Mit der neuen Grundsicherung ändert sich ab Juli auch die Übernahme von Wohnkosten. Das könnte bei manchen Empfängern problematisch werden.
Mit der neuen Grundsicherung ändern sich ab Juli auch die Regeln für die Übernahme von Wohnkosten. Besonders in Städten mit hohen Mieten könnte das für Betroffene spürbare Folgen haben. Die Stadt München warnt bereits davor, dass Menschen durch die neue Miethöchstgrenze schneller Mietschulden aufbauen könnten.
Was sich bei den Wohnkosten ändert
Bei den Mietkosten wird künftig früher und strenger geprüft, ob die Wohnung als angemessen gilt. Die einjährige Karenzzeit bleibt zwar grundsätzlich bestehen, allerdings werden die tatsächlichen Wohnkosten in dieser Zeit nicht mehr unbegrenzt übernommen. Stattdessen soll ab dem ersten Tag des Leistungsbezugs ein Deckel gelten: Anerkannt werden höchstens Kosten bis zum 1,5-Fachen der örtlichen Angemessenheitsgrenze. Liegt die Miete darüber, müssen Betroffene die Differenz grundsätzlich selbst tragen. Nach Ablauf der Karenzzeit werden nur noch angemessene Wohnkosten berücksichtigt. Zusätzlich können Kommunen eine Quadratmeterhöchstmiete festlegen, um überhöhte Mieten für sehr kleine Wohnungen zu begrenzen. Für Härtefälle sind Ausnahmen vorgesehen, insbesondere bei besonderen sozialen oder familiären Umständen.
Wann Mietschulden entstehen können
Mietschulden drohen vor allem dann, wenn die tatsächliche Miete höher ist als der Betrag, den Jobcenter oder Sozialamt künftig anerkennen. Die Differenz müsste dann aus anderen Mitteln bezahlt werden. Gerade für Menschen im Leistungsbezug ist dieser Spielraum in der Regel gering.
Die Bundesregierung beschreibt die neue Regel als Deckel für „unverhältnismäßig teures Wohnen“: Während der Karenzzeit sollen Wohnkosten höchstens bis zum 1,5-Fachen der örtlichen Angemessenheitsgrenze anerkannt werden. Liegt diese Grenze für einen Ein-Personen-Haushalt beispielsweise bei 600 Euro, würden maximal 900 Euro übernommen. Wer deutlich darüber wohnt, müsste den Rest selbst tragen.
München warnt vor Folgen für Betroffene
Die Stadt München sieht die neue Regel kritisch. Bürgermeisterin Verena Dietl warnt in der Rathaus Umschau 90 / 2026 vor gravierenden Auswirkungen für Betroffene und Kommunen. Weil die Regel ab dem ersten Tag des Leistungsbezugs gelte und keine Übergangsfristen vorgesehen seien, könnten viele Menschen schnell Mietschulden aufbauen. Daraus könnten Kündigungen und Wohnungslosigkeit folgen.
Besonders problematisch bewertet die Stadt Fälle, in denen bislang aus sozialen oder gesundheitlichen Gründen höhere Wohnkosten anerkannt wurden. In München seien von gut 20.000 Menschen mit Grundsicherung im Alter oder bei dauerhafter Erwerbsminderung rund 100 konkret von der neuen Miethöchstgrenze betroffen. Dazu gehören Menschen, deren Miete über der Mietobergrenze liegt, bisher aber wegen besonderer Umstände vollständig übernommen wurde.
Ältere und kranke Menschen könnten besonders betroffen sein
Als bisherige Gründe für eine abweichende Kostenhöhe nennt die Stadt unter anderem eine lange Wohndauer von mindestens 20 Jahren in derselben Wohnung oder im selben Stadtviertel, schwere chronische Erkrankungen sowie dauerhafte Mobilitätseinschränkungen. Besonders heikel sind Fälle, in denen eine Wohnung bereits an gesundheitliche Einschränkungen angepasst wurde.
Für solche Menschen ist ein Umzug nicht nur eine finanzielle Frage. Es geht auch um soziale Bindungen, medizinische Versorgung, Barrierefreiheit und die Frage, ob auf dem angespannten Wohnungsmarkt überhaupt eine geeignete günstigere Wohnung zu finden ist.
Keine automatische Mietschuld für alle Empfänger
Die neue Regel bedeutet nicht, dass alle Empfänger der Grundsicherung künftig Mietschulden bekommen. Wer innerhalb der örtlichen Mietobergrenze wohnt, ist von der Miethöchstgrenze nicht betroffen. Riskant könnte es vor allem für Menschen mit deutlich höheren Wohnkosten, für Bewohner teurer Unterkünfte und für Haushalte, bei denen bislang besondere Gründe für eine vollständige Übernahme anerkannt wurden, werden. Entscheidend ist die örtliche Mietobergrenze. Sie fällt je nach Stadt und Landkreis unterschiedlich aus.