Parkplatznot in Stuttgart In Heumaden steht ein einsamer Jaguar
Wem gehört der noble Wagen, der laut Anwohnern vor sich hin gammelt? Die Stadt kennt die Antwort – kann aber den Parkplatz nicht räumen. Das sind die Gründe.
Wem gehört der noble Wagen, der laut Anwohnern vor sich hin gammelt? Die Stadt kennt die Antwort – kann aber den Parkplatz nicht räumen. Das sind die Gründe.
Einen Jaguar vor der Haustür – das hätten viele Automobilfans sicher gern. Klassisch, schick, teuer – und meist gut gepflegt, denn das heilige Blechle soll ja auch etwas hermachen. Anders sehen es die Anwohnerinnen und Anwohner der Bernsteinstraße in Heumaden. Dort steht ein Jaguar vor der Tür. Vergammelt, vedreckt, mit kaputter Scheibe, „und jetzt läuft auch noch eine Flüssigkeit heraus, direkt neben einem Gulli“, erzählt ein Anwohner, vor dessen Haus das Auto steht.
Angeregt durch die Berichterstattung unserer Zeitung aus dem Kreis Böblingen hat er sich nun gemeldet. Dort waren Autos, deren Besitzer sie nicht aufgegeben hatten, aber am Straßenrand stehenließen, abgeschleppt und verkauft respektive verschrottet worden – sehr zum Ärger der Besitzer. In Heumaden würde man sich darüber freuen. Seit gut einem Jahr stehe der blaue Jaguar mit tschechischem Kennzeichen da, seit fünf Monaten auch ohne Tüv. „Mehrfache Meldungen an die Verkehrsüberwachung blieben leider ergebnislos“, sagt der Anwohner. Ein Auto mit deutscher Zulassung, das daneben stand, habe bereits nach acht Wochen ohne gültigen Tüv einen Strafzettel erhalten – der in Tschechien zugelassene Jaguar nach Monaten noch nicht. Der Anwohner ist auch deswegen sauer, weil Parkplätze in der Gegend wertvolles Gut seien – wie nahezu überall in Stuttgart.
Ganz so schlimm ist es laut der Stadt nicht. Das Fahrzeug sei bei der Verkehrsüberwachung bekannt. „Es steht im Rahmen der Streifen vor Ort unter Beobachtung“, teilt der Pressesprecher Oliver Hillinger mit. Es habe bislang noch keinen Grund zu Beanstandungen gegeben, „da das Fahrzeug keine wesentlichen Mängel aufweist und auch ordentlich auf einem Parkplatz abgestellt ist“. Man habe auch mit Hilfe der Polizei eine Person ermitteln können, die die Fahrzeugschlüssel hat. „Diese wurde gebeten, sich zeitnah um das Fahrzeug zu kümmern“, sagt Hillinger weiter.
Grundsätzlich sei es so, dass alle verkehrssicheren Fahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen Gesamtmasse im öffentlichen Verkehrsraum parken dürfen, „sofern keine anderen gesetzlichen Parkvorschriften dem entgegenstehen“. Es bestehe kein Verbot, ein Auto über einen längeren Zeitraum zu parken. Auf den vorliegenden Fall bezogen bedeutet das: Es wäre rechtlich nicht zulässig, dass die Verkehrsüberwachung eingreift.
Wenn ein Fahrzeug keine Zulassung hat und im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt ist, erfassen es die Verkehrsüberwachung und die Polizei. Es werde dann sofern möglich beanstandet und anschließend an die zuständige Straßenverkehrsbehörde gemeldet. Diese suche dann nach dem aktuellen Besitzer oder der Besitzerin. Bei ausländischen Fahrzeugen sei das „erfahrungsgemäß sehr aufwendig“ und könne auch länger dauern. Bei ausländischen Zulassungen brauche es mitunter mehr Zeit, wenn diese entfernt werden müssen, falls sie unberechtigt – da nicht zugelassen – abgestellt sind. Davon könne man aus rechtlichen Gründen auch nicht abweichen.
Eine Ausnahme könne die Behörde machen, „wenn eine konkrete Gefahr für die Umwelt oder die öffentliche Sicherung oder Ordnung“ vorliege. Bei dem Fahrzeug an der Heumadener Bernsteinstraße habe man das nicht feststellen können. Die Anwohner müssen es also wohl noch eine Zeit lang aushalten.