Neue Pachtregeln auf dem Wasen Auch fremde Brauer haben Interesse am Volksfest und Frühlingsfest

Volks- und Frühlingsfest auf dem Cannstatter Wasen stehen seit der Haushaltskrise in Stuttgart unter Beobachtung. Der Rummel soll kostendeckend sein. Foto: Andreas Rosar/Fotoagentur-Stuttgart

Der Stuttgarter Gemeinderat hat höhere Einnahmen verfügt, Zuschüsse für Bierfeste sind wegen der Haushaltsmisere nicht angesagt.

Nach dem Spiel ist vor dem Spiel, das gilt auch für die Veranstaltungsgesellschaft in.Stuttgart, die eben das 86. Frühlingsfest auf dem Wasen als „größtes Frühlingsfest der Welt“ über die Bühne gebracht hat. Die Planungen für das Volksfest (vom 25. September an) laufen auf Hochtouren, die Ausschreibungen für beide Feste 2027 sind längst raus, sie enden Mitte Juli und Mitte Oktober – dabei sind mittelfristig geänderte Spielregeln absehbar.

 

In der Ausschreibung für die Feste findet sich der Passus, dass die Platzmiete „nach den jeweils gültigen Entgeltreglungen des Veranstalters und der Veranstaltungsgesellschaft“ erfolgt. Hier soll sich Entscheidendes ändern. Ja, heißt es bei in.Stuttgart, man untersuche eine Umstellung der Platzmiete von der bisherigen Standgebühr auf eine umsatzabhängige Pacht. Die ist andernorts bei großen Volksfesten im Süden Deutschlands üblich.

Neben München, so in.Stuttgart auf Anfrage, gebe es „tatsächlich einige interne und externe Beispiele: Beim Historischen Volksfest auf dem Schlossplatz sei beim Traditionszelt eine Umsatzpacht erhoben worden, bei den mobilen EC-Automaten auf dem Wasen „haben wir längst eine Umsatzpacht angesetzt“, und europaweit fänden sich für diese Art der Berechnung bei Konzertveranstaltern Beispiele.

Festzelte mit unterschiedlichen Laufzeiten

Knackpunkt bei der Umstellung sind die laufenden Verträge für die einzelnen Zelte beim Volks- und Frühlingsfest. Sie seien langfristig und mit unterschiedlichen Laufzeiten versehen. Wenn der Modus umgestellt werden soll, geht das aber kaum häppchenweise. Klar sei: „Wer viel Umsatz macht, muss sich etwas mehr beteiligen, wer weniger Umsatz macht, leistet einen kleineren Beitrag.“ Man arbeite dazu an verschiedenen Modellen. Letztlich muss in.Stuttgart schwarze Zahlen sichern.

Die Pachtfrage bei den Zelten war in diesem Jahr hochgekocht, weil die Stadt angesichts der tiefroten Haushaltszahlen keinen Zuschuss mehr zum Trubel leisten wollte. Die Finanzspritze erfolgt indirekt, weil die Stadt für ihre seit einigen Jahren teils stark defizitäre Veranstaltungsgesellschaft haftet. Sie erhielt 2023 und 2024 jeweils einen Ertragszuschuss in Höhe von 2,2 Millionen Euro. Angesichts eines Fehlbetrages von rund 750 Millionen Euro im Haushalt Kindergartengebühren erhöhen zu müssen und gleichzeitig den Alkoholkonsum zu subventionieren, das wollte sich die Mehrheit des Gemeinderates dann doch nicht vorwerfen lassen.

Zelte bringen bis zu 45 Prozent der Einnahmen

Mit der kurz vor Beginn des Frühlingsfestes beschlossenen Gebührenerhöhung von 36 Prozent bestreiten die Zeltwirte beim Volksfest mit über einer Million Euro rund 45 Prozent aller Pachteinnahmen, beim Frühlingsfest liefern sie rund 30 Prozent. Die Zelte seien „enorm wichtig, sie stellen einen Garanten für den Erfolg der Feste dar“, so Finanzbürgermeister Thomas Fuhrmann (CDU) in einer Sitzung des Wirtschaftsausschusses. Ob die Zeltbetreiber Gewinne erwirtschafteten, könne er nicht sagen, so Fuhrmann vor dem Ausschuss.

Nur heimische Brauer zugelassen

Der Bierausschank ist eine wichtige Einnahmequelle für die Festwirte. (Symbolbild) Foto: dpa

Doch davon kann man angesichts der Nachfrage nach den Plätzen ausgehen. Obwohl die Zulassungsrichtlinien festschreiben, dass „besonderes Merkmal der Feste die Vertretung der Stuttgarter Brauereien und beim Cannstatter Volksfest zusätzlich einer Brauerei aus dem Lande“ ist und „ausschließlich Biere aus eigener Produktion dieser Brauereien angeboten werden“ dürfen, bewerben sich auch auswärtige Biersieder. Es habe „diverse Anfragen“ gegeben, ausschließlich aus Deutschland.

Wichtiges Ziel bleibt die Kostendeckung

Natürlich freue man sich über das Interesse, heißt es bei in.Stuttgart – und verweise dann auf die Zulassungsrichtlinien. Konkurrenz könnte das Geschäft beleben – und vielleicht die Pachteinnahmen steigern. Doch bei den Zulassungsrichtlinien habe man „keine Änderungen im Prozess vorgesehen“. Man wolle „mit den bestehenden Partnern in die Zukunft gehen“. Die Strahlkraft der Feste solle ausgebaut, die Internationalisierung vorangetrieben werden. Außerdem will in.Stuttgart „die enorme Wirkung für die Wirtschaft stärker sichtbar machen“. Nebenbei muss dann noch das neue wichtige Ziel der Kostendeckung erfüllt werden. Die Umstellung auf eine Umsatzpacht ist daher nicht trivial.

Neuer Chef für den Wasen

Nicht wegen des finanziellen Drucks, sondern aus „aktuellem Anlass (personelle Veränderungen)“ habe man das Vergabeverfahren Anfang des Jahres von einer Anwaltskanzlei überprüfen lassen. „Es ist rechtlich nicht zu beanstanden“, so die Veranstaltungsgesellschaft. Hintergrund der Überprüfung: Mitte November 2025 hatte die in.Stuttgart ihren Leiter für den Cannstatter Wasen freigestellt, später schied er offiziell auf eigenen Wunsch aus. In dem Fall , es geht um den Verdacht der Bestechlichkeit, ermittelt die Staatsanwaltschaft. Im März 2026 war die Abteilung Wasen/Stadtteilfeste mit den Eigenveranstaltungen dann unter dem neuen Chef Christian Eisenhardt zusammengelegt worden. Damit habe man zwei Kernbereiche vereint, so in.Sutttgart. Der neue Chef will die Veranstaltungen „weiterentwickeln, ohne dabei deren Wurzeln zu vergessen“. Auch deren Rentierlichkeit darf er nicht aus dem Blick verlieren.

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