Bleibt die Stadt auf mehreren Millionen Euro für die Unterbringung von Flüchtlingen sitzen, die sie eigentlich vom Land erstattet bekommen soll? Darauf deutet eine Antwort des Ministeriums der Justiz und für Migration auf eine Anfrage des Stuttgarter FDP-Landtagsabgeordneten und Stuttgarter Stadtrats Friedrich Haag (FDP) hin. Es wird klar gestellt, dass man als Geldgeber nicht vorher habe prüfen können, ob die Anmietung von Hotels auch wirtschaftlich und sparsam sei. Das Regierungspräsidium sei bei der Anmietung nicht beteiligt gewesen, weshalb eine Genehmigung fehle. Alle Risiken, die sich aus der verzögerten Prüfung bei der Schlussabrechnung zeigten, würden deshalb „der Stadt zuzurechnen sein“.
Heißt: Erscheinen die gezahlten Mieten für die Hotelzimmer dem Land als zu hoch, würde zumindest ein Teil nicht erstattet. Im vergangenen Jahr betrugen die Gesamtkosten für die Unterbringung von rund 11 000 Flüchtlingen insgesamt 94 Millionen Euro.
Aufwendige Abrechnung
So schwer es für die Landeshauptstadt seit dem Überfall der russischen Armee auf die Ukraine war, in kurzer Zeit ausreichend Unterkünfte für die nun rund 3300 Flüchtlinge zu schaffen und die in dieser Zeit ebenfalls weiterhin nach Stuttgart gekommenen Menschen aus Syrien, Afghanistan und der Türkei – noch ambitionierter scheint die Abrechnung der dadurch entstehenden Kosten mit dem Justizministerium zu sein.
Die Stadt hat früh darauf gesetzt, Hotels, Jugendherbergen, Boardinghäuser und Hostels anzumieten, um eines zu vermeiden: Turnhallen zu belegen, denn Schulklassen und Vereinen die Freizeitmöglichkeit zu nehmen, hätte unweigerlich die Akzeptanz der Aufnahme von Flüchtlingen minimiert. Das wäre zudem nicht immer billiger geworden, erklärte die Stadt auf Anfrage. Dort müssten Infrastruktur, Trennwände und Security bereitgestellt werden. Allerdings räumt sei ein, „in Einzelfällen“ sei es wohl nicht der kostengünstigste Weg gewesen, „mit Blick auf den sozialen Frieden aber der richtige Weg“.
Genehmigung von Anfang an verpflichtend
Und nun soll die Stadt auf einem Teil der für die Unterbringung und Versorgung ausgegebenen Kosten sitzen bleiben? Bisher hätte es am Ende, wenn „spitz“ auch der letzte Euro bewertet und abgerechnet“ wird, „keine nennenswerten Beanstandungen gegeben“, so die Stadt. Die Prinzipien der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit habe man gewahrt. Sie weist auch darauf hin, zwischen 2022 und 2024, als die Flüchtlingszahlen wieder zurückgingen, keine Genehmigung für die Hotelanmietung benötigt zu haben.
Dem stimmt das Regierungspräsidium zwar zu, betont aber gleichzeitig, dass Einrichtungen, die für einen längeren Zeitraum als zwei Jahre betreiben würden, sehr wohl von Anfang an hätten genehmigt werden müssen. Außerdem soll die Stadt es auch in diesem Jahr nicht für notwendig erachtet haben, Unterkünfte anzumelden. Das bestreitet sie aber.
Drei Schritte zur vollen Erstattung
Die Begleichung der immensen Kosten für die 10 361 Flüchtlinge (Stand Ende Januar 2025) in 191 Unterkünften erfolgt in drei Schritten. Eine Kopfpauschale wird sofort fällig: für jeden Asylbewerber erhält die Stadt aktuell 13972 Euro (rund 90 Millionen Euro pro Jahr), für andere Flüchtlinge 4657 Euro (rund 15 Millionen Euro). Darüber hinaus kann eine Vorgriffszahlung auf den Restbetrag von 60 Prozent der übrigen Kosten beantragt werden. Die Stadt hat das für 2023 (13,3 Millionen Euro) und für 2024 (15,7 Millionen Euro) getan – aber nicht für die Jahre zuvor, was den Abgeordneten Haag zur Frage veranlasste, ob es die Stadt nicht nötig gehabt hätte, ihre Kasse aufzubessern.
Deren Antwort ist eindeutig: Nein, das habe sich wegen des Verwaltungsaufwands nicht gelohnt. Auf die Schlussrechnung muss der Kämmerer stets lange warten: sie folgt mit fünf Jahren Verzögerung, weil alle Kommunen gleichzeitig bedient werden müssen – jene für 2025 ist also in 2030 zu erwarten.
Land droht Kommunen
Mittlerweile droht das Land Kommunen mit Zahlungsverweigerung, die unkontrolliert den Bestand an Unterkünften aufbauen. Kosten werden nur für „erforderliche und notwendige“ Vorhaben erstattet. Man orientiert sich an der Auslastung, 70 Prozent seien das Minimum. Und die durchschnittlichen „Pro-Platz-Kosten“ dürften nur um bis zu 20 Prozent erhöht sein.
In Stuttgart werden in diesem Jahr vier neue Unterkünfte erstellt und Erweiterungen für die bestehende. Dadurch erhöhe sich die Kapazität um 378 Plätze. Es kommen immer weniger Flüchtlinge an, einschließlich Juni 188. Ende Februar waren 10251 von 12 928 Unterkunftsplätzen belegt. 3054 davon gibt es in Hotels. Die meisten Flüchtlinge (942) sind in Hotels in Möhringen untergebracht, .