Die Stadt Esslingen will eine Steuer auf Übernachtungen von Besuchern einführen. Manch Experte ist gar nicht überzeugt von dem Vorhaben.
Geht es nach der Esslinger Stadtverwaltung, so müssen künftig alle Übernachtungsgäste eine zusätzliche Abgabe zahlen. Die Stadt hat die Einführung einer Beherbergungssteuer vorgeschlagen, die sowohl für Touristen als auch für Geschäftsreisende gelten und zum Ziel haben soll, mehr Geld in den Stadtsäckel zu spülen. Im Gemeinderat ist das Vorhaben umstritten. Deshalb hat der Verwaltungsausschuss jetzt Experten dazu befragt. Restlos überzeugt zeigte sich keiner von ihnen.
Jochen Alber, Geschäftsführer des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga) in Baden-Württemberg, bezeichnet die Steuer als „weiteres Bürokratiemonster“. Der Aufwand, diese Steuer einzutreiben, sei für die Betriebe enorm – und das bei der ohnehin prekären Situation in der Hotellerie, kritisierte er bei der Expertenanhörung in der Ausschusssitzung am Montag. Steigende Kosten und sinkende Umsätze machten den Hoteliers ohnehin schon zu schaffen: „Eine Beherbergungssteuer würde viele Betriebe in den Ruin treiben“, glaubt Alber.
Lohnt sich eine Beherbergungssteuer für Esslingen?
Zumal fraglich sei, ob sich der Aufwand für die Stadt überhaupt lohne. Denn statt von 300 000 Übernachtungen pro Jahr, wie die Stadt angibt, gehe sein Verband nur von etwa 240 000 Übernachtungen in Esslingen aus. Der durchschnittliche Übernachtungspreis liege sicher eher bei 60 Euro statt bei den von der Stadt veranschlagten 100 Euro pro Nacht – man könne also wohl eher mit rund 720 000 Euro an Einnahmen durch eine Beherbergungssteuer rechnen statt mit den von der Stadt kalkulierten 1,5 Millionen Euro, so Alber.
Zudem könne die Steuer zur Folge haben, dass die Gäste auf Nachbarkommunen ohne derartige Abgabe ausweichen würden. Nicht zuletzt, weil die Steuer auf den Zimmerpreis aufgeschlagen werden müsse, die Übernachtung also etwa in Buchungsportalen einfach teurer erscheine. Alber warnt: „Eine Beherbergungssteuer würde den Standort Esslingen schwächen, für zusätzlichen Aufwand sorgen und Kosten bei den Betrieben verursachen, die eventuell an die Kunden weitergegeben würden.“ Vielleicht solle die Stadt lieber wie andere Kommunen auf eine Pauschale setzen, die weniger Bürokratie für die Betriebe bedeute. „Eine Übernachtungspauschale wäre das kleinere Übel“, meint Alber.
Alternativen zu einer Beherbergungssteuer
Tim Adler, Referent des Deutschen Tourismusverbands, hält kommunale Tourismusfinanzierung generell für sehr wichtig. Grundsätzlich könne eine Beherbergungssteuer daher sinnvoll sein, sagt er. Allerdings gebe es durchaus Alternativen: „Die Akzeptanz ist bei einem Gästebeitrag oder einer Tourismusabgabe meist höher“, erklärte er in der Ausschusssitzung. Denn die Erträge aus diesen Abgaben müssten zweckgebunden in den Tourismus fließen und landeten nicht wie die Steuer im allgemeinen Haushalt der Kommune. Zudem gebe es für Gästebeiträge oft konkrete Gegenleistungen wie etwa Vergünstigungen für die Besucher – und sie würden nicht auf den Zimmerpreis aufgeschlagen, sondern separat vor Ort erhoben.
Die Tourismusabgabe müsse von der lokalen Wirtschaft gezahlt werden, die vom Tourismus profitiert, also etwa Hotels, Restaurants oder Einzelhandel. Auch diese Abgabe sei zweckgebunden für den Tourismus. Allerdings dürfen mit der Abgabe nur die tatsächlichen Kosten refinanziert werden. Die Kommunen dürfen also nicht zusätzliche Einnahmen damit erzielen. Daher muss laut dem Deutschen Tourismusverband der Tourismusabgabe eine sorgfältige und individuelle Kalkulation der Kommune zugrunde liegen, was durchaus Aufwand bedeuten könne.
Freiburg erhebt seit zehn Jahren eine Übernachtungssteuer
Die Stadt Freiburg erhebt bereits seit 2014 eine Übernachtungssteuer, die fünf Prozent des Netto-Übernachtungspreises beträgt. Laut Michael Gedeon-Göbel, Leiter der Abteilung Steuern in der Freiburger Stadtkämmerei, werden seit 2023 neben privaten auch geschäftliche Übernachtungen besteuert. Nach zunächst drei Vollzeitstellen benötige die Stadt für die Erhebung der Steuer nun nur noch 1,5 Stellen, so Gedeon-Göbel. Die Betriebe würden den fälligen Betrag selbst ausrechnen und diesen dann als Gesamtbetrag zahlen.
Für dieses Jahr rechne man mit Einnahmen von mehr als sechs Millionen Euro durch die Steuer. Diese flössen zwar in den allgemeinen Haushalt, der Gemeinderat verpflichte sich aber stets aufs Neue, einen Teil davon in den Tourismus zu investieren. Davon sei in den vergangenen zehn Jahren etwa die Beschilderung von Sehenswürdigkeiten oder die Barrierefreiheit viel frequentierter Orte finanziert worden. Gedeon-Göbel stellte im Ausschuss jedoch klar: „Mir geht es nicht darum, die Übernachtungssteuer zu verteidigen, die hat der Gemeinderat eingeführt – ich kann sie nur sachlich darstellen.“
Mögliche Beherbergungssteuer in Esslingen
Beschluss
Bereits im Jahr 2016 wurde in Esslingen die Einführung einer Beherbergungssteuer – damals Bettensteuer genannt – beschlossen. Man wollte jedoch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Freiburger Steuersatzung abwarten. Inzwischen wurde diese als rechtskonform anerkannt.
Vorschlag
Die Stadt Esslingen schlägt einen Steuersatz von fünf Prozent auf den Netto-Übernachtungspreis vor. Die Steuer soll für jeden Betrieb gelten, der eine kurzzeitige Beherbergungsmöglichkeit zur Verfügung stellt, also für Zimmer in Hotels, Motels, Gasthöfen, Pensionen und Jugendherbergen ebenso wie für Privatzimmer, Ferienwohnungen oder Campingplätze.