung. „Die Erwartungshaltung war niedrig“, sagt er, „dennoch bin ich sehr enttäuscht". Mit Blick auf Passagen in dem Bericht spricht er gar von einem „Versuch der Verschleierung“, für ihn deute einiges „auf das Krähenprinzip hin“ – also das Prinzip, wonach eine Krähe der anderen kein Auge auspickt, in diesem Fall: Strafverfolgungsbehörden einander schützten.

Beschreibung von Schussgerät als „Klickding“ nicht ausreichend

Die Heilbronner Staatsanwaltschaft, die die Ermittlungen aus Gründen der Objektivität aus der Ferne übernommen hat, stellt dabei faktisch gar nicht so sehr infrage, was aus Luca S.’ Umfeld zu vernehmen war. Etwa, dass der Täter die Familie mit dem Tode bedroht habe, wovon die Polizei Kenntnis hatte. Oder dass die Behörden davor gewarnt waren, dass der polizeibekannte, verhaltensauffällige Mann zumindest damit geprahlt habe, selbstgebaute Schusseisen zu besitzen. Dennoch kamen die Ermittler zu dem Schluss, dass sich die mit dem Fall betrauten Behörden im juristischen Sinne nichts vorzuwerfen hätten. Es wird nicht weiter ermittelt.

In Bezug auf den Vorwurf, der Waffenbesitz hätte der Polizei bekannt sein und diese darum präventiv hätte handeln müssen, argumentiert die Staatsanwaltschaft Heilbronn so: „Durch Zeugenaussagen gegenüber der Polizei war ein mögliches Schussgerät als ,Klickding’ umschrieben und bezeichnet worden.“ Dies habe objektiv nicht auf ein Schussgerät schließen lassen; eine Ähnlichkeit mit einer Schusswaffe habe „bei dem so beschriebenen, circa acht Zentimeter zwei langen Metallrohr“ nicht angenommen werden müssen. „Vielmehr schien es sich um einen nicht waffenähnlichen Gegenstand zu handeln, der nicht mit dem Gefahrenpotenzial einer Schusswaffe vergleichbar war“, so die Staatsanwaltschaft. Demnach waren keine konkreten Anhaltspunkte ersichtlich, dass ein Selbstschussgerät hergestellt worden sei.

Zu den von der Familie erhobenen Vorwürfen, von dem Mieter im Vorfeld der Tat massiv bedroht und auch körperlich angegangen worden zu sein, schreibt die Staatsanwaltschaft: „Hinsichtlich der angezeigten Straftatbestände der Bedrohung sowie der Körperverletzung und Beleidigung bestand zwar ein dringender Tatverdacht. Insoweit lagen aber die gesetzlich erforderlichen Haftgründe der Flucht- und Verdunkelungsgefahr nicht vor.“ Auch der Haftgrund aus Wiederholungsgefahr habe nicht bestanden. Dieser setze das einen dringenden Tatverdacht „speziell bezüglich der Begehung konkret bezeichneter schwerer Katalogtaten voraus“, welche hier laut Staatsanwaltschaft nicht gegeben waren.

Die Heilbronner Staatsanwaltschaft betont außerdem, dass bei der Beurteilung aus strafrechtlicher Sicht ist nicht die nachträgliche Betrachtung der Frage maßgebend sei, wie die Tat hätte verhindert werden können. Entscheidend sei vielmehr, ob die Beteiligten zum Entscheidungszeitpunkt „fachlich und rechtlich vertretbar gehandelt“ hätten.

Der im November 2024 getötete Luca S. Foto: privat

Das Fazit aus Heilbronn: „Die mehrmonatige Prüfung hat keine hinreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für strafrechtlich relevante Versäumnisse der genannten Stellen ergeben, sodass von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen fahrlässiger Tötung sowie weiterer Delikte abgesehen wurde.“

Ob es Vater Rolf Seufferle dabei belassen will, darüber hat er noch nicht abschließend entschieden. Denkbare Rechtsmittel zu bemühen, um das Prüfergebnis anzufechten, scheint dem 77-Jährigen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht besonders zielführend. „Das wäre dann ein jahrelanger Prozess“, sagt er, „und ich möchte auch nicht, dass das wie ein persönlicher Rachefeldzug aussieht.“

Stuttgarter Kickers hissten Banner bei Spielen

Ihm sei nach wie vor wichtig, dass sich Ereignisse wie der Tod seines Sohnes nicht wiederholen, wo sie vermeidbar wären. Seufferle wünscht sich, dass Behörden „Gefahr im Verzug“ ernster nehmen, als das seiner Auffassung nach in diesem Fall geschehen ist.

Der gewaltsame Tod des Luca S. hatte im vergangenen Jahr in Esslingen und darüber hinaus zu zahlreichen Gesten der Anteilnahme geführt. Zu seiner Beerdigung auf dem Ebershaldenfriedhof waren mehrere Hundert Menschen gekommen, kurz zuvor veranstalteten Freunde einen großen Trauermarsch durch die Esslinger Innenstadt. Die Stuttgarter Kickers, in dessen Fanszene Luca S. aktiv war, hissten Banner bei Fußballspielen, die an den 31-Jährigen erinnern sollten.