Passbilder hat man grundsätzlich immer zu viele. Doch kann man die alten Bilder bei der Beantragung neuer Ausweisdokumente noch verwenden?

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Wie alt dürfen Passbilder sein?

Hier ist das Gesetz nicht eindeutig. In § 7 der Personalausweisverordnung (PAuswV) ist lediglich die Rede von einem aktuellen Bild. Zeitlich eingegrenzt wird diese Angabe jedoch nicht. Auch das deutsche Passgesetz ist nicht konkret, wenn es um das Alter des Lichtbildes geht. In § 5 Abs. 4 heißt es dort nur, der Pass sei mit einem aktuellen Bild zu versehen. Genauer definiert wird „aktuell“ jedoch nicht. Diese Definition wird darüber hinaus auch auf das Lichtbild für den Führerschein angewandt. In 21 § Abs. 3 Satz. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) wird auf die Bestimmungen der Passverordnung hingewiesen.

 

Was heißt aktuell?

Aus diesem Grund bleiben zur Einordnung des Begriffes „aktuell“ lediglich die Ausführungen zur Ungültigkeit von Ausweisdokumenten. Sowohl der Reisepass als auch der Ausweis sind per Gesetz ungültig, wenn die einwandfreie Identitätsfeststellung des Inhabers nicht möglich ist. Dies könnte bei einem älteren Bild durchaus der Fall sein. Bedenkt man darüber hinaus, wie lange die Dokumente gültig sind, sollte allein aus diesem Grund ein möglichst aktuelles Bild gewählt werden. Personalausweis und Reisepass haben bis zum 24. Lebensjahr eine Gültigkeitsdauer von 6 Jahren, darüber hinaus von 10 Jahren. Die Gültigkeit des Führerscheins ist seit 2013 auf 15 Jahre befristet. In dieser Zeit kann sich das Erscheinungsbild deutlich verändern. Dies gilt insbesondere für Kinder und Jugendliche.

Aktuelle Bilder verhindern Wartezeiten

Ob ein Bild für das jeweilige Ausweisdokument akzeptiert wird oder nicht, hängt letztlich immer von der ausstellenden Behörde ab. Erscheinen Sie dort mit einem zu alten Bild und werden abgelehnt, kann die Beantragung des Ausweises nicht durchgeführt werden und Sie müssen erneut kommen. Im Zweifelsfall sollten Sie daher lieber ein neues Passbild schießen, anstatt darauf zu vertrauen, dass das alte angenommen wird.

Merke: Als grobe Faustregel sollte das Ausweisbild nicht älter als ein Jahr alt sein. Davon unabhängig sollte das Bild Ihr Aussehen zum jetzigen Zeitpunkt widerspiegeln. Eine offizielle Fotomustertafel für Lichtbilder finden Sie hier.

Dokument aktuell, Lichtbild nicht mehr

Bei einer Gültigkeitsdauer von 6 Jahren und mehr ist es nicht verwunderlich, dass die Fotos in Ausweisdokumenten nicht immer aktuell sind. Dies könnte bei der Identitätsfeststellung bei Personenkontrollen, Behördengängen oder an Flughäfen durchaus zum Problem werden. Denn im Gesetz ist geregelt, dass Pass und Ausweis ungültig werden, wenn die einwandfreie Identitätsfeststellung nicht mehr möglich ist. In diesem Fall dürften die Behörden das Ausweisdokument einziehen. Der Betroffene müsste dann einen neuen Pass bzw. Ausweis mit aktuellem Bild beantragen.

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