Der Heimerdinger Oldtimerhändler Klaus Kienle ist seit sechs Wochen im Visier der Ermittlungsbehörden. Staatswaltschaft Stuttgart und Landeskriminalamt werfen dem Geschäftsmann „gewerbsmäßigen Betrug mit dem Verkauf von gefälschten Oldtimern“ vor. Daran hat sich laut Auskunft der Behördensprecher nichts geändert. Dennoch rüsten die Behörden nun verbal ab. Sie zogen am Mittwoch eine gemeinsame Pressemitteilung von Ende Mai zurück und ersetzten sie durch eine deutlich zurückhaltender formulierte, kürzere Mitteilung. Außerdem wird die sehr deutliche Identifizierung zurückgenommen – zunächst war von einer Firma in „Ditzingen“ die Rede gewesen, nun heißt es „aus der Region“. Zunächst hatte es auch geheißen, dass es sich in einem konkreten Fall bei einem von Kienle angebotenen Fahrzeug „um eine Fälschung handeln muss“. Nun heißt es, dass es sich dabei „um eine Fälschung handeln könnte“. Die Behörden bleiben aber beim Verdacht, dass die Firma einen betrügerischen Handel mit exklusiven Oldtimern betreibe.
Behörden wurden scharf kritisiert
Die Korrektur sei „aufgrund der Prüfung der Sach- und Rechtslage“ geschehen, teilen die Behörden mit. Konkreter werden deren Sprecher nicht. Klaus Kienle war am Mittwoch nicht zu sprechen. Dem Vernehmen nach waren die Behörden von Oldtimerhändler Kienle zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert worden.
Tatsächlich war die identifizierende und vorverurteilende Pressemitteilung in den vergangenen Wochen kritisiert worden. Der Kommunikationsexperte Uwe Wolff etwa warf LKA und Staatsanwaltschaft vor, den Oldtimer-Händler öffentlich vorverurteilt und keine Rücksicht auf die Reputation des Unternehmens genommen zu haben. Wolff berät Firmen, die sich im Visier der Justiz befinden. An die Unschuldsvermutung bei strafrechtlichen Verfahren hätten sich nicht nur die Medien zu halten, die darüber berichten, sondern auch die Ermittlungsbehörden.
Auch der in dieser Sache unbeteiligte Hamburger Rechtsanwalt Till Dunckel meinte, „man muss sich fragen, wie eine Staatsanwaltschaft noch objektiv ermitteln will, wenn sie schon vorher öffentlich das Ermittlungsergebnis kommuniziert“. Die Pressemitteilung sei „vorverurteilend und identifizierend“, fügte das Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Geistiges Eigentum und Medien im Deutschen Anwaltverein an.
Ermittlungen gehen aber weiter
Der Oldtimerhändler Klaus Kienle bestritt von Beginn an die Vorwürfe. Derweil teilten Landeskriminalamt und Staatssantwaltschaft mit, dass die Ermittlungen andauerten. „Ein Verfahrensabschluss ist nicht abzusehen“, sagt der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Die Behörden hatten Ende Mai die Privatwohnungen von Kienle durchsucht. Potenzielle Geschädigte können sich laut dem Landeskriminalamt Baden-Württemberg weiterhin dorthin wenden.