Nicht mit ihm: Tübingens OB Boris Palmer denkt nicht daran, seine Ordnungskräfte damit zu behelligen, Raucher an Haltestellen zu kontrollieren. Foto: www.imago-images.de
Tübingens OB Boris Palmer kritisiert die Ausgestaltung des neuen Nichtraucherschutzgesetzes, das seit 1. Juni in Kraft ist. Er würde den Konflikt sogar auf die Spitze treiben.
Das neue Nichtraucherschutzgesetz in Baden-Württemberg gilt von diesem Montag an. Darin ist unter anderem festgeschrieben, dass das Rauchen an Bus- und Straßenbahnhaltestellen untersagt ist. Einer, der gar nicht damit einverstanden ist, sitzt im Chefsessel des Tübinger Rathauses: OB Boris Palmer (parteilos) schrieb am Sonntag auf Instagram: „Ab Morgen ist die Welt in the Länd wieder ein Stück schlechter normiert.“ Auf Nachfrage unserer Redaktion ging er am Montag noch weiter: „Tübingen macht das nicht mit.“
Seine Kritik: Es bleibe völlig unklar, wie der Bereich einer Bushaltestelle eigentlich abgegrenzt werden soll. Dies hatte bereits zuvor auch der Normenkontrollrat Baden-Württemberg (NKR) bemängelt. „Beim Rauchverbot im öffentlichen Raum im Freien stellen sich Fragen zu Abstandsregelungen“, schrieb der NKR in einer Stellungnahme zur Novelle des Landesnichtraucherschutzgesetzes. Besonders bei den Haltestellen könnte es zu Konflikten kommen, da das Gesetz die erwartbare Länge des Verkehrsmittels als Referenzgröße aufführe – aber niemand vorher die exakten Abmessungen von Bus oder Stadtbahn wissen könne.
Gewaltiger Bürokratieaufwand befürchtet
„Wo beginnt der Verbotsbereich? Wo endet er?“, fragte auch Palmer auf Instagram, „gehören nur das Wartehäuschen und der Mast dazu? Oder auch die Zugänge? Wie weit? Zehn Meter? Dreißig Meter?“
Laut Boris Palmer droht den Kommunen durch die Gesetzgebung auch ein gewaltiger Bürokratieaufwand. Knapp 400 Bushaltestellen gebe es in Tübingen. Palmer rechnet mit mehreren Tausend Arbeitsstunden, die es seine Verwaltung kosten würde, jede einzelne rechtssicher zu erfassen, vermessen und abzugrenzen. Aber das hat Palmer ohnehin nicht vor.
Stattdessen will der Tübinger OB es auf eine Konfrontation ankommen lassen. „Der städtische Ordnungsdienst ist ausdrücklich nicht angewiesen, jetzt Raucher an Haltestellen zu kontrollieren“, sagte er, „die Landespolizei kann das gerne selber tun.“
Palmer würde sogar Strafverfahren riskieren
Das Land schreibt in dem Gesetz außerdem fest, dass die Betreiber der jeweiligen Einrichtungen für die Umsetzung zuständig sind. Aus Palmers Sicht obliegt es also seiner Verantwortung, die Qualmerei an Haltestellen zu kontrollieren. „Ich blicke einem Strafverfahren gelassen und mit Freude entgegen“, sagte er trocken. Außer der Veröffentlichung von Hinweisen an Haltestellen durch Schilder der Stadtwerke und Anzeigetafeln will er nichts weiter veranlassen.
Im Freibad greift das Nichtraucherschutz ebenfalls; hier das Freibad Killesberg in Stuttgart. Foto: Lichtgut
Palmer sieht auch Raucher als solche durch das Gesetz stigmatisiert. Zwar soll „natürlich“ niemand andere mit Rauch belästigen. Seiner Erfahrung nach habe es aber in aller Regel gut funktioniert, dass Raucher einfach aus Rücksichtnahme an der frischen Luft zur Seite gingen – spätestens dann, wenn man sie darum bitte.
Der OB versteht das Gesetz auch als Ausdruck des Zeitgeistes: Er kritisiert, „dass jede denkbare Alltagssituation gesetzlich geregelt, kontrolliert und notfalls mit Bußgeldern sanktioniert“ werden müsse. Ein freiheitlicher Staat sollte seinen Bürgern zutrauen, „vernünftig miteinander umzugehen“.
Bis auf die Situation an Bushaltestellen verschärft die Gesetzesnovelle nur wenige andere Bereiche. An öffentlichen Kinderspielplätzen darf seit dem 1. Juni auch nicht mehr geraucht werden, auf Schulgeländen und in öffentlich zugänglichen Innenräumen ebenso – wobei sich bei Letzteren die Frage stellt, wo das Rauchen dort überhaupt noch erlaubt war.
Raucherzonen in vielen Bereichen längst Praxis
In Zoos, Freizeitparks und Schwimmbädern gilt zwar grundsätzlich ein Rauchverbot, aber den Institutionen steht es frei, abgegrenzte Raucherbereiche auszuweisen. Auch das war in vielen Bädern und einigen Freizeitparks vor dem 1. Juni schon Praxis. So gibt es etwa im Stuttgarter Tierpark Wilhelma schon seit März Raucherbereiche.
In Diskotheken und Kneipen hat sich dagegen wenig geändert – Schilder müssen auf Raucherräume hinweisen, sofern vorhanden. In kleineren Raucherkneipen darf weiterhin überall gequalmt werden, auch in Festzelten, zum Beispiel auf Volksfesten, bleibt das Rauchen erlaubt.