Naturschutz in Stuttgart Nächtliche Beleuchtung: 17 Ausnahmen vom Verbot
Fassaden dürfen nachts nicht angestrahlt werden. Doch für Schlösser, Kunstgebäude und Co. gilt das nicht. Ein Stuttgarter Naturschützer sieht ein anderes, größeres Problem.
Fassaden dürfen nachts nicht angestrahlt werden. Doch für Schlösser, Kunstgebäude und Co. gilt das nicht. Ein Stuttgarter Naturschützer sieht ein anderes, größeres Problem.
Offiziell gilt seit April ein durchgehendes Beleuchtungsverbot von Gebäudefassaden in Baden-Württemberg. Denn die sogenannte Lichtverschmutzung ist wesentlich für den massiven Rückgang der Artenvielfalt. Insekten etwa werden vom Licht angezogen und umkreisen es teils so lange, bis sie verenden. Bei Vögeln kann nächtliche Beleuchtung Folgen für deren Fortpflanzung, Mauser und Brut haben. Die meisten Fledermäuse verlassen ihr Quartier nur bei Dunkelheit. Bäume blühen aufgrund von nächtlicher Beleuchtung zu früh und werfen ihr Laub zu spät ab. Dadurch entstehen Frostschäden – und zur Blüte fehlen dann Insekten zur Bestäubung.
Trotz dieses Wissens um die Folgen von Lichtverschmutzung sieht man in Stuttgart nachts etliche beleuchtete Bauwerke. Wie kann das sein?
Im Naturschutzgesetz Baden-Württembergs heißt es, dass von Anfang April bis Ende September Gebäude ganztägig – und damit auch abends und nachts – nicht beleuchtet werden dürfen. Wortwörtlich ist es verboten, „Fassaden baulicher Anlagen zu beleuchten, soweit dies nicht aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder der Betriebssicherheit erforderlich oder durch oder aufgrund einer Rechtsvorschrift vorgeschrieben ist.“
Es gibt die Möglichkeit, einen Antrag auf Ausnahme zu stellen. Für insgesamt 17 Gebäude, Brunnen, Denkmäler oder entsprechende Bauwerke habe die Untere Naturschutzbehörde in Stuttgart Ausnahmen bewilligt, teilt ein Stadtsprecher mit. Dazu zählen etwa:
Im Rahmen der „städtischen Masterplanung Stadtbeleuchtung“ seien einige „kulturell bedeutende Bauwerke“ identifiziert worden, sagt Anton Sendler, Sprecher des baden-württembergischen Finanzministeriums, welches für mehrere der Bauwerke zuständig ist. „Dementsprechend wird die Beleuchtung dort auch nach dem 1. April fortgesetzt.“
Bei der Grabkapelle auf dem Württemberg in Untertürkheim gilt eine Sonderregelung: Diese werde in den Wintermonaten von 5 bis 7 Uhr beleuchtet, weil unter anderem der Räumdienst eine Lichtquelle benötige, erklärt Michaela Hornung, eine andere Sprecherin des Finanzministeriums. Seit Anfang April würde morgens nicht mehr beleuchtet, allerdings noch abends bis 24 Uhr.
Auf Nachfrage erklärt Hornung, dass dieses Licht der Sicherheitsfirma diene, die dort regelmäßig abends und nachts unterwegs sei. Zum Hintergrund: Rund um die Grabkapelle picknicken abends viele Menschen – oder treffen sich dort, um etwas zu trinken.
Stefan Kress beschäftigt sich beim Nabu Baden-Württemberg mit Lichtverschmutzung. Laut ihm dient nächtliche Beleuchtung von Gebäuden vor allem dem Image, „gewissen Kreisen ist das sehr wichtig“. Doch für ihn sind helle Fassaden auch nicht das ganz große Problem – zumal die Untere Naturschutzbehörde in Stuttgart recht restriktiv sei und etliche Ausnahmeanträge ablehne, lobt er.
Für problematischer hält er große Werbeflächen oder beleuchtete Schriftzüge, welche im baden-württembergischen Naturschutzgesetz bisher lediglich in der freien Natur („planerischer Außenbereich“) verboten sind. Er nennt als Beispiel die große Werbewand am Pragsattel sowie beleuchtete Schriftzüge von Firmen an deren Gebäuden. Auch das teils helle, blaue Licht an Tankstellen sei für Tiere hochproblematisch. Kress spricht zudem von einer Art „Verramschung“ der Innenstädte, wenn Straßenbeleuchtung zugunsten des Naturschutzes ausgeschaltet werde, aber grelle Werbung erlaubt sei.