Für die Sammlung von Leichtverpackungsmüll ist künftig die Firma RMG zuständig. Der übernimmt die Behälter des bisherigen Entsorgers Remondis nicht, weshalb 90 000 Behälter ausgewechselt werden müssen. Das kommt jetzt auf die Haushalte zu.

Ab 2025 übernimmt die RMG Rohstoffmanagement GmbH für die nächsten drei Jahre die privatwirtschaftlich organisierte Sammlung von recyclingfähigem Leichtverpackungsmüll in den Gelben Säcken und Gelben Tonnen im Landkreis Esslingen. Das Unternehmen mit Hauptsitz im hessischen Eltville am Rhein hat die Ausschreibung des Dualen Systems für sich entschieden und löst den langjährigen Entsorger Remondis ab. Damit steht nun im Kreis eine große Tonnen-Tauschaktion an – was so mancher Bewohner nicht nachvollziehen kann: Warum übernimmt der neue Entsorger die alten Behälter nicht einfach?

 

Die Antwort lautet: Weil die momentan genutzten Gelben Tonnen Remondis gehören. „Grundsätzlich gibt es zwischen Entsorgern natürlich die Möglichkeit einer Vereinbarung, dass die bereits vorhandenen Tonnen übernommen werden“, räumt eine Vertreterin des Entsorgers RMG ein. „Die ist jedoch vom Einzelfall und der Disposition der jeweiligen Unternehmen abhängig.“ Bei Remondis klingt die Begründung so: Die Übernahme der Behälter sei unüblich und nicht praktikabel, erklärt Pressesprecher Michael Schneider. Dafür müsste der Wert der über 90 000 Behälter im Kreis Esslingen ermittelt werden.

Alte Tonnen werden aufgearbeitet und wieder verwendet

Remondis wird alle Gelben Tonnen ab dem 1. Januar nach und nach abziehen, teilt das Unternehmen mit. Der Großteil der eingesammelten Behälter wird laut Schneider für die Wiederverwendung eingelagert. Der bundesweit tätige Entsorger aus dem westfälischen Lünen hat an mehreren Standorten Depots, wo die Behälter aufgearbeitet werden können. Nur jene Tonnen, die übermäßige Gebrauchsspuren aufweisen oder beschädigt sind, werden recycelt.

Auf dem Tonnendeckel werden jetzt solche Aufkleber für die Registrierung angebracht. Foto: Elke Hauptmann

Im Gegenzug wird die RMG jede Gelbe Tonne im Kreis Esslingen – kostenfrei für die Verbraucher – ersetzen. Dafür ist jedoch eine Registrierung zwingend erforderlich. So wird in diesen Tagen auf jedem zur Leerung an den Straßenrand gestellten Behälter ein Aufkleber angebracht. Darauf sollen Hausnummer und Straße notiert werden. Sind diese Daten erfasst, wird ein grüner Punkt auf dem Deckel zu finden sein, informiert das Unternehmen. Erst dann ist die Registrierung abgeschlossen. Die alte Tonne kann dann bis zur Auslieferung der neuen verwendet werden. Der Umtausch soll bis Ende März kommenden Jahres abgeschlossen sein.

„Selbstverständlich können wir die Bevölkerung auftragsgemäß mit einer ausreichenden Menge an Gelben Tonnen versorgen“, versichert die RMG-Sprecherin. Die Beschaffung der Behälter erfolge keineswegs „auf die Schnelle“, die Auftragsvergabe habe eine ausreichende Vorlaufzeit enthalten. Das Entsorgungsunternehmen ist bereits in 19 deutschen Städten und Landkreisen für die Gelben Säcke und Tonnen zuständig. Zum 1. Januar 2025 übernimmt es neben Esslingen auch noch die Sammlung im Landkreis Schaumburg.

Den anstehenden Tonnenwechsel verfolgt man beim Abfallwirtschaftsbetrieb des Kreises Esslingen (AWB) mit einiger Sorge: „Der Austausch von 90 000 Behältern ist logistisch eine große Herausforderung“, sagt der AWB-Geschäftsführer Michael Potthast. Der kommunale Eigenbetrieb sei für die Gelben Säcke und Gelben Tonnen zwar nicht zuständig, begleite die Umstellung aber in enger Abstimmung mit den beiden Firmen und dem Dualen System.

RMG verteilt im Dezember die Gelben Säcke

Der AWB hat laut Potthast darauf hingewirkt, dass der Behältertausch möglichst am selben Tag erfolgt und nicht zeitweise zwei Gelbe Tonnen von beiden Entsorgern herumstehen – wie es im Kreis Schaumburg der Fall ist. Andersherum sollte die Auslieferung der neuen Behälter „zeitnah auf den Abzug der alten Behälter erfolgen“, betont der AWB-Chef.

Für den Fall, dass ein Haushalt vorübergehend keine Gelbe Tonne hat, kann er sich mit dem Gelben Sack behelfen. Die RMG wird im Dezember an jeden Haushalt zwei Rollen verteilen, teilt Potthast mit. Die Beutel werden auch in den bekannten Verteilerstellen – etwa den Bürgerämtern – erhältlich sein. „Die RMG will diese rechtzeitig mit ausreichend Gelben Säcken ausstatten“, so Potthast. Die in den Haushalten bereits vorhandenen Beutel von Remondis könnten zudem weiterverwendet werden.

Der Austausch der Gelben Tonne ist nicht die einzige Veränderung, die den Abfallwirtschaftsbetrieb zum Jahreswechsel fordern wird. Hinzu kommen noch ein Entsorgerwechsel im östlichen Landkreis beim Altpapier und die Einführung der digitalen Bürgerdienste, informiert Potthast. Daher gehe der AWB von einem deutlich erhöhtem Anruf- und Mailaufkommen aus. „Wir bereiten uns auf diese Situation vor und setzen mehr Personal in der Telefonhotline ein.“

Fragen zur Registrierung der Gelben Tonnen werden unter der Hotline 08 00 / 1 22 32 55 beantwortet. Die genauen Termine für den Austausch veröffentlicht der Abfallwirtschaftsbetrieb online unter: www.awb-es.de

Strengere Regeln bei der Mülltrennung im nächsten Jahr

Restmülltonne
Die EU hat ihre Abfallrahmenrichtlinie geändert – mit Konsequenzen für den Alltag: Ab Januar 2025 tritt eine neue Verordnung in Kraft, die es nicht nur verbietet, alte Kleider, sondern auch andere Textilien in die Restmülltonne zu werfen. Ziel dieser Regelung ist es, den Textilmüll zu reduzieren und das Recycling zu fördern – bislang landeten im Hausmüll entsorgte Textilien meist in Verbrennungsanlagen. Wer künftig alte, verschlissene Kleidung, Handtücher oder Bettwäsche in der Restmülltonne entsorgt, riskiert, dass diese nicht entleert wird. Selbst kaputte Textilien darf man nur noch im Altkleidercontainer entsorgen.

Biotonne
In deutschen Biotonnen landet zu viel nicht kompostierbarer Abfall. Dagegen geht das Bundesumweltministerium jetzt vor - mit einem neuen Gesetz, das zum 1. Mai 2025 in Kraft tritt. Es hat zum Ziel, den Anteil der Fremdstoffe wie Plastik und Metall auf maximal ein Prozent zu senken. Ergeben Sichtkontrollen, dass der Wert zu hoch ist, wird die Tonne markiert und ungeleert stehen gelassen. Ist die Biotonne falsch befüllt, kann das je nach Schwere als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Die Strafe dafür soll jede Kommune selbst festlegen. Prinzipiell sind bei groben Verstößen jedoch Geldbußen von bis zu 2500 Euro möglich. eh